Ich freue mich über eine Einschätzung. Undzwar der Wohnungsauszug fand Ende August 2019 statt. Die Übergabe der Wohnung war nicht zu beanstanden durch den Vermieter.
Nach 6 Wochen erfolgte die Bitte auf Rückzahlung der Kaution. Nehmen wir an, es handelt sich dabei um einen Betrag von 1350,- . (Vermieterwechsel hat statt gefunden)
Der neue Vermieter der alten Mietwohnung hat mitgeteilt, einen Betrag von 1000,- auszuzahlen den Rest behält er ein für eventuelle Nebenkosten Nachzahlungen.
Wir hatten bei der bitte um Rückzahlung nachweislich mitgeteilt, daß wir in den 8 Jahren des bestehenden Mietverhältnisses noch niemals eine Nachzahlung zu leisten hatten.
Nun haben wir angenommen, daß die Nebenkostenabrechnung wie all die Jahre zuvor, Anfang März 2020 kommt und wir damit unseren Rest vorraussichtlich zurück erhalten. Der Vermieter (Neu) denkt jedoch garnicht diesen Abrechnungszyklus einzu halten. Wie bekommen wir nun unsere restliche Kaution zurück?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen