Mietekosten bei Kündigung

  • Liebes Forumteam,

    In der WG kam es zum Streit, daher habe ich nun gekündigt. Ich ziehe Ende des Monats aus der WG aus. Allerdings häng ich nun mit der drei monatigen Kündigungsfrist fest. In meinem Untermietvertrag ist eine Monatsmiete von 377 EUR festgelegt. Allerdings musste ich von Tag eins mehr zahlen. Derzeit bin ich bei einer Miete von 550 EUR. Könnte ich die letzten drei Monate nur 377 EUR zahlen ohne mich strafbar zu machen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!:)

  • Hallo,

    für mich ist es nicht verständlich, was du mit den 550 € meinst. Jedenfalls muss man die vereinbarte Miete voll, also inkl der Nebenkosten, bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Also den gleichen Betrag, den du bisher auch gezahlt hast.

    Falls jedoch während der Kündigungsfrist ein neuer Mieter in dein Zimmer einziehen sollte, dann kommt dir §537 II BGB zugute. Denn nach dem Paragraph brauch man ab dem Zeitpunkt keine Miete mehr zahlen.

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