Heizkosten für Zeitraum vor Mietverhältnis bezahlen

  • Hi Leute,

    bin am 01.05.18 in die Wohnung eingezogen. Gestern kam die Nebenkostenabrechnung. Darin vom Vermieter ein Schreiben mit der Nebenkostenabrechung vom 01.05.18 - 31.12.18 und eine Schreiben vom Heizungsableser das sich jedoch auf den Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018 bezieht. Die Heizkosten für das gesamte Jahr 2018( von der Ablesefirma berrechnet), wurden 1 zu 1 von meinem Vermieter auf mich übertragen. D.h. ich soll die gesamten Heizkosten für das Jahr 2018 übernehmen, obwohl ich erst am 01.05.2018 die Wohnung bezogen habe !!

    Die Wohnung stand vor meinem Einzug meines wissens leer und wurde saniert. Dennoch da auch im Mietvertrag steht, dass die Räume gegen Frost zu schützen sind gehe ich davon aus, dass die Wohnung, speziell in der kalten Winterperiode, 01.01.2018 - 01.05.2018 beheizt wurde.

    Ich habe den Vermieter per mail schon genau auf diesen Punkt angesprochen. Bisher kam noch keine Antwort.

    Wie ist euer Rat ? Eigentlich bin ich mit der Wohnung ganz zufrieden und möchte es mit meinem Vermieter nicht verscherzen um dann mal irgendwo an anderer Stelle deshalb Kosten aufgedrückt zu bekommen. Andererseits finde ich es absolut nicht fair die Gesamten Heizkosten für 2018 zuübernehmen obwohl ich erst am 01.05.2018 eingezogen bin. Was würdet Ihr mir raten ??

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    Als Mieter hat man natürlich nur die Zeit zu zahlen, in der man die Wohnung genutzt hat. Deshalb gibt es in den Abrechnungen neben dem Abrechnungszeitraum aus den Nutzungszeitraum. Falls dir der Vermieter also wirklich die Abrechnung für das ganze Jahr gegeben hat, wäre das falsch. Ich nehme an, zum Einzug wurden die Zählerstände notiert, und mit diesen kann man die Abrechnung auf den Zeitraum abgrenzen. Sollte der Vermieter nicht wissen, wie man das macht, kann er die Abrechnungsfirma darum bitten.

  • Sicher, dass dir sämtliche Kosten in Rechnung gestellt wurden?

    Ich kenne es von einzelnen Abrechnern so, dass im Verteilerschlüssel entsprechend auf den tatsächlichen Nutzungszeitraum runtergerechnet wurde.

    Gab es damals denn ein Übergabeprotokoll in dem auch die Zählerstände erfasst worden sind? Wenn ja, dann einfach mal die Stände mit denen auf der Abrechnung vergleichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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