Schaden in der Wohnung bei Übernahme eines Vertrags

  • Hallo zusammen,

    Ich untermiete eine 1,5-Zimmer Wohnung seit September. Jetzt habe ich die Gelegenheit bekommen, den Vertrag zu übernehmen und Mieter zu werden. Die Wohnung gefällt mir ganz gut, aber sie ist zum Teil nicht im besten Zustand. Es gibt Fliesen in der Dusche, die los sind, einen Fenster, der sich nicht öffnen lässt, einen Geschirrspüler, der nicht funktioniert, usw.

    Ich habe das alles schon bei der aktuellen Mieterin gemeldet. Einiges konnte repariert werden, und sie hat mir versichert, dass ich nicht verantwortlich gemacht werde für alles anderes. Weil ich aber jetzt den Vertrag übernehmen will, möchte ich sicher sein, dass alle aktuelle Schaden dem Vermieter bewusst sind, damit ich später beim Auszug nicht dafür verantwortlich gemacht werde.

    Meine Frage ist also: wie kann ich mich davor schützen, dass ich für die Schaden verantwortlich gemacht werde? Muss ich die Schaden beim Vermieter melden? Und wie muss ich das machen? Reicht eine schriftliche Erklärung? Oder müsste ich auch Fotos machen? Ist es möglich bzw. nötig eine Besichtigung der Wohnung mit dem Vermieter zu vereinbaren, damit er selbst den Zustand der Wohnung zur Kenntnis nimmt? Was wäre als Beweis der aktuellen Schaden gesetzlich anerkannt?

    Vielen Dank für eure Hilfe,

    Ben

  • Hallo Ben,

    ob du für einen der Schäden verantwortlich gemacht werden kannst, kann man nicht so allgemein sagen. Denn immerhin hast du die Wohnung ja bewohnt, und so könnte es rein theoretisch sein, dass es eine Beschädigung gibt, für die du vielleicht aufkommen musst.

    Unabhängig davon sollte ein Protokoll angefertigt werden, in dem die vorhandenen Schäden aufgeführt werden. In dem Protokoll muss nichts stehen, wer für was verantwortlich ist, darum geht es nicht. Sondern es geht nur darum, den Zustand zu dokumentieren. Es wäre durchaus sinnvoll, wenn der Eigentümer dabei auch anwesend sein kann. Wenn das nicht geht, dann sollte ein neutraler Zeuge dabei sein. Fotos sind gut, aber die ersetzen einen Zeugen nicht, da Fotos eventuell als Beweis nicht anerkannt werden könnten.

  • Hallo Ben,

    Die Zusicherung deiner Untervermieterin ist wertlos, du musst den Sachverhalt mit dem Vermieter klären.

    Maßgeblich ist ein hoffentlich vorhandenes Übergabeprotokoll beim Beginn deines (Unter)Mietverhältnisses mit Dokumentation bereits vorgefundener Schäden, gerade bei E´Großgeräten in der Küche gibt es sehr verschiedene Regelungen.

    Normale Abnutzung durch den Gebrauch ist nicht dein Bier, allerdings kann man zu deiner Frage nicht abschließend befinden ohne die genauen vertraglichen Übereinkünfte zu kennen.

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