Servus . Sagen wir mal ich könnte am 1.9.2020 eine neue Wohnung beziehen . Muss ich die Kündigung des Mietvertrages bis zum 1.6.2020 dem Vermieter vorgelegt haben und reicht ein Einschreiben , mit Bitte um Bestätigung ?? Beispiel , Ich kündige hiermit den Mietvertag zum 31.8.2020 , reicht es dann wenn diese Kündigung zum 1.6.2020 beim Vermieter eingegangen ist ?? LG .
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!