Einbehaltene Kaution

  • Hallo, wir sind vor sechs Monaten aus einer Mietwohnung ausgezogen. Der Vermieter hat einen Teil der Kaution einbehalten da die Scheibe des Kachelofens durch unser Verschulden einen Sprung hat. Er sagte dass diese auf unsere Kosten repariert wird und wir dann unsere Kaution bekommen. Heute fragte ich ihn wie es aussieht und da meinte er dass das Glas nicht getauscht werden kann, da die Schrauben an der Türe durchgeglüht sind. Wie ist da jetzt die Rechtslage?

    Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe.

  • Hallo,

    meinte er dass das Glas nicht getauscht werden kann, da die Schrauben an der Türe durchgeglüht sind.

    Wenn eine Sache nicht mehr repariert werden kann, dann bleibt natürlich zwangsläufig nur ein Austausch. Hierbei ist dann zu beachten, dass der Vermieter nicht den Neupreis für das Austauschteil als Schadenersatz verlangen kann, sondern nur einen angemessenen Zeitwert.

  • Heißt das er kann uns nur die Kosten für das Glas was wir kaputt gemacht haben berechnen? Er meinte jetzt nämlich das wir für die ganze Türe aufkommen sollen.

  • Nein, ihr müsst für die ganze Tür aufkommen, wenn sich das Glas allein nicht austauschen lässt. Allerdings wie gesagt nicht mit dem vollen Betrag, was die Tür jetzt kostet. Du weißt, alles verliert mit der Zeit an Wert, und so ist es auch mit dem Kachelofen. Je nachdem wie alt dieser ist, errechnet sich dann nur noch ein Teil des Betrags. Würde der Vermieter den vollen Preis der neuen Tür von euch bekommen, wäre er besser gestellt als ohne dem Schaden, und das darf nicht sein.

  • Wir haben uns jetzt bereit erklärt die Türe selber zu reparieren. Wenn wir das erledigt haben, wie lange hat der Vermieter dann Zeit bis er uns die restliche Kaution zurück zahlen muss?

  • Sofern es dann keine Beschädigungen gibt, die repariert werden müssen, kann der Vermieter einen angemessenen Teil für die zu erwartene Nebenkostenabrechnung einbehalten. Den Großteil der Kaution muss er dann zeitnah auszahlen.

  • Es gibt noch weitere Nebenkostenarten, zum Beispiel Grundsteuer, Beleuchtung, Reinigung, Gebäudeversicherung etc. Ihr solltet den Vertrag nochmal anschauen, ob der Vermieter eventuell verpflichtet wäre, darüber abzurechnen, was bedeuten könnte, dass sich vielleicht eine Rückzahlung ergeben könnte.

    Wenn es tatsächlich nichts abzurechnen gibt, muss der Vermieter die Kaution zurück geben, sobald sein Sicherungsbedürfnis erloschen ist. Genauer lässt es sich nicht formulieren, da es das Gesetz nicht genauer definiert.

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