Eigenbedarf vorangekündigt - Kündigung

  • Hallo zusammen,

    schön, dass es dieses tolle Forum gibt - das erstmal vorab!

    Ich habe gerade das Buch Mietrecht vor mir liegen und mich auch schon etwas schlau gelesen, hoffe aber auf etwas Rat.

    Folgende Situation:

    Ich wohne in einem Haus direkt auf dem Grundstück meiner Vermieterin, die dort ebenfalls ihr Haus stehen haben. Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag und wohne dort seit über 2 Jahren sehr gerne. Meine Vermieterin ist 80 Jahre alt und ihr Ehemann ebenfalls. Ihr Ehemann ist seit einiger Zeit an Alzheimer erkrankt und zeigt auch schon einige fortgeschrittene Demenz Symptome. Eine Pflege wird nun irgendwann für ihn unabdingbar. Das Fortschreiten kann man ja nun aber nicht voraussehen.

    Vor ca. 4 Wochen hat ihr Sohn mit mir das Gespräch gesucht, um mir mitzuteilen, dass das Haus auf ihn überschrieben wurde und er mir schon mal in weiter Voraussicht mitteilen möchte, dass es sein kann, das er mir kündigt wegen Eigenbedarf, damit dort bei Bedarf eine Pflegeperson für seinen Vater einziehen könne. Nach seiner Aussage sei aber noch nichts entschieden, er wollte mir das der Fairness halber nur schon einmal mitteilen.

    Daraufhin war ich im Urlaub und habe nach meinem Urlaub erneut mit ihm telefoniert, da er mich angerufen hatte. Es gebe eine neue Situation. Er trennt sich nun von seiner Frau und möchte selbst einziehen um dann auch ggf. besser seinen Vater pflegen zu können. Am kommenden Wochenende wollen wir nun über den Umstand sprechen und wie die Kündigung laufen wird. Er will mir nicht sofort mit der Frist von 3 Monaten kündigen. (Mittlerweile glaube ich ihm aber nicht mehr viel..)

    Das erscheint mir nun so merkwürdig, dass ihm innerhalb von 2 Wochen einfällt, dass er sich von seiner Frau trennen möchte. Könnt ihr mir sagen, ob es vom Gesetz her einfacher wäre mir aufgrund der Trennung zu seiner Frau zu kündigen, als das eventuell irgendwann mal eine Pflegeperson dort einziehen wird? Der Sohn ist nicht mein neuer Vermieter. Die Vermieterin ist wie oben erwähnt seine Mutter. Ich weiß auch nicht, ob er bereits im Grundbuch steht. Erst dann könnte eine Kündigung doch nur aus Sicht seiner Mutter (Vermieterin) erfolgen, richtig?

    Ich würde mich über taktische Tipps für das Gespräch freuen. Ich wohne dort sehr gerne und habe dort nach langer Depression ein schönes zu Hause gefunden und wenig Interesse mir etwas neues zu suchen. Ich habe zwar schon eine Wohnung besichtigt, die war aber nicht so schön. Sind beide Gründe leicht durchzubekommen um Eigenbedarf anzumelden, wenn sie richtig begründet werden? Könnte ich von dem Sohn verlangen mir etwas schriftliches vorzulegen, dass er sich definitiv von seiner Frau trennen wird? Eine andere Überlegung von mir wäre um einen Betrag x zu bitten und ich ziehe freiwillig aus. Wäre das möglich?

    Vielen Dank im Voraus

    Maike

  • Könnt ihr mir sagen, ob es vom Gesetz her einfacher wäre mir aufgrund der Trennung zu seiner Frau zu kündigen, als das eventuell irgendwann mal eine Pflegeperson dort einziehen wird?

    Nein, das macht keinen Unterschied. Für eine Pflegekraft kann man auch einen Eigenbedarf geltend machen.

    Nach § 573 BGB wäre dies ein Angehöriger des Haushaltes.

    Er will mir nicht sofort mit der Frist von 3 Monaten kündigen.

    Das könnte er laut Gesetz aber.

    Könnte ich von dem Sohn verlangen mir etwas schriftliches vorzulegen, dass er sich definitiv von seiner Frau trennen wird?

    Nein, das spielt auch keine Rolle. Laut Rechtsprechung könnte er ggfs. sogar eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen, wenn er das Haus als Wochenenddomizil/Zweitwohnung nutzen will oder diese als Ferienwohnung vermietet.

    Die Vermieterin ist wie oben erwähnt seine Mutter. Ich weiß auch nicht, ob er bereits im Grundbuch steht. Erst dann könnte eine Kündigung doch nur aus Sicht seiner Mutter (Vermieterin) erfolgen, richtig?

    Sobald er als Eigentümer im Grundbuch steht, kann er als Eigentümer seinen Eigenbedarf anmelden und kündigen. Dazu benötigt er nicht seine Mutter.

    Eine andere Überlegung von mir wäre um einen Betrag x zu bitten und ich ziehe freiwillig aus. Wäre das möglich?

    Versuchen kann man das sicher, aber wie gesagt: Er kann mit der Frist von 3 Monaten kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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