Beiträge von SoleJojo1958

    Danke für die Antwort.

    Müßte hier nicht der Vermieter- Verwaltung die entsprechenden Informationen über einen Rückbau des Balkons geben?

    Und wie lange vor der Maßnahme sollte dem Mieter die Maßnahme bekannt gegeben werden?

    Wenn nun in der ab dem 24.4. zu erfolgenden Maßnahme der Mieter Urlaub hat und verreist, wie muß der Vermieter damit umgehen? Kann die Maßnahme dann auch nach dem Urlaub durchgeführt werden? (Verbindliche Buchung liegt vor)

    Ist der Vermieter verpflichtet für Abstellmöglichkeiten zu sorgen, wenn diese beim Mieter selbst auf keinen Fall vorliegen. Großer Balkon hat Sitzecke Tisch und Stühle. Sonnenschirm Sitzbank. Große Blumenkübel (schwer) Großer Grill usw.? Ich hoffe sehr auf Informationen.

    Guten Tag,

    unsere Neubauwohnung zur Miete wurde ende 2019 durch den Vermieter als Erstbezug übergeben. Nach wenigen Wochen traten bereits Mängel zu Tage. Unter anderem hatte der Balkon das Gefälle auf der anderen Seite, Wasserstau. Der Bodenbelag PVC Bretter gerillt. war an einigen Stellen nicht bündig, Stolperfalle. Letzteres hat sich bis heute stark verschlimmert. Der Boden ist also wellig die "Bretter" haben Buckel. und stehen über. Vom Generaralbauunternehmen, nicht vom Vermieter, erhielten wir heute die Info, daß der komplette Balkon Rückgebaut wird und der Beleg erneuert wird.Die Maßnahme findet schon ab dem 24.4.23 statt, welche Wohnung aber zuerst dran kommt und wie lange die Reparatur und Austausch dauert, wurde nicht bekannt gegeben. Schließlich sollen die Mieter dafür sorgen, daß Balkonmöbel, Pflanzen etc. vollständig vom Balkon zu entfernen sind und in der Wohnung gelagert werden sollen (1 Kl. Schlafzimmer und Wohnzmmer ca 54 qm) Denn einen Kellerraum hat kein einziger Mieter. (Kann gegen Geld gemietet werden) Nun meine Frage. Ist hier eine Mietminderung oder Schadenaufwand dem Vermieter in Rechnung zu stellen? Schließlich erfolgt diese Baumaßnahme mit viel Dreck und Staub geradewegs durchs Wohnzimmer. Muß ein Mieter das hinnehmen? Und ist diese Maßnahme noch dazu umlagefähig?

    Hallo. Ich prüfe gerade eine Nebenkostenabrechnung. Es wurde ein Formularmietvertrag abgeschlossen und der Vermieter darf nach billigem Ermessen abrechnen. Es handelt sich um einen Komplex mit 120 Wohnungen und 32 Geschäften, Restaurants, Bäcker, Imbiss mehrere, Fitnessstudio, Discounter, Drogerie und Modegeschäften. Nun befinden sich auf der Abrechnung

    die Müllentsorgung und Straßenreinigung, diese wird nach Kubikmeter abgerechnet. Ist das denn wohl richtig?

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    Hallo, bitte geben Sie mir einen Rat, seit 4 Tagen ist die Heizung defekt. Der Vermieter wurde informiert und hat sich gekümmert. Doch leider kommt nicht so schnell eine Firma und repariert die Heizung. Der Vermieter geht auch nicht mehr ans Telefon. Wir haben ein Kleinkind in der Wohnung und es ist wirklich eiskalt. Muß hier der Vermieter nicht wenigstens dafür sorgen und uns ein mobiles Heizgerät zur Verfügung stellen? Und wer übernimmt in so einem Fall die Kosten der Beschaffung und des Verbrauchs? Gibt es dazu vielleicht auch Urteile damit man sich auf etwas beziehen kann. Wir haben ja schließlich die Heizung nicht kaputt gemacht

    Folgender Sachverhalt. 1 Ehepaar ist Hauptmieter eines 2 Familienhauses. Beide schließen eine Untermietvertrag für die noch freie Wohnung im Haus für 1 Person ab. Nun erhält der Untermieter die Mitteilung vom Hauptmieter, daß diverse Nebenkosten in dem vergangenen Jahr sehr hoch angefallen sind. Der Stromverbrauch zum Beispiel. Der Hauptzähler läuft für beide Wohnungen im Haus über die Wohnung des Untermieters. Einen Zwischenzähler gibt es nicht. Der Untermieter stellt fest, daß er den gesamten Verbrauch bezahlen soll. Das will er aber nicht auf sich sitzen lassen denn es gibt noch weitere hohe Kosten. Er kündigt seinen Untermietvertrag beim Hauptmieter in der 3monatsfrist. Nach einpaar Wochen kommt der Hauptmieter auf ihn zu und erklärt, nein die Kündigung nehme man so nicht an. Der Untermieter hat den Hauptmieter mit Sehr geehrte Familie... angesprochen und nicht beide Hauptmieter mit Namen benannt. Frage ist die Kündigung wirksam oder aus dem genannten Grund eben nicht? Wie klärt sich das mit den Nebenkosten. Was mußß der Untermieter jetzt tun?

    Ich habe eine Frage aus der Abrechnung. 1. Es stehen Wartungen darauf und zwar 3 mal. Kann ich mir aussuchen welche jeweils gemeint sein könnten oder muß der Vermieter das genau bezeichnen und das jährlich oder nur im ersten Jahr?

    2. Terrorversicherung für Privatmieter- in der Nähe befindet sich nichts was dazu Anlass geben könnte, müssen wir Mieter so eine Versicherung zahlen?

    3. Die Abrechnung lautet auf die Adresse des Arials von gewerblichen Läden, Restaurants usw. im Verlauf erst wird die Wohnadresse

    (Rückseite des Arials) mit anderer Straße genannt. Verdacht liegt nahe, daß die Mieter an den gewerblichen Kosten beteiligt worden sind?

    4. Muß der Verbrauch anderer im Haus wohnenden Mieter nicht mehr als Vergleichsmöglichkeit oder Plausibilität auf der Abrechnung ersichtlich sein?

    5. Ein großer Zahlungsposten ist die Grundsteuer. Ist es selbstverständlich geworden zwischen Gewerblicher Grundsteuer und privater Grundsteuer (verschiedene Berechnung) nicht mehr zu unterscheiden und einen Vorabzug zu machen?

    Ich würde mich freuen, wenn ich hier durch Antworten bei der Überprüfung meiner Abrechnung weiter komme. Danke

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    Vielen Dank für die Rückmeldung. Also versuche mal so. 2019 4 Monate Mietzeit. Auf der Abrechnung 0 Zählerstand Heizung-Heißwasser. Minol kam nicht in die Wohnung ablesen angeblich per Funk von draußen gemacht. Dieser Dritte hat also 0 an den Vermieter gemeldet. Ja und auf der Abrechnung stand eben, daß es technische Probleme gibt mit Heizung und Heißwasser. 2020 ganzes Jahr Abrechnung, der Zählerstand wurde durch Minol nun in der Wohnung abgenommen und hat auch angezeigt. (für 2019 nicht mehr)Trotzdem besteht lt. Vermieter das technische Problem weiterhin. Und er gibt dafür wieder 20 Prozent auf die Heiz und Wasserkosten.

    (Auf Nachfrage und unter vorgehaltener Hand sozusagen ist die Rede davon, daß unter dem Neubau Haus Rohre verbaut worden die nicht hätten verbaut werden dürfen. Eine riesige Menge Wasser verschwindet wohl und es kann auch nichts reparriert werden da dort keiner drankommt.)

    In welchen Zusammenhang damit die Heizung zu tun wissen wir nicht. Wir haben auf keinen Fall diesen Verbrauch gehabt.

    Bitte kein Vollzitat

    Hallo, ich kann zu meinem Problem keine Antworten finden. Viellelicht hat hier jemand

    auch einen Fall. In 2019 hat der Vermieter des Heiz und Heißwasserverbrauch nicht abgerechnet, da er

    keine Verbrauchszahlen von Dritten übermittelt bekommen hat. Das ist auch nicht schlimm, waren nur 4 Monate. Und wir hatten ein Guthaben. Aber er hat

