Nebenkostenabrechnung - Heizkosten

  • Hallo zusammen,

    vorerst, danke für das Forum, es hilft ungemein die beiträge mitzulesen, nun habe ich aber selbst eine Frage und hoffe auf eure Antworten.

    Mein Fall:

    Wir haben eine Wohnung in einem Wohnungskomplex mit 12 Wohnungen, unsere Wohnung liegt in der 2.Etage.

    Wir haben nun eine NK-Abrechnung bekommen, wobei von uns Heizkosten verlangt werden. In der Wohnung sind keinerlei Zähler bis auf Strom (bezahlen wir selbst), Warmwasser kommt aus einem Elektroboiler.

    Es werden also die kompletten Heizkosten ALLER auf einen Quadratmeterpreis runtergebrochen und dann auf JEDEN Mieter umgebrochen.

    Da wir unsere Wohnung in der 2. Etage haben, müssen wir nicht heizen und tun das auch nicht....

    Kann der Vermieter das so einfach tun? Muss er nicht Zähler an den heizkörpern anbringen?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    8):pop

  • In vielen Fällen muss der Verbrauch erfasst werden, ansonsten könnt ihr die Kosten um 15% mindern. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa eine Wärmepumpenheizung.

    Es wird aber immer eine Umlage nach Fläche zwischen 30 und 50% der Kosten geben, eben genau um Mietparteien, die von den anderen (die wegen dem Wärmeverlust umso mehr heizen müssen) mit beheizt werden, an den Kosten zu beteiligen. Nur weil ihr eure Heizung nicht aktiv öffnet, heißt das nicht, dass ihr keine Heizkosten verursacht.

    Fakt ist, dass die Verbrauchserfassung Geld kostet, das die Mieter zu tragen haben. In neueren, gut isolierten Häusern stehen diese Kosten oft in keinem Verhältnis zu den Kosten für Brennstoff, Wartung usw.. Da tut man sich keinen Gefallen, auf die Verbrauchserfassung zu bestehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (17. März 2020 um 09:31)

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