Beiträge von Mietikus

    Hallo AJ1900,

    vielen Dank für die Antwort.

    Ich glaube, du hast aber teilweise an meiner Frage vorbei geantwortet.

    Die war ja unter anderem, ob es zulässig ist, einen Betrag zu fordern, der über der Begrenzung der Kleinreparaturklausel von 80€ liegt (wie z.B. 200€ für die Jalousie) und ob der Vermieter überhaupt etwas beanstanden kann, was nicht in der Kleinreparaturklausel erwähnt wird (Türen). Eine mutwillige Zerstörung liegt ebenfalls nicht vor. Das kann ich versichern.

    Es wird da ja auch unterschieden, ob ich die Schäden mutwillig verursacht habe oder nicht. Ich bin mir nicht bewusst, Gegenstände unsachgemäß behandelt zu haben. Wie ich oben schon geschrieben habe, weiß ich nicht genau, wie alt diese Wohnung schon ist. Ich habe jetzt mal 10-15 Jahre als Beispiel gewählt. Sie könnte allerdings schon wesentlich älter sein. Irgendwann geben Dinge einfach ihren Geist auf. Klar ist es gut möglich, dass eine Jalousie am Anfang noch in Ordnung ist und innerhalb von 4,5 Jahren dann mal irgendwann die Schnur reißt, zumal das eher dünne, mickrige Schnüre waren. Durch den alltäglichen Gebrauch nutzt sich so etwas einfach ab. Stellt sich immer noch die Frage, ob man dann direkt eine neue Jalousie kaufen muss.

    Es kommt übrigens kein Handwerker, nur um die Jalousie zu reparieren. Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt der Hausmeister im Auftrag der Firma, bei der er angestellt ist. Dieser wird ALLE genannten Mängel reparieren. Der kommt ohnehin ca. 2-3 mal die Woche vorbei. Also so wirklich abgebrochen hat sich der Vermieter da vermutlich keinen. Evtl. bin ich da auch ein bisschen blauäugig. Ich weiß nicht genau, wie so ein Prozess der Auftragsbeschaffung an den Hausmeister von statten geht.

    Nun denn. Schönes Wochenende und frohe Feiertage.

    Hallo Fruggel,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Also bei der Jalousie war es schon so, dass man die Jalousie selbst anfasst. Vielleicht ist Jalousie auch einfach das falsche Wort. Rollo wäre vielleicht eher die Bezeichnung. Der Vermieter bezeichnet es als Jalousie. So