    wahrscheinlich allen Mietern im Haus angeboten (uns auch) einen 20% igen Abschlag darauf zu gewähren weil es eine technisches Problem gab. Nun haben wir wieder eine Abrechnung für ein ganzes Jahr 2020 bekommen. In den Heizmonaten haben wir genau 5 Wochen (Fußbodenheizung) das Rädchen höher gedreht, ansonsten reicht uns die Vorlauftemepratur von 20 Grad (im übrigen Ganzjährig) aus. Jetzt sollen wir 360 Euro nachzahlen. Und wieder befindet sich der Vermerk darauf, daß der Vermieter 20 % davon abzieht weil das Heiz und Heißwasser Problem weiterhin besteht. Wir gehen nun davon aus, daß die 20 Prozent nicht ausreichend sind sondern hiervieles an diesem technischen Problem nicht stimmt und dann der Verbrauch höher zu bezahlen ist obwohl wir den nicht haben können. Wie lange muß man die technischen Schwierigkeiten noch hinnehmen als Mieter? Ist es wirklichmit den 20 % getan. Außerdem verlangt der Vermieter ein Schriftstück zu unterschreiben, daß er damit keine Schuld eingesteht. Nur wenn dies unterschrieben zurück geschickt wird gibt es auch diese 20 %.

    Hallo an alle Wissenden,

    zum 24.12.2020 ging bei uns nun die Abrechnung für 2019 ein. Es handelt sich um einen Neubau und wurde ab Juni 2019 vermietet,

    teilweise. Wir sind am 1.9.2019 eingezogen. Die Heizung beispielsweise lies sich nicht regeln weshalb wir erst Mitte November geheizt haben.

    Trotzdem sollen wir im Zeitraum Sept.-Dezember19 mehr als 100,- pro Monat an Heizkosten verbraucht haben was sehr unwahrscheinlich ist. Es handelt sich um eine energieeffiziente Fußbodenheizung. Zumindest wurde aber Heizkosten abgerechnet.

    Der Wasserverbrauch für den Zeitraum beträgt 43 q !!!! Diese wurden jedoch mit "0" Euro als unseren Anteil ermittelt.

    (Bei 4 anderen Mietern ähnlich hoher Verbrauch wurde berechnet.)

    Die Grundsteuer wurde als Gesamtbetrag benannt jedoch als "0" als unser Anteil beziffert. Außer Hausmeister, Garten, Müll und Straßenreinigung wurde uns nichts in Rechnung gestellt. Es fehlen sämtliche gängigen Versicherungen, jedoch wurde eine Terrorversicherung umgelegt. Abwasser usw. wurde ebenfalls nicht berechnet.

    Wir können nicht glauben, daß verschiedene Rechnungen immer noch nicht vorliegen sollen denn der Vermieter räumt sich das Recht zur Nachberechnung ein. Verwunderlich ist es nicht, da'wir letztendlich ein Guthaben aus den Betriebskosten haben, jedoch eine Nachzahlung der Heizung. Wenn am 31.12.2020 eine Verjährung eintritt, gilt diese dann für die "0" Positionen wenigstens?

    Wir haben zum Beispiel große Angst vor der Nachzahlung der Grundsteuern, da ja gar nicht berechnet wurde. Wir bitten um Rat

    wie wir verfahren könnten. Vielen Dank

    Hallo an Alle.

    Meine Nebenkostenabrechnung ist eindeutig falsch. Vermieter wurde höflich darauf aufmerksam gemacht.

    Er kommt mit eigenartigen Begründungen, die weder im MV zu finden sind noch in der BKVO. Ich suche jemanden

    der die Abrechnung mit dem Vorjahr vergleicht und überprüft. Mieterverein geht gar nicht, dafür soll ich 2 Jahre im Voraus Mitgliedsbeitrag bezahlen. Rechtsanwalt? Ich bin mir nicht sicher, mancher weiß gar weniger als wir Mieter und teuer ist es auch

    sehr. Warum gibt es so wenige, die das professionell machen, natürlich solls nicht umsonst sein. Hat jemand einen guten Tipp

    und kennt sogar jemanden der es machen würde?


    Hier hilft nur, dir den Beleg vom Vermieter zeigen zu lassen.

    Diese Aussage ist erklärungsbedürftig, denn daraus würde sich ergeben, dass sich die Fläche vergrößert anstatt verkleinert. Wie dem auch sei, in jedem Fall darf die Fläche nicht unter den Tisch fallen. Wenn die Fläche des Restaurants aktuell ungenutzt ist, dann geht dieser Kostenanteil zulasten des Vermieters.

    Nein, das Restaurant gibt es noch. Der Vermieter hat für alles ein Ausrede parat. Auch dürfen Belege eingesehen werden, die man sich selbst suchen muß. Ich denke nicht, daaß das klappt, wie es sein muß

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    Hallo, wir haben die Abrechnung für 2019 erhalten. Wir sind zum 1.9.19 ausgezogen und haben 7 Jahre lang dort gewohnt.

    Die Abrechnung durch den neuen Eigentümer gibt einige Rätsel auf. Die Grundsteuern sind um 200 Euro gestiegen. Nachfrage beim neuen Vermieter ergab, daß er neu berechnet wurde.

    Die Fläche des Wohnhauses ist um 150 qm geschrumpft und das seit 30 Jahren darunter befindliche Restaurant "gibt" es nicht mehr.

    Jedenfalls brauch es jetzt nicht mehr als Gewerbe geführt werden und muß nicht aus den Kosten vor Umlage herausgerechnet

    werden.

    Eine Auszugsgebühr von 20 Euro haben wir als nicht zulässig reklamiert. Auch hier ist der neue Vermieter ganz anderer Meinung.

    Wer kann helfen?

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    Thema kann weitergeführt werden

    Auf der Nebenkostenabrechnung findet sich kein Wasserverbrauch, obwohl zumindest Kaltwasser abgelesen

    wurde.

    Vermutlich geschätzt, weil Restaurant im Haus ist. Auch der Außenstrom ist viel zu hoch angegeben. Wahrscheinlich für die Beleuchtung des Restaurant, Außenwerbung und Parkplatzbeleuchtung.Wie muß hier was angegeben werden wenn es nachvollziehbar sein soll?

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    Guten Tag,

    seit vielen Jahren rechnet der Vermieter nach genauer

    Wohnfläche, mal angenommen 74,06 qm ab.

    Es erfolgte ein Vermieterwechsel.

    Die Abrechnung erfolgt, mal angenommen mit 75 qm.

    Muß der Mieter das hinnehmen?


    Eine Nebenkostenabrechnung umfaßte seit Jahren 2 Liegenschaften. In einem Mietshaus davon befindet sich ein Restaurant.

    Der Vermieter hat zuvor das Gewerbeherausgerechnet und nachvollziehbar die Kosten auf beide Liegenschaften verteilt.

    Der Vermieter hat gewechselt. Er rechnet die 2 Liegenschaften getrennt ab jedoch, mal angenommen, ohne das Restaurant auch nur zu

    erwähnen. Welche Vorgehensweise ist die Richtige?

    Aus jahrelangem Guthaben wurde eine kräftige Nachzahlung.

    Ich freue mich über eine Einschätzung. Undzwar der Wohnungsauszug fand Ende August 2019 statt. Die Übergabe der Wohnung war nicht zu beanstanden durch den Vermieter.

    Nach 6 Wochen erfolgte die Bitte auf Rückzahlung der Kaution. Nehmen wir an, es handelt sich dabei um einen Betrag von 1350,- . (Vermieterwechsel hat statt gefunden)

    Der neue Vermieter der alten Mietwohnung hat mitgeteilt, einen Betrag von 1000,- auszuzahlen den Rest behält er ein für eventuelle Nebenkosten Nachzahlungen.

    Wir hatten bei der bitte um Rückzahlung nachweislich mitgeteilt, daß wir in den 8 Jahren des bestehenden Mietverhältnisses noch niemals eine Nachzahlung zu leisten hatten.

    Nun haben wir angenommen, daß die Nebenkostenabrechnung wie all die Jahre zuvor, Anfang März 2020 kommt und wir damit unseren Rest vorraussichtlich zurück erhalten. Der Vermieter (Neu) denkt jedoch garnicht diesen Abrechnungszyklus einzu halten. Wie bekommen wir nun unsere restliche Kaution zurück?

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen

    Hallo an Alle, Zwei Fragen die ich gern beantwortet haben möchte.

    1. Mietsshaus mit 40 WE wurde im Juni 2019 offiziell übergeben (Neubau) Nach und Nach zogen Mieter ein Stand 03/20 13belegt) Selbst im September 19

    eingezogen. Mitteilung an alle Mieter, daß Ablesung Heizkosten am 24.3.20 erfolgt.

    Ist es rechtens, daß nach so kurzer Zeit abgelesen werden muß und damit vor Ablauf eines Jahres die Nebenkostenabrechnung erfolgen soll.

    2. Bin ich als Mieter verpflichtet in der der derzeitigen Corona Kriese, einen Fremden in die Wohnung zu lassen? Er könnte ebenso einpaar Monate später zum Ablesen kommen oder. Wie darf man sich als Mieter (in Pflegegrad 3- immunsuppressiv behandelt) in Zeiten von Corona verhalten?

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