Hallo, wir sind vor sechs Monaten aus einer Mietwohnung ausgezogen. Der Vermieter hat einen Teil der Kaution einbehalten da die Scheibe des Kachelofens durch unser Verschulden einen Sprung hat. Er sagte dass diese auf unsere Kosten repariert wird und wir dann unsere Kaution bekommen. Heute fragte ich ihn wie es aussieht und da meinte er dass das Glas nicht getauscht werden kann, da die Schrauben an der Türe durchgeglüht sind. Wie ist da jetzt die Rechtslage?
Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe.