Auszug Problem mit Ceranfeld und Duschwannenabdichtung

  • Hallo,

    bin neu hier im Forum, da ich zum Glück bisher nie Probleme mit meinen Vermietern hatte. Bei der heutigen Übergabe meiner Wohnung hat sich das leider geändert. Ich habe nach Erstbezug ca 5,5 Jahre in meiner Wohnung gewohnt.

    Bei der heutigen Übergabe würde mir mitgeteilt, dass mein Ceranfeld wegen nicht mehr zu beseitigender Gebrauchsspuren erneuert werden muss. Da es erfahrungsgemäß kein Ceranfeld als Ersatz geben würde, müsste ich den kompletten Herd für ca 609 Euro plus Einbaukosten ersetzen. Ich habe mal ein Foto des Feldes als Link eingefügt. Es geht um die rechte untere Platte und den weißen Ring außen rum. Ich sehe ein dass hief Dreck eingebrannt ist und ich war auch nach langem Reinigen nicht in der Lage dieses Feld zu reinigen. Mir kommt es trotzdem unverhältnismäßig vor, dass ich wegen dieses Schadens den kompletten Herd ersetzen soll. Lohnt es sich, bei so einem Schaden erstmal auf stur zu schalten oder sehr ihr das auch so, dass diese Gebrauchsspuren nach 5,5 Jahren einen Austausch des Geräts rechtfertigen.

    Darüber hinaus soll ich die komplette silikonversiegelung der Duschwanne erneuern lassen. Die Fugen sehen nicht mehr gut aus und ich sehe ein, dass da was gemacht werden muss aber die veranschlagten 350 Euro halte ich auch für extrem übertrieben. Außerdem habe ich gelesen, dass Silikonfugen nicht unter die Kleinstreparaturklausel fallen und eigentlich auch vom Vermieter ersetzt werden müssten. Hief wäre ich durchaus zu einer gütluchen Lösung bereit aber 350 Euro erscheinen mir sehr übertrieben. Wäre dankbar, wenn mal jemand seine Erfahrungen schildern würde und ein weiteres Vorgehen vorschlagen könnte.

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe

    Link entfernt, bitte das Bild direkt über das Forum hochladen

  • Das Bad ist meiner Meinung nach Sache des Vermieters. Dass nach der Mietzeit mal bei verfugt werden muss, halte ich für normal.

    Der Herd ist meiner Meinung nach deutlich über das Maß abgenutzt. Unser Herd ist ähnlich alt und man sieht keine Spuren auf den ersten Blick, beim genauen hinsehen minimale Kratzer. Wenn es kein Ersatz für das Kochfeld alleine gibt (gut möglich), dann muss natürlich alles ersetzt werden. Aber du musst nur den Zeitwert ersetzen, keinen Neuwert.

  • Wenn es denn hart auf hart kommt und ich den Herd ersetzen muss, dann muss ich ich den Preis, der mir in Rechnung gestellt wird, durch die wirtschaftliche Lebensdauer teilen und dann mit meinen Mietjahren multiplizieren richtig? In diversen Tabellen habe ich gelesen dass diese Lebensdauer im Falle eines Herdes 15 Jahre beträgt. Ist das für einen Bosch Herd, der neu 600 Euro gekostet hat angemessen oder reden wir bei 15 Jahren eher von Premiumherstellern a la Miele, Bora usw? Ich müsste dann also grob mit 400 Euro rechnen?

  • Das geht zur weit in Richtung konkrete Rechtsberatung. Ich kann dazu nur sagen, dass man das Gespräch suchen sollte und sich auf eine Summe einigen sollte, die beide Seiten für angemessen halten.

  • Das geht zur weit in Richtung konkrete Rechtsberatung. Ich kann dazu nur sagen, dass man das Gespräch suchen sollte und sich auf eine Summe einigen sollte, die beide Seiten für angemessen halten.

    Das habe ich leider schon erfolglos probiert. Habe zugegeben dass ich durchaus einsehe, dass die Verschmutzung über das übliche Maß hinausgeht und dass ich bereit bin dem Vermieter finanziell entgegebzukommen. Er beharrt aber auf eine Neuanschaffung. Trotzdem schonmal vielen Dank für deine Meinung

  • Er beharrt aber auf eine Neuanschaffung.

    Und da meine ich, dass ein neues Ceranfeld völlig ausreichend ist. Wenn der Herd ein Markenprodukt ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass es für das Kochfeld allein keinen Ersatz geben sollte. Ich würde mich bei einem Fachhändler der Marke erkundigen, welche Lösungen es gibt.

  • Hallo,


    Bei der heutigen Übergabe würde mir mitgeteilt, dass mein Ceranfeld wegen nicht mehr zu beseitigender Gebrauchsspuren erneuert werden muss.

    Die eingebrannten Rückstände bekommt man i.d.R mit einem handelsüblichen Kochfeld Schaber entfernt.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ich habe schon mit einigen Helferlein versucht, dass Kochfeld sauber zu bekommen, was wir aber bisher nicht gelungen ist. Einen Schaber hatte ich nicht benutzt, da ich gelesen habe, dass das oft zu Kratzern führt. Habe mir jetzt aber nochmal einen gekauft und dazu Natron, Essig und eine Putzstein von Dr Beckman. Hoffe, dass ich damit morgen nochmal erfolgreicher bin als bisher.

  • Natron, Essig und eine Putzstein von Dr Beckman.

    Das weg lassen gibt Kratzer oder kann die Oberfläche angreifen.

    Mit dem Schaber vorsichtig arbeiten und danach sowas verwenden.

    https://www.dm.de/denkmit-glaske…0355489036.html

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • am besten einen guten Ceranfeld Reiniger + Schaber das reicht allemal.

    Besser wäre es aber gewesen das Kochfeld regelmäßiger gründlich zu reinigen.

    Und da lobe ich mir ja Induktion Kochfelder....Die lassen sich wesentlich besser und einfacher sauber halten

  • Hier ist noch an den § 251 II BGB zu denken.

    Es könnte sein, dass der Schaden der entstanden ist, außer Verhältnis der Beseitigung des Schadens steht. Gerade wenn man bedenkt das es sich um optische Beeinträchtigungen handelt und nicht funktionelle und den sehr hohen Wiederbeschaffungswert der Sache. Als Beispiel etwa, ein kleiner Kratzer am Ofen wird nicht auslösen, dass man den gesamten Ofen ersetzen muss.

    Das sind aber Einzelfallabwägungen die etwas schwieriger sind. Hier spielen ja noch mehr rein, etwa das die Wertminderung durch die normale Abnutzung berücksichtigt werden muss, nach 5 Jahren und tägliches Kochen wird man kein Gerät erwarten können, welches wie neu aussieht. Jedoch stellt der BGH daran auch gewisse Anforderungen. Es muss schon ein krasses Missverhältnis bestehen zwischen der Minderung und der Wiederherstellung.

    Ich möchte betonen, dass das nur Überlegungen sind und kein Hinweis darauf, dass das auch bei dir im Einzelfall so zutrifft und durchgeht.

  • Habe heute nochmal mit einem Schaber gearbeitet und danach eine Politur verwendet. Unten im Link seht ihr das Ergebnis. Ich denke, damit sollte der Vermieter nach 5,5 Jahren leben können. Hätte diesen Schaber viel eher verwenden sollen. Ich hatte immer Angst, dass der Kratzer verursacht.

    Danke nochmal euch allen für die vielen Ratschläge und Tips.

    Bilder entfernt

  • Hallo,

    du musst die Bilder bitte direkt über das Forum hochladen, dafür einfach auf "Dateianhänge" klicken, danke!

    Aber das Ergebnis sieht doch sehr viel besser aus.

  • Wenn ich die Bilder hier hochladen will gilt da irgendwie eine Begrenzung von einem MB, wenn ich das richtig sehe. Das ist im Jahr 2020 leider nicht mehr zeitgemäß. Wieso darf ich denn hier keine Links zu meinem GoogleDrive einfügen?

    Naja sei es drum ich weiß ja wie mein Herd ausschaut. Ist halt doof für die anderen Interessenten. Gibt es denn eine Möglichkeit, größere Bilder hier direkt einzufügen?

  • Wieso darf ich denn hier keine Links zu meinem GoogleDrive einfügen?

    Wir gestatten insgesamt keine andere Bildhoster als Anbieter, das hat sowohl sicherheitstechnische als datenschutzrechtliche Gründe.

    Gruß

  • Man kann dir selbstverständlich vorwerfen, dass du das Kochfeld häufiger hättest reinigen können und müssen. Das hast du ja auch selber eingeräumt. Eigentlich ist es normal, dass man es entfernt, wenn etwas vom Topf ausläuft, denn wenn man das tut, bevor es einbrennt, ist es kein Problem. Man hat als Mieter sogar die Nebenpflicht, das Eigentum des Vermieters pfleglich zu behandeln.

    Aber dennoch ist so etwas keine Beschädigung in dem Sinn, sondern entsteht bei vertragsgemäßer Nutzung. Und das geht grundsätzlich zulasten des Vermieters. Eine Beschädigung wäre zum Beispiel, wenn dir etwas herunter fällt und einen Sprung auf dem Kochfeld verursacht.

    Die erlaubte Bildgröße von 1 MB ist sinnvoll. Man kann Bilder verkleinern, was für dich ja nun kein Problem war.

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