Müssen alle Reparaturkosten von mir geleistet werden?

  • Hallo,

    ich habe gerade folgendes Problem: Ich hatte meinen Mietvertrag zum 30.9.2019 gekündigt. An diesem Tag fand auch die Übergabe statt.

    Der Mieter stellte Mängel fest, wies mich darauf hin, dass ich sie hätte sofort melden müssen und vermerkte sie im Übergabeprotokoll. Ich unterschrieb. Soweit so gut.

    Jetzt verlangt er für das Ersetzen einer Jalousie 175€ + MwSt. + 2 Std. Arbeitsaufwand. Abgesehen vom meiner Meinung nach viel zu hoch angesetzten Betrag, übertrifft dieser auch die Einmalzahlung von 80€, die in der Kleinreparaturklausel festgelegt wurde. Die legt, wie gesagt eine Obergrenze von einmalig 80€ und 8% Netto-Jahresmiete im Mietjahr fest, die nicht überschritten werden dürfen.

    Desweiteren sind Reparaturen an der Eingangstür (neue Drückergarnitur, neuer Schließzylinder,...) und ein neuer Duschschlauch/-kopf fällig (auch wenn nur die Klinke etwas locker war und sicherlich kein neues Schloss benötigt wurde). 73€ für eine Türklinke + noch der Arbeitsaufwand ist meiner Meinung nach auch nicht gerade günstig, wenn man bedenkt, was für eine 0815-Türklinke verbaut war. Insgesamt beschleicht mich ein bisschen das Gefühl, als wollte sich der Vermieter an mir bereichern und seine Wohnung auf meine Kosten aufmotzen.

    In der Kleinreparaturklausel ist nirgendwo etwas von Reparaturen an Türen zu lesen. Es werden genannt: Wasserzapfstellen, Druckspüler, Spülkästen, Durchlauferhitzer und Boiler, Gas- und Elektrogeräte, Heizkörper (Öfen, Herde, Radiatoren, usw.), Rollläden, Jalousien. Fensterscheiben, Lichtschalter und Steckdosen. Muss die Reparatur der Tür tatsächlich von mir bezahlt werden?

    Ich muss ehrlich gestehen, dass ich diese Schäden während meiner Mietzeit nicht gemeldet habe, was eigentlich meine Pflicht gewesen wäre. Mich hat es einfach nicht sonderlich gestört, und ich habe nicht gewusst, dass das meine Pflicht ist. Es steht natürlich im Mietvertrag, deswegen nehme ich hier die Schuld auf mich. Der Vermieter argumentiert jetzt damit, dass das Jahr, in dem der Schaden aufgetreten ist, nicht mehr nachvollzogen werden kann und somit alles von mir bezahlt werden müsste. Eine punktuelle Einmalzahlung von ca. 200€ übersteigt aber meiner Meinung nach, egal wann sie auftritt, den zulässigen Höchstpreis von 80€.

    Im Übergabeprotokoll wurde auch kein Häkchen bei "Duschschlauch" gesetzt, sondern bei "Mischbatterie".

    Wie soll ich nun vorgehen?

    Liebe Grüße

    PS: Da fällt mir gerade noch ein. Er hat mir 2 Angebote von einer Firma zukommen lassen. Das erste am 18.10.2029, das zweite am 15.11.2019.

    Dass erste Angebot kam freitags. Montags drauf habe ich ihn in einer Mail gefragt, ob er das Angebot schon bestätigt hat oder ob ich die Sachen selbst ersetzen kann. Da antwortete er, dass er die Auftragsbestätigung schon abgeschickt hätte. Eigentlich hätte er mir ja auch die Möglichkeit lassen müssen, die Dinge selbst einzukaufen und zu reparieren, oder zumindest ein eigenes Angebot einzuholen?

    Einmal editiert, zuletzt von Mietikus (19. Dezember 2019 um 08:17)

  • Hallo,

    es ist generell schon richtig, dass man als Mieter jede Beschädigung an den Vermieter zu melden hat. Falsch ist aber, dass man bei Nichtbeachtung des Schaden zu zahlen hat. Sondern es ist laut §536c BGB so, dass man nur den Schaden zu zahlen hat, der sich sich die unterlassene Meldung ergeben hat, also den Anteil, weil der Schaden größer geworden ist als er eh schon war.

    Mal von der Kleinreparaturklausel abgesehen gehen Verschlechterungen, die durch die ganz normale übliche Benutzung entstehen immer zulasten des Vermieters. Nur Beschädigungen, die man schuldhaft verursacht hat, muss man tragen.

    Bei der Kleinraparaturklausel geht es nur um Teile, die man buchstäblich anfasst. Die Jalousie fasst man nicht an, die gehört nicht dazu, sondern lediglich das Zugband oder Rollogurt, was man anfasst.

    Bei jedem einzelnen Schaden, der der Vermieter moniert, muss man also überlegen, wie der entstanden ist, ist es durch normale Abnutzung bzw. normalen Gebrauch, oder ist man selber Schuld, dass etwas kaputt gegangen ist.

    Kann etwas nicht repariert werden und muss ganz ausgetauscht werden, ist zu beachten, dass man als Mieter nur den Zeitwert zu ersetzen hat, nicht das neue Teil.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Also bei der Jalousie war es schon so, dass man die Jalousie selbst anfasst. Vielleicht ist Jalousie auch einfach das falsche Wort. Rollo wäre vielleicht eher die Bezeichnung. Der Vermieter bezeichnet es als Jalousie. So ein Abdunklungsteil, das in einer Schiene geführt und von 2 Schnüren gehalten wird. Eine Schnur davon ist gerissen, wodurch das Rollo nicht mehr richtig unten bleibt. Ich weiß jetzt auch nicht, ob man deswegen das ganze Teil austauschen und neukaufen muss, die bestehenden Schienen abmontieren und neue montieren muss usw. Eine neue Schnur hätte es sicherlich auch getan. Genauso wie das Festschrauben der Türklinke, die sich im Laufe der Zeit gelockert hat, sicherlich auch gereicht hätte. Deswegen ja auch meine Vermutung, dass er sich an mir bereichern will. Statt dem vorhandenen Teil, das man vermutlich reparieren könnte, wird einfach ein neues gekauft, das den Wert des alten sicherlich bei weitem übersteigt. Dann noch 2 Std. Arbeitsaufwand für das Wechseln dieser Jalousie (so lange?). Absichtlich habe ich nichts kaputtgemacht. Ich weiß nicht, wie lange diese Wohnung schon existiert, aber ich denke, dass in den 4,5 Jahren, in denen ich dort gewohnt habe, einfach für die Teile so nach und nach die Zeit gekommen war. Ein Duschkopf wird nach 10 oder 15 Jahren vielleicht einfach mal irgendwann undicht und rissig. Oder die Türklinke lockert sich halt mal.

    Liebe Grüße

  • Grundsätzlich, gibt es ein Übergabeprotokoll bei Einzug, und sind diese Mängel da nicht aufgeführt sondern eben erst im Protokoll bei deinem Auszug scheinen Sie ja mindestens in der Zeit dort aufgetreten zu sein in der du da wohnst. Da liegt die Vermutung erst mal nahe, das du die Beschädigung verursacht hast, zumal wenn sie nicht gemeldet wurden.

    Jetzt kann man sich natürlich ganz doll darüber streiten ob eine Jalousie von alleine kaputt geht, eine Duschschlauch/Kopf von alleine reist, oder eine Türklinke von alleien lose wird.

    Hinsichtlich der Kosten kann ich dir aber sagen das ich das in keinem Fall für überzogen halte, im Gegenteil. Einen Handwerker dazu zu bekommen für 200-300€ abzgl. Material überhaupt so einen Mickerauftrag anzunehmen, der ja vor allem aus Rennerei- und Fahrerei besteht, dürft schon schwer genug werden. Das sich der Vermieter daran "bereichern" wird, halte ich für ausgeschlossen. Wahrscheinlich dürfte die genannte Summe eher kaum ausreichen um die Kosten zu decken.

    3 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (19. Dezember 2019 um 14:12)

  • Hallo AJ1900,

    vielen Dank für die Antwort.

    Ich glaube, du hast aber teilweise an meiner Frage vorbei geantwortet.

    Die war ja unter anderem, ob es zulässig ist, einen Betrag zu fordern, der über der Begrenzung der Kleinreparaturklausel von 80€ liegt (wie z.B. 200€ für die Jalousie) und ob der Vermieter überhaupt etwas beanstanden kann, was nicht in der Kleinreparaturklausel erwähnt wird (Türen). Eine mutwillige Zerstörung liegt ebenfalls nicht vor. Das kann ich versichern.

    Es wird da ja auch unterschieden, ob ich die Schäden mutwillig verursacht habe oder nicht. Ich bin mir nicht bewusst, Gegenstände unsachgemäß behandelt zu haben. Wie ich oben schon geschrieben habe, weiß ich nicht genau, wie alt diese Wohnung schon ist. Ich habe jetzt mal 10-15 Jahre als Beispiel gewählt. Sie könnte allerdings schon wesentlich älter sein. Irgendwann geben Dinge einfach ihren Geist auf. Klar ist es gut möglich, dass eine Jalousie am Anfang noch in Ordnung ist und innerhalb von 4,5 Jahren dann mal irgendwann die Schnur reißt, zumal das eher dünne, mickrige Schnüre waren. Durch den alltäglichen Gebrauch nutzt sich so etwas einfach ab. Stellt sich immer noch die Frage, ob man dann direkt eine neue Jalousie kaufen muss.

    Es kommt übrigens kein Handwerker, nur um die Jalousie zu reparieren. Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt der Hausmeister im Auftrag der Firma, bei der er angestellt ist. Dieser wird ALLE genannten Mängel reparieren. Der kommt ohnehin ca. 2-3 mal die Woche vorbei. Also so wirklich abgebrochen hat sich der Vermieter da vermutlich keinen. Evtl. bin ich da auch ein bisschen blauäugig. Ich weiß nicht genau, wie so ein Prozess der Auftragsbeschaffung an den Hausmeister von statten geht.

    Nun denn. Schönes Wochenende und frohe Feiertage.

  • Die war ja unter anderem, ob es zulässig ist, einen Betrag zu fordern, der über der Begrenzung der Kleinreparaturklausel von 80€ liegt (wie z.B. 200€ für die Jalousie) und ob der Vermieter überhaupt etwas beanstanden kann, was nicht in der Kleinreparaturklausel erwähnt wird (Türen).

    Er kann diesen Betrag jedenfalls nicht auf Grundlage der Kleinreparaturklausel fordern. Aber es gibt ja noch andere Anspruchsgrundlage die man heranziehen kann. Man muss also dann im Zweifel die Argumentation des Vermieters prüfen. Wenn er sagt aufgrund der Klausel dann nein, wenn er sagt, wegen Beschädigung dann ja, falls ein Verschulden vorliegt.

    Es wird da ja auch unterschieden, ob ich die Schäden mutwillig verursacht habe oder nicht.

    Das stimmt so nicht. Die Kleinreparaturklausel umfasst Beschädigungen unabhängig vom Verschulden. Verschuldensabhängige Ansprüche umfassen sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit. Daher muss man es nicht mutwillig kaputt gemacht haben, es kann auch bereits eine Unachtsamkeit ausreichen.

    Ob jetzt Fahrlässigkeit vorliegt und ob man diese beweisen kann, bzw. du dich entlasten kannst ist eine ganz andere Frage, die man hier nicht beantworten kann.

  • Moin , wenn ich das hier so lese bekomme ich einen dicken Hals ... Ich würde doch keine 70€*** für eine neue Drückergarnitur bezahlen, nur weil der Griff ein wenig locker ist ! Da nimmt man sich einen 4mm Imbus (manchmal auch ein Schlitzschraubendreher) und zieht die Schraube die den Griff hält wieder fest !

    Die Schraube geht auf einen 8mm Vierkant bolzen, der auf dem äußeren Türschild festgeschraubt ist. Manchmal kann es vorkommen, dass dieser Bolzen ausgeleiert ist.

    Dazu muss man dann nur das Türschild lösen, den Bolzen um 180° drehen, wieder montieren und dann den Griff wieder dran schrauben. Mit einem Akku Schrauber ist das keine 5 min Arbeit . Und Zack 70 oder mehr Euro gespart !


    *** 70€ ist aber schon ein stolzer Preis. Aber wie überall , ist nach oben keine Grenze. Man bekommt Drückergarnituren aber schon ab 20€ , oder aber auch für 1000€ ....

    Einmal editiert, zuletzt von Kontio (20. Dezember 2019 um 10:20)

  • Mir geht es fast so wie Kontio. Ich habe nun gerade durch einen Hausverkauf eine neue Vermieterin bekommen und deshalb achte ich gerade auf Schäden in der Wohnung, die ich seit jetzt 12 Jahren inne habe. Auch bisher habe ich bei einem sehr guten Verhältnis zum Hausbesitzer/Vermieter kleinere Schäden sofort abgestellt, u.a. gelockerte Türscharniere, Türgarniturenschrauben, defekte Wasserhähne usw, und ich bin von Handwerkerkenntnissen meilenweit entfernt. Ich habe nicht erst nachgeschaut, was ich laut Mietvertrag machen muss, sondern reparierte das, was mich selber störte. Und nach den Erfahrungen mit der neuen Hausbesitzerin/Vermieterin werde ich das künftig noch kleinlicher tun, ihr aber Schäden, die ich nicht selbst beheben kann, sofort melden und um Abstellung bitten. Deshalb, entschuldige bitte Mietikus, ist mir nicht alles verständlich.

  • ich bin von Handwerkerkenntnissen meilenweit entfernt.

    Ich bin ja Bautischler von Beruf, daher muss ich immer grinsen, wenn mir der Hausmeister oder die Verwaltung erzählen will wie man das macht. Oder wenn die einen "Fachmann" schicken wollen ....;)

  • Ich glaube, du hast aber teilweise an meiner Frage vorbei geantwortet.

    Eigentlich nicht. Es geht am ende darum was wer beweisen kann. Dazu reicht halt nicht nur deine Versicherung aus, sondern auch noch andere Tatsachen. Wenn zbs. die Innenscheibe der Doppelverglasung kaputt ist, wirst du halt nicht glaubhaft behaupten können das das der Nachbarsjunge von draussen mit dem Fußbal war.

    Ich kann die konkreten Schäden bei dir nicht einschätzen, aber wie schon gesagt, mann kann sich über so etwas immer richtig schön streiten. Ich persönlich würde vieleicht nach einer Einigung mit dem Vermieter suchen. Trifft man sich halt irgendwo in der Mitte und beide Seiten ersparen sich weiteren Stress.


    Moin , wenn ich das hier so lese bekomme ich einen dicken Hals ... Ich würde doch keine 70€*** für eine neue Drückergarnitur bezahlen, nur weil der Griff ein wenig locker ist ! Da nimmt man sich einen 4mm Imbus (manchmal auch ein Schlitzschraubendreher) und zieht die Schraube die den Griff hält wieder fest !

    Geile Ferndiagnose. Gibt es bei dir auch Fernreparatur?

    Dazu muss man dann nur das Türschild lösen, den Bolzen um 180° drehen, wieder montieren und dann den Griff wieder dran schrauben. Mit einem Akku Schrauber ist das keine 5 min Arbeit . Und Zack 70 oder mehr Euro gespart !

    Der Vermieter dürfte das kaum verhindern?

    *** 70€ ist aber schon ein stolzer Preis. Aber wie überall , ist nach oben keine Grenze. Man bekommt Drückergarnituren aber schon ab 20€ , oder aber auch für 1000€ ....

    Dennen dürfte aber allen gemein sein das Sie aus dem Laden nicht von alleine an die Tür fliegen, oder? Insofern muß das dann wohl jemand anbauen, wenn es der Mieter nicht selber will oder kann. Ergo ergeben sich dadurch Kosten.

  • Geile Ferndiagnose. Gibt es bei dir auch Fernreparatur?

    Tja , wen man vom Fach wäre, würde man nicht solche dummen Antworten schreiben müssen ... An einem Türschloss/Drückergarnitur ist nämlich nicht viel dran was Kaputt gehen kann ....Und was soll der VM bitte verhindern ? Das bekommt der nicht mal mit .

    Dennen dürfte aber allen gemein sein das Sie aus dem Laden nicht von alleine an die Tür fliegen, oder? Insofern muß das dann wohl jemand anbauen, wenn es der Mieter nicht selber will oder kann. Ergo ergeben sich dadurch Kosten.

    Tja , wenn Du gelesen hättest was ich geschrieben habe, entstehen überhaupt keine Kosten, außer 5-10 Min. Arbeit

    Und selbst wenn der Mieter das Türschloss/Drückergarnitur selber tauschen möchte, sind das insgesamt nur VIER schrauben, und das kann nun wirklich jeder ! Und Baumärkte gibt es wie Sand am Meer . Kommt immer noch billiger als es vom VM machen zu lassen

  • An einem Türschloss/Drückergarnitur ist nämlich nicht viel dran was Kaputt gehen kann ....Und was soll der VM bitte verhindern ? Das bekommt der nicht mal mit .

    Sorry, es geht hier nicht um Heimwerkertips, sondern um die Frage wer die Kosten zu tragen hat. Wenn das alles der Mieter selber machen kann und will, umso besser, und eben das kann und will der Vermeiter wohl auch sicher nicht verhindern, warum auch?

    Tja , wenn Du gelesen hättest was ich geschrieben habe, entstehen überhaupt keine Kosten, außer 5-10 Min. Arbeit

    Wenn ein Handwerker zu dir nach Hause kommt und vieleicht nur eine Schraube dreht, denkst du das wäre umsonst?

    Wenn du selbst im Handwerk arbeitest solltest du dir vieleicht mal die Frage stellen warum du die Stunde vieleicht 20€/Brutto verdienst, deine Firma aber dem Kunden 60-100€ die Arbeitsstunde abnimmt.


    Und selbst wenn der Mieter das Türschloss/Drückergarnitur selber tauschen möchte, sind das insgesamt nur VIER schrauben, und das kann nun wirklich jeder ! Und Baumärkte gibt es wie Sand am Meer . Kommt immer noch billiger als es vom VM machen zu lassen

    Ja, das mag stimmen. Natürlich ist es immer billiger alles selber zu machen. Es ging hier aber um die Annahme das sich der Vermieter an den 200-300€ Reparaturkosten bereichern wollen würde.

    Und das ist faktisch wohl eher ausgeschlossen, wenn die Arbeiten von Firmen erledigt werden. Und das ist halt immer Abrechnungsgrundlage, selbst wenn das der Onkel des Schwagers Neffen in Schwarzarbeit erledigt.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (21. Dezember 2019 um 11:18)

  • Selbst ein Handwerker würde keine Stunde brauchen um ein neunes Türschloss/Drückergarnitur zu tauschen.... Und als Mieter sollte man drauf achten wie lange ein Handwerke im Hause ist .... Mir wollte auch mal ein Elektriker 1,5 Stunden + Anfahrt zum Tauschen einer Sicherung in Rechnung stellen ....

    Ok eine neue Jalousie kostet etwas (geht aber auch billiger) . Aber dazu werden ganz sicherlich keine 2 Stunden benötigt um die am Fenster anzubringen, das ist Humbug

  • wen man vom Fach wäre, würde man nicht solche dummen Antworten schreiben müssen

    Bitte solche herabwürdigenden Kommentare zu unterlassen. Jeder, der hier schreibt will nur helfen, worauf man sachlich antworten kann. Wörter wie "dumme Antwort" oder "das ist Humbug" sind hier fehl am Platze!

  • Selbst ein Handwerker würde keine Stunde brauchen um ein neunes Türschloss/Drückergarnitur zu tauschen....

    Sorry, aber wenn der Kunde ernsthaft der Meinung ist das er keine An- Abfahrt bezahlt und bei solchen Mickeraufträgen mit der Stopuhr hinter mir steht dann wird das wohl keine längere Geschäftsbeziehung werden. Ich persönlich rechne jedenfalls nicht Minutenweise ab, und ich verkauf das Arbeitsmaterial auch nicht grammweise.

    Ansonsten besteht aber alternativ auch nocht die Möglichkeit sich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, übrigens auch vom Mieter, wenn der Angst hat das sich jemand an 70€ eine goldene Nase verdient.

    Ansonsten Melde dich doch mal bei "Mietikus". Er will nichts bezahlen, und du willst nichts haben, scheint doch eine Win-Win Situation zu werden.;)

    Ok eine neue Jalousie kostet etwas (geht aber auch billiger) . Aber dazu werden ganz sicherlich keine 2 Stunden benötigt um die am Fenster anzubringen, das ist Humbug

    Ja, es geht immer billiger. Nimmst du die alte Tischdecke von Oma noch und nagelst du die einfach mit alten Dachpapnägeln vor das Fenster.

    Aber generell ist es schon atemberaubend das du ja auf die Minute genau zu wissen scheinst wie lange so etwas in diesem konkreten Fall, dauert.

    Mal davon abgesehen das auch eine Handwerker sein Wissen und Können nicht verramschen sollte.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (21. Dezember 2019 um 12:19)

  • Aber generell ist es schon atemberaubend das du ja auf die Minute genau zu wissen scheinst wie lange so etwas in diesem konkreten Fall, dauert.

    Unsere Firma hat nicht nur Türen und Fenster gemacht, auch Möbelbau ,Innenausbau, Wintergärten usw.....

    Tja, und wenn man das über 20 Jahre lang selber jeden Tag gemacht hat, dann weis man sowas einfach.

    Du nennst das atemberaubend.... Ich nenne das Erfahrung !

    Es hat keiner behauptet, dass Minuten genau abgerechnet werden soll. Aber wenn ein Handwerker 10 Min. vor Ort war, dann aber eine ganze Stunde + an/abfahrt berechnen will, hört bei mir der Spaß auf . Das hat dann auch nichts mehr mit "Wissen" verramschen zu tun , dass ist einfach nur noch Beschiss am Kunden !

  • Unsere Firma hat nicht nur Türen und Fenster gemacht, auch Möbelbau ,Innenausbau, Wintergärten usw.....

    Tja, und wenn man das über 20 Jahre lang selber jeden Tag gemacht hat, dann weis man sowas einfach.

    Nein, das weiss man nicht. Aus 2 Nebensätzen eines Fragestellers auf Ursache und Kosten einer Reparatur zu schließen ist nicht seriös.

    Und wem 70€ für die Reparatur eine Türklinke durch einen Handwerksbetrieb als zu teuer erscheint, der hat offenbar schlicht keine Ahnung von der Kostenstruktur eines Handwerksbetriebes.


    Du nennst das atemberaubend.... Ich nenne das Erfahrung !

    Nein, ich nenne das Selbstüberschätzung.

    Es hat keiner behauptet, dass Minuten genau abgerechnet werden soll. Aber wenn ein Handwerker 10 Min. vor Ort war, dann aber eine ganze Stunde + an/abfahrt berechnen will, hört bei mir der Spaß auf

    Erzähl mir doch keine Märchen. Wenn du so einen Auftrag annimmst mag es durchaus sein das du mehr mit dem suchen der Adresse, dem hinlaufen weil es vor Ort nur Mieterparkplätze gibt, dem besorgen von mögl. Ersatzteilen usw. beschäftigt bist als mit der eigentliche Arbeit.

    Aber deshalb kann ein Handwerker nicht nur die Zeit abrechnen der evtl. braucht um 2 schrauben zu drehen. Mal eine Frage, bezahlt dich dein Chef eigentlich auch nur für diese Zeit in der du die Schraube drehst, oder willst du nicht die Zeit die du für die An- und Abfahrt brauchst auch als Arbeitszeit auf dem Lohnzettel bezahlt haben?

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