Hallo.
Ich verwalte mein Elternhaus (2 Wohnungen vermietet, 1 von mir bewohnt) mittels Vorsorgevollmacht (nicht notariell beglaubigt) meines stark dementen Vaters.
Habe Anfang des Jahres einen Mietvertrag mit einer jungen Frau abgeschlossen (laut eigenen Angaben alleinstehend und alleinerziehende Mutter eines Kindes).
Ich Depp ging sogar noch etwas mit der Miete runter, da ich irgendwie Mitleid mit ihr hatte (alleinerziehend, trotzdem voll berufstätig, Überstunden um sich die Wohnung zu leisten...)
Von Anfang an gab es Probleme. Diese waren aber eher unbedeutend.
2 Monate später hab ich dann zähneknirschend eine Ergänzung zum MV geschrieben
für ihren Lebensgefährten, der wohl irgendwie, irgendwo vom Himmel gefallen ist :-)dark
Es gibt seitdem nur Stress im Haus. Auf diesen möchte ich aber nicht näher eingehen.
Jetzt ist die Situation aber so eskaliert, dass ich (nach einem Polizeieinsatz wegen Körperverletzung, Bedrohung.... gegen die andere Mietpartei) eine fristlose Kündigung geschrieben habe (mehrere Gründe angegeben).
Diesen Brief habe ich im Beisein von 3 Zeugen unter der Wohnungstür durchgeschoben. Wir alle haben zwar Geräusche aus der Wohnung gehört, aber auf mein Klingeln und Klopfen wurde nicht reagiert.
Natürlich kam 1 Woche später ein Brief von deren Anwalt, mit Zurückweisung der fristlosen Kündigung. Unter anderem wegen Formfehler (fehlende Originalvollmacht bei Kündigungsschreiben).
Der Witz daran: Die Vollmacht habe ich beiden beim Vertragsabschluss im Original vorgelegt und 1 Kopie überreicht. Ich hatte das Original auch am Tag der Kündigung dabei, aber ich legte sie natürlich nicht dem Schreiben bei. Dann hätte ich wohl mal eine Vollmacht gehabt.
Außerdem haben sie ihrem Anwalt auch Märchen erzählt , die dieser natürlich glaubte (oder halt berufsbedingt glauben muss). ![]()
Hat bei mir ja auch eine Weile funktioniert. ![]()
Eine befreundete Rechtsanwaltsgehilfin hat das Anwaltsschreiben und meine Kündigung ihrem Chef vorgelegt. Dieser meinte auch, es wird wohl schwer, das so durchzubekommen.
Da ich weder Geld noch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung habe, blieb es bei dieser einen Aussage.
Ich würde ja in den sauren Apfel beißen und die Mieter auch noch 3 weitere lange Monate ertragen.
Aber ist es überhaupt möglich, dass ich denen jetzt noch ordentlich kündige ?
Wenn ja:
- Muss ich die fristlose Kündigung zurücknehmen trotz Formfehler ?
- Brauche ich evtl. spezielle Formulierung für die ordentliche ?
- Muss ich alle Gründe nochmal aufführen, oder reicht es, wenn ich mich auf die fristlose beziehe ?
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Gibt es sonst noch was zu beachten ?
Die hilfsweise ordentliche Kündigung habe ich in der fristlosen Kündigung nicht ausgesprochen (verpeilt)
Die Fristen sind gewahrt.
Ich hoffe, ihr könnt mir vielleicht ein paar Ratschläge geben.
Danke schonmal im Vorraus ![]()