In Nebenkostenabrechnung "Hausbesorgungen" und Umlegung Heizkosten auf falsche Quatratmeterzahl

  • Hallo

    Ich habe in meiner Nebenkostenabrechnung den Punkt Hausbesorgungen 300€ und die umgelegten Heizkosten auf die Quatratmeter stimmen nicht. In Mietvertrag stehen 56 Qm, tatsächlich habe ich nur 46qm. Es wurden wohl die Schrägen nicht berücksichtigt, die sich durch die ganze Wohnung ziehen. Wir haben 3 mal nachgemessen. So stimmen die Hiezkosten nicht...

    Als ich dagegen einen Widerspruch mitteilte und um Rechnungen bzgl der Hausbesorgungen bat, sendete mit die Vermieterin einen Vertrag, diesen Sie mit einem Bewohner im Haus geschlossen hat. Darin bezahlt die Vermieterin dem Hausbewohner eine "Entschädigung" von 50 Euro monatlich für Gartenarbeiten. Hierfür kann sie aber keine Rechnungen vorlegen, sondern lediglich diesen Vertrag mit dem Mieter.

    Die Frage ist nun, reicht dieser Vertrag, um die "Entschädigungen" an den anderen Mieter auf uns umzulegen?

    Und was kann man bzgl der falschen QMBerechnung und somit der falschen Heizkostenabrechnung machen? Ich habe die Vermeiterin gebeten, einen Wohnungsplan vorzulegen, darauf ging diese nich ein.

    Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

  • Hallo,

    In Mietvertrag stehen 56 Qm, tatsächlich habe ich nur 46qm

    Für die Nebenkostenabrechnung muss die korrekte Wohnfläche angesetzt werden, unabhängig davon, was im Vertrag angegeben ist. Das hat der BGH eindeutig so festgelegt. Ist die Zahl falsch, handelt es sich um einen matriellen Fehler, der korrigiert werden muss, sofern man nicht als Mieter selbst den korrekten Betrag berechnen kann.

    Ich habe die Vermeiterin gebeten, einen Wohnungsplan vorzulegen

    Das muss sie auch nicht. Und ein Plan hilft meistens auch nicht weiter, da Pläne oftmals von der Realität abweichen. Im Zweifel muss erneut nachgemessen werden. Ein Gericht würde im Streitfall einen (teuren) Fachmann beauftragen.

    Darin bezahlt die Vermieterin dem Hausbewohner eine "Entschädigung" von 50 Euro monatlich für Gartenarbeiten.

    Das ist okay. Es bedarf keiner zusätzlichen Rechnungen. Die Vermieterin hat damit nachgewiesen, dass ihr die Kosten tatsächlich entstehen. Die Vermieterin müßte den Bewohner zwar als Minijobber anmelden, denn so ist das Schwarzarbeit, aber das ist nicht dein Problem, sondern allein das der Vermieterin und des Nachbarn.

    um die "Entschädigungen" an den anderen Mieter auf uns umzulegen?

    Zu beachten ist, dass die Kosten strikt dem Gesetz folgend auf alle Nutzer umgelegt werden müssen, also auch auf den Nutzer, der die Gartenarbeit durchführt. Ja, selbstverständlich bekommt der Nachbar dadurch eine geringere Vergütung, wenn ihm in der Nebenkostenabrechnung wieder etwas belastet wird. Aber sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, muss das gemäß §556a I BGB so sein.

  • Hallo Fruggel

    Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

    Ich weiß jetzt nicht, ob die 300 Euro auch in der Nebenkostenabrechnung des Mieters stehen, der die Gartenarbeiten macht.

    Wenn der Vertrag reicht und diesbezüglich keine Abrechnungen vorliegen müssen, dann muss ich das so akzeptieren.

    Wer muss den Gutachter bezahlen, der die Wohnung dann nachmisst?

