Hallo,
ich habe gerade folgendes Problem: Ich hatte meinen Mietvertrag zum 30.9.2019 gekündigt. An diesem Tag fand auch die Übergabe statt.
Der Mieter stellte Mängel fest, wies mich darauf hin, dass ich sie hätte sofort melden müssen und vermerkte sie im Übergabeprotokoll. Ich unterschrieb. Soweit so gut.
Jetzt verlangt er für das Ersetzen einer Jalousie 175€ + MwSt. + 2 Std. Arbeitsaufwand. Abgesehen vom meiner Meinung nach viel zu hoch angesetzten Betrag, übertrifft dieser auch die Einmalzahlung von 80€, die in der Kleinreparaturklausel festgelegt wurde. Die legt, wie gesagt eine Obergrenze von einmalig 80€ und 8% Netto-Jahresmiete im Mietjahr fest, die nicht überschritten werden dürfen.
Desweiteren sind Reparaturen an der Eingangstür (neue Drückergarnitur, neuer Schließzylinder,...) und ein neuer Duschschlauch/-kopf fällig (auch wenn nur die Klinke etwas locker war und sicherlich kein neues Schloss benötigt wurde). 73€ für eine Türklinke + noch der Arbeitsaufwand ist meiner Meinung nach auch nicht gerade günstig, wenn man bedenkt, was für eine 0815-Türklinke verbaut war. Insgesamt beschleicht mich ein bisschen das Gefühl, als wollte sich der Vermieter an mir bereichern und seine Wohnung auf meine Kosten aufmotzen.
In der Kleinreparaturklausel ist nirgendwo etwas von Reparaturen an Türen zu lesen. Es werden genannt: Wasserzapfstellen, Druckspüler, Spülkästen, Durchlauferhitzer und Boiler, Gas- und Elektrogeräte, Heizkörper (Öfen, Herde, Radiatoren, usw.), Rollläden, Jalousien. Fensterscheiben, Lichtschalter und Steckdosen. Muss die Reparatur der Tür tatsächlich von mir bezahlt werden?
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich diese Schäden während meiner Mietzeit nicht gemeldet habe, was eigentlich meine Pflicht gewesen wäre. Mich hat es einfach nicht sonderlich gestört, und ich habe nicht gewusst, dass das meine Pflicht ist. Es steht natürlich im Mietvertrag, deswegen nehme ich hier die Schuld auf mich. Der Vermieter argumentiert jetzt damit, dass das Jahr, in dem der Schaden aufgetreten ist, nicht mehr nachvollzogen werden kann und somit alles von mir bezahlt werden müsste. Eine punktuelle Einmalzahlung von ca. 200€ übersteigt aber meiner Meinung nach, egal wann sie auftritt, den zulässigen Höchstpreis von 80€.
Im Übergabeprotokoll wurde auch kein Häkchen bei "Duschschlauch" gesetzt, sondern bei "Mischbatterie".
Wie soll ich nun vorgehen?
Liebe Grüße
PS: Da fällt mir gerade noch ein. Er hat mir 2 Angebote von einer Firma zukommen lassen. Das erste am 18.10.2029, das zweite am 15.11.2019.
Dass erste Angebot kam freitags. Montags drauf habe ich ihn in einer Mail gefragt, ob er das Angebot schon bestätigt hat oder ob ich die Sachen selbst ersetzen kann. Da antwortete er, dass er die Auftragsbestätigung schon abgeschickt hätte. Eigentlich hätte er mir ja auch die Möglichkeit lassen müssen, die Dinge selbst einzukaufen und zu reparieren, oder zumindest ein eigenes Angebot einzuholen?