Unbefugtes betreten der Wohnung

  • Hallo miteinander :)

    Ich habe eine Frage und bin dabei auf euer Forum gestoßen.

    Unser Hausverwaltung ist in unserer Abwesenheit ohne unsere Erlaubnis in unsere Wohnung und hat Fotos gemacht.

    Die nette Dame sucht immer streit im Haus, bei sämtlichen Mietern. Der Vermieter haben wir noch nie zu Gesicht bekommen und ist froh dass er seine Hausverwaltung hat.

    Nun habe ich sozusagen Beweise, aus Zorn hat die Verwaltung mir per Whatsapp diese Fotos geschickt (Keine Ahnung was der Sinn drin war), ich nehme mal an das dies genug Beweis dafür ist eine Anzeige zu erstatten oder liege ich da falsch? Im einen Hausfriedensbruch und wegen den Fotos ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.

    Ich hoffe ihr könnt mir Hoffnung machen das ich die als Beweis verwenden kann, denn langsam sind wir wirklich mit den nerven am Ende mit dieser Person X/

    Ich danke schon einmal für Antworten oder Erfahrungen :*

  • Wenn ich in eine neue Wohnung ziehe wird als erstes der Schließzylinder ausgetauscht.

    Wer weiß denn, wieviel Schlüssel (Handwerker, Vormieter ect.) von dem vorhanden Schließzylinder im Umlauf sind.

    Ohne meine Zustimmung geht da keiner in meine Wohnung, es sei denn Gefahr ist im Verzug.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Hupfi

    Eindeutig ein Hausfriedensbruch, es sei denn es war Gefahr im Verzug.

    Das reicht auch schon, du brauchst nicht noch Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu beschweren.

    Die dir überlassenenen Fotos können selbstverständlich zur Erhärtung des Vorwurfs "unerlaubtes Betreten" herangezogen werden.

    Golum

    Zum einen darfst du das nicht (ist eine Pflichtverletzung und kann zu einer Abmahnung führen!), zum anderen gibt es Schließanlagen, wo diese Maßnahme erst gar nicht möglich ist - eigenmächtig.

    Hinweis für die Katz´würde ich sagen ...

  • [

    Golum

    Zum einen darfst du das nicht (ist eine Pflichtverletzung und kann zu einer Abmahnung führen!), Hinweis für die Katz´würde ich sagen ...

    Was darf ich nicht?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Doch natürlich darf man den Schließzylinder tauschen. Es ist die eigene Wohnung. Falls der Vermieter sich sogar weigert ein Zweitschlüssel herauszugeben muss er dafür die Kosten tragen.

    Selbst in einer Anlage mit einen Schließsystem ist das möglich, soweit das Schloss nicht beschädigt wird und zurückgebaut werden kann.

    Sonst könnte man gar nicht Sicherstellen, dass niemand unbefugt die Wohnung betritt. Denn wie bereits angemerkt wurde, man weiß nie wo noch andere Schlüssel sind.

  • Hi miteinander,

    Sind am Freitag zur Polizei gegangen. Super freundlich und der Polizist kann uns sehr gut verstehen (er wollte auch nicht dass jemand seine Wohnung betritt), aber sehr wahrscheinlich wird die Anzeige abgelehnt da keine geschädigt wurde, nicht gewaltsam aufgebrochen wurde und kein Diebstahl vorliegt.

    Falls dies abgelehnt wird bin ich mega enttäuscht, man kann doch nicht einfach irgendwo rein spazieren!!

    Empfohlen wurde uns aufs Gericht zu gehen um ein Hausverbot zu veranlassen.

  • Hallo,

    für einen Hausfriedensbruch muss Strafantrag gestellt werden, sonst darf die Polizei nicht ermitteln. Ob es trotzdem zur Einstellung kommt entscheidet nicht die Polizei, sondern alleine die Staatsanwaltschaft und unter gewissen Umstände zusätzlich das Gericht.

  • Hi, ja genau.

    Der Beamte sagte dass die Staatsanwaltschaft die Anzeige sehr wahrscheinlich ablehnen wird, kein öffentliches Interesse meinte er, was ich unverschämt finde.

    Naja warten wir mal ab wie entschieden wird.

  • Hast du denn auch einen Strafantrag gestellt? Es geht nicht um eine Anzeige, sondern explizit um einen Strafantrag.

  • Sowas ist mir ja noch nie passiert. Das ist ja grauenhaft, wenn einfach fremde Leute in die Wohnung kommen. Egal ob Hausverwaltung oder Vermieter ... Höchst illegal sowas.

  • eine Strafanzeige wurde gestellt.

    Es lohnt sich trotzdem, auch wenn der Strafantrag eingestellt wird. Denn wenn sich die Person nochmal einen Fehltritt erlaubt, dann sieht die Sache schon ganz anders aus, wenn schon ein Vorfall aktenkundig ist.

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