Hallo, in einem befristeten Mietvertrag sind Beginn und Ende des Vertrages angegeben.
Als Klausel wurde u. a. angeführt:
"Für Zeitmietverträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung"
Ist diese Klausel ohne weitere schriftliche Angaben oder Erklärung pauschal gültig? Oder muss sich der Vermieter konkret, in schriftlicher Form im Mietvertrag erklären?
Es geht um eine mögliche Kündigung dieses Vertrages.