Zeitpunkt

  • Servus . Sagen wir mal ich könnte am 1.9.2020 eine neue Wohnung beziehen . Muss ich die Kündigung des Mietvertrages bis zum 1.6.2020 dem Vermieter vorgelegt haben und reicht ein Einschreiben , mit Bitte um Bestätigung ?? Beispiel , Ich kündige hiermit den Mietvertag zum 31.8.2020 , reicht es dann wenn diese Kündigung zum 1.6.2020 beim Vermieter eingegangen ist ?? LG .

  • Mieter haben grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Um fristgerecht zu kündigen, muss die Kündigung den Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats erreichen, damit der laufende Monat noch mitzählt. Samstage gelten dabei als Werktage. Also: Juni, Juli, August - stimmt, ist rechtzeitig.

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