Stimmt, du kannst tatsächlich den Schließzylinder austauschen, ich habe mich geirrt.
Beiträge von Ina84
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Wie kommst du denn zu der Einschätzung einer "Übersicherung" (was immer der Terminus bedeuten mag?) wo du doch wieder auf die Abhängigkeit vom Einzelfall abstellst?
Konkreter: Mieter / Bewohner mit einem viel zu geringen Einkommen können sich über den Eintritt eines Elternteils in den MV gegenüber dem Vermieter als solvent erweisen.
Bei Paaren muss für jeden Mieter ein Bürge mit in den Vertrag, im Falle einer Trennung wäre sonst der Vermieter gelackmeiert.
Sofern keine pekuniäre Überforderung mit dem Konstukt einhergeht ist eine Absicherung eine Absicherung und ein "Über" gibt es schlicht nicht.
Abgesehen von der Tatsache, dass eine Anfechtung ja den Interessen der Mietinteressenten fundamental entgegenstünde ist diese auch nicht einfacher, wenn die Bürgen als Hauptmieter geführt würden. Vielmehr würde eine Untervermietung einen Lämmerschwanz an Rechtsfolgen bedeuten.
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Fallbeispiel:
Ein sympathisches sehr junges Paar bewirbt sich für eine Wohnung, das eigene Einkommen ist aber viel zu gering um die Miete aufzubringen.
Schon bei der Bewerbung gibt es daher an, die Eltern würde unterstützen.
Die einfachste Lösung sowohl formal als auch im Hinblick auf ggf. entstehende Ansprüche seitens des Vermieters ist deren Aufnahme in den Vertrag als Mitmieter.
- Damit sind die Interessen des Vermieters maximal abgesichert, Konflikte interfamiliär muss er nicht / schlimmstenfalls in erträglichen Maßen absichern.
- Die Methode hilft einkommensschwachen Interessenten einen MV abzuschließen und bewahrt den Vermieter gleichzeitig vor hohen Risiken.
- Schädlich für die Mieter wirkt sich das nur aus, wenn sie sich überwerfen.
Wirkt ein wenig wie "Mit gefangen - mit gehangen", ist aber die probateste Methode im Hinblick auf die Interessen aller Vertragsbeteiligten:
Der Mieter findet Wohnraum, auf den er andernfalls keinen Zugriff gehabt hätte, der Vermieter darf einigermaßen sicher sein, dass auch seine an sich einkommensschwachen Interessenten irgendwie für die Kosten der Anmietung aufkomen.
Gute Lösung - rechtlich nicht anfechtbar.
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Den Schließzylinder eigemmächtig austauschen ... ist doch selbsterklärend?!
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Hallo Ben,
Die Zusicherung deiner Untervermieterin ist wertlos, du musst den Sachverhalt mit dem Vermieter klären.
Maßgeblich ist ein hoffentlich vorhandenes Übergabeprotokoll beim Beginn deines (Unter)Mietverhältnisses mit Dokumentation bereits vorgefundener Schäden, gerade bei E´Großgeräten in der Küche gibt es sehr verschiedene Regelungen.
Normale Abnutzung durch den Gebrauch ist nicht dein Bier, allerdings kann man zu deiner Frage nicht abschließend befinden ohne die genauen vertraglichen Übereinkünfte zu kennen.
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An sich bedarf es noch nicht einmal eines Hinweises im MV, es handelt sich ja um zwei unterschiedliche Verträge.
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Eindeutig ein Hausfriedensbruch, es sei denn es war Gefahr im Verzug.
Das reicht auch schon, du brauchst nicht noch Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu beschweren.
Die dir überlassenenen Fotos können selbstverständlich zur Erhärtung des Vorwurfs "unerlaubtes Betreten" herangezogen werden.
Zum einen darfst du das nicht (ist eine Pflichtverletzung und kann zu einer Abmahnung führen!), zum anderen gibt es Schließanlagen, wo diese Maßnahme erst gar nicht möglich ist - eigenmächtig.
Hinweis für die Katz´würde ich sagen ...
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