    Vg Angie

  • ob die 300 Euro auch in der Nebenkostenabrechnung des Mieters stehen

    Ist auch nicht wichtig. Es kommt drauf an, was in deiner Abrechnung steht. Normalerweise sollten dort die 600€ als Gesamtkosten stehen, und das dann nach dem Verhältnis der Wohnfläche herunter gerechnet. Also 600 dividiert Gesamtwohnfläche des Hauses mulitipliziert mit deiner Wohnfläche von 46m².

    Nun hast du leider nicht verraten, wieviele Wohnungen es gibt. Sind es angenommen 3 insgesamt, und die Vermieterin hat mit der Anzahl gerechnet, dann müssten bei dir die 600:3=200€ stehen.

    Wer muss den Gutachter bezahlen

    Derjenige, der den Rechtsstreit verliert. Ein Rechtsstreit sollte aber vermieden werden, das will ja keiner schon allein wegen der Kosten. Lade lieber die Vermieterin ein und messt gemeinsam die Wohnung nochmal nach um euch dann gütlich zu einigen.

  • Hallo nochmal

    Wir sind 3 Parteien hier.

    Als Hausbesorgungen wurden insgesamt 300 Euro angesetzt für den Hausmeister, der jedoch monatlich 50 Euro von der Vermieterin als Entschädigung bekommt.

    Es wurde berechnet, wie Sie beschrieben haben. Die Kosten wurden wie auch der Müll usw auf die Quatratmeter umgerechnet. Allerdings auf die 56, die ja nicht stimmen.

    Leider habe ich letztes Jahr im Juli eine Eigenbedarfskündigung bekommen und die Vermieterin ist auch sehr sehr unfreundlich, so dass ein gemeinsamer Nenner nicht möglich ist....leider....

  • Wir sind 3 Parteien hier.

    Somit können die 300€ als deinen Anteil schon mal nicht stimmen. Wenn man jetzt mal zur Vereinfachung annimmt, dass die 12 x 50€ = 600€ je Wohnung aufgeteilt werden, dann wären das 200€ je Wohnung und nicht 300. Es ist falsch, die 600 nur aus 2 Wohnungen aufzuteilen. Das widerspricht sich mit dem oben genannten Gesetz.

    ist auch sehr sehr unfreundlich, so dass ein gemeinsamer Nenner nicht möglich ist

    Das ist sehr schade. Dann bleibt nur, die Beanstandung zur Abrechnung der Vermieterin schriftlich mitzuteilen. Wenn die Vermieterin der Meinung ist, dass die Wohnfläche korrekt angegeben ist, dann muss sie das nachweisen. Ein Vermieter ist in der Nachweispflicht, dass seine Abrechnung korrekt ist, nicht umgekehrt.

  • Wenn die Vermieterin der Meinung ist, dass die Wohnfläche korrekt angegeben ist, dann muss sie das nachweisen.

    Als kleiner Hinweis: Ein einfaches bestreiten der korrekten Wohnfläche ist nicht ausreichend. Der Mieter muss zumindest laienhaft die Wohnungsgröße vermessen und eine konkrete Zahl nennen. Hier ist das zwar vorliegend, aber allgemein kann es nach hinten losgehen, wenn der Mieter nur sagt "Die Wohnung ist zu klein".

  • Ein einfaches bestreiten der korrekten Wohnfläche ist nicht ausreichend

    Ja natürlich nicht. Meine Antwort bezieht sich immer auf die gestellte Frage, und hier wurde bereits nachgemessen. Wäre das nicht der Fall, hätte ich gesagt, als Mieter muss man erst mal selber vermessen um sein Ergebnis in der Beanstandung nennen zu können.

  • Drei verschiedene Leute haben die Wohnung vermessen und alle sind auf das gleiche Ergebnis gekommen.

    Die Vermieterin hat sich dazu noch gar nicht geäußert. Das Gericht möchte jetzt einen Gutachter beauftragen....

  • Schade, dass Informationen oftmals nur so nach und nach kommen. Dass bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist, wäre durchaus eine wertvolle Information gewesen. Hast du einen Anwalt an deiner Seite? Was sagt der dazu?

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