Parkplätze

  • Hallo,

    in dieser Straße gibt es zwei Häuser mit insgesamt 12 Wohnungen vom gleichen Vermieter (städtische Wohnung).

    Vor den Häusern sind 8 Parkplätze. Zwischen jeweils 4 Parkplätzen ein kleines Stück Wiese.

    Im Mietvertrag steht NICHT, dass die Parkplätze zum Haus gehören und diese sind laut MV auch nicht zu einem Mieter zugeteilt. Ebenfalls ist kein Schild mit „Privatparkplatz“ o.ä aufgestellt.

    Mein Partner hatte nun auf dem 2. “Parkplatzabteil“ geparkt, auf dem immer ein anderer Mieter parkt.

    Der Mieter kam dementsprechend dann raus, und hat uns sofort aggressiv angeschrien, dass wir nie wieder auf seinem Parkplatz parken sollen, sonst ruft er die Polizei. Ich hatte erwähnt, dass nichts im Mietvertrag steht, allerdings habe ich seine Antwort nicht verstanden (er sagte nur „wo bleibt eure Kultur?“). Seine Frau öffnete dann das Fenster und hat uns dann auf ihrer Sprache beleidigt.

    Würde gerne wissen, ob er denn da wirklich die Polizei rufen könnte bzw. dagegen vorgehen? Weiß leider nicht, ob es etwas mit dem Mietrecht zu tun hat :(

    Ist es möglich, dass die Vermieterin mit ihm eine private Vereinbarung hat, dass das SEIN Parkplatz ist?

  • Hallo,

    du solltest dich beim Vermieter erkundigen, ob dieser eine Parkplatz dem Nachbarn fest zugeordnet wurde, oder ob alle 8 Parkplätze zur freien gemeinschaftlichen Benutzung vorgesehen sind. Nur weil in eurem Vertrag keine Zuweisung eines Parkplatzes steht, muss das nicht bedeuten dass das für alle Mieter gilt. Der Vermieter könnte mit anderen Mietern entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.

    Sollte der Vermieter sagen, dass es keine Zusweisung gibt und alle Parkplätze frei nutzbar sind, dass berichte dem Vermieter doch von dem Vorfall mit dem Nachbarn und bitte den Vermieter darum, dem Nachbarn zu erklären, dass er keinen Anspruch des Parkplatzes für sich allein hat.

    Die Polizei kann er natürlich rufen. Aber die kann nichts unternehmen, denn die Polizei hat keine Möglichkeit der Prüfung, wer einen Anspruch auf den Parkplatz hat und wer nicht. Die Polizei würde auf eine zivilrechtliche Klärung verweisen.

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