Neuer Mietvertrag nach Trennung

  • Guten Tag.

    Ich habe leider derzeit eine doofe Situation.

    Ich habe vor 3 1/2 Monaten einen Mietvertrag mit meinem ExPartner unterschrieben.. - zum 1.5. sollte der starten. Jedoch sind wir früher eingezogen, schon Ende März.

    Ich habe mich nun von meinem ExPartner getrennt .. jetzt ist mein Vermieter absolut unverschämt.

    Ich habe einen neuen Partner und der neue Vermieter meint, ich dürfe keinen Besuch von meinem neuen Partner empfangen. Ich habe nachgeschaut und darf es..

    Dazu kommt, dass mein Vermieter mir heute mitteilte, dass ich die Wohnung kündigen müsse, damit ein neuer Mietvertrag unterschrieben werden kann. - eine Kündigung von mir und meinem ExPartner also.. jedoch sehe ich es nicht ein, zu kündigen.. nachher gibt es mir keinen neuen Mietvertrag und ich sitze dann nach der Kündigungsfrist auf der Straße.. zudem bin ich auch noch gar nicht angemeldet wegen Corona.. Rathaus ist ja zu !

    Was kann ich machen !? Kann mir wer helfen !?

    Vielen Dank vorab!

    Einmal editiert, zuletzt von Treu1993 (5. April 2020 um 20:55)

  • Du kannst auch einfach nicht kündigen.

    Wenn der Vermieter meint es müsste ein neuer Mietvertrag unterschrieben werden, dann muss er euch wohl kündigen, das wird schwierig ohne Kündigungsgrund. Solange es kein Ärger gibt zwischen dir und deinem Ex bezüglich der Wohnung und den Mietzahlungen, habt ihr da keinerlei Handlungsbedarf.

    Problematisch könnte es eventuell erst werden, soweit der Ex auszieht und dein neuer Partner einzieht, dann müsste man die Situation neu bewerten.

  • ich möchte nach dem scheiß was heute von meinem Vermieter kam, ausziehen, leider..

    Also mein ex ist nun ausgezogen vor ein paar Wochen.. mein neuer Freund möchte dort nicht einziehen..

    Ich trage nun alleine die Miete und überweise pünktlich. Somit habe ich in meinen Augen keinen Fehler gemacht.

    Das Problem ist nur, dass der Mietvertrag von der Wohnung nicht mehr auffindbar ist.

    Mein Vermieter meinte, ich solle kündigen.. damit ein neuer Mietvertrag unterschrieben werden kann.. auf die Frage.. wie es aussieht mit dem neuen Mietvertrag, meinte er "schauen wir mal" ...

    Ich bin mir nur total unsicher wie ich nun vorgehen sollte..

    Einmal editiert, zuletzt von Treu1993 (5. April 2020 um 21:18)

  • Wenn du ausziehen möchtest, solltest du den Mietvertrag erst kündigen, sobald du eine neue Wohnung hast.

    Bitte darauf achten, dass der Mietvertrag nur gemeinsam gekündigt werden kann, soweit er auch gemeinsam unterschrieben worden ist.

  • Ich bin mir nur total unsicher wie ich nun vorgehen sollte..

    Ich würde einen Nachtragsvertrag zu dem bestehen Mietvertrag machen.

    Dort wird alles dokumentiert was zusätzlich zu dem bestehenden Mietvertrag vereinbart wird.

    Dann brauchst du nicht zu kündigen und der ursprüngliche Mietvertrag und die neuen Vertragsbestandteile sind im bestehenden Mietvertrag geregelt.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Golum (6. April 2020 um 10:07)

  • kann mein Ex mit einer Kündigung seinerseits den Mietvertrag auf mich komplett überschreiben!? Das wäre in meinen Augen das einfachste.. mit:

    Hiermit kündige ich ... meinen unterschriebenen Teil des Mietvertrages und übertrage meinen Teil an ... .

    Ich Bitte darum, den Mietvertrag anzupassen.

    Würde sowas reichen !?!?

    Anderes Problem.. die Kaution, die habe ich Ihm übergeben und keine Quittung darüber erhalten.

    Und unser Mietvertrag ist leider auch nicht mehr auffindbar.. - kann ich da einfach eine Abschrift erfragen !? (Als ich gefragt hatte.. meinte er, dass er mir keine geben würde...)


    Wie gesagt.. ich bin absolut unsicher - sollte ich evtl einen Anwalt hinzu schalten oder wäre das zu früh....

  • Nein, solche einseitigen Vertragsänderungen sind nicht möglich. Der Vermieter muss dem zustimmen.

    Das mit der Kaution könnte unter Umständen schon ein Problem werden, denn der Passus im Mietvertrag sagt ja nicht, dass sie auch tatsächlich bezahlt wurde, wenn der Vermieter das bestreitet.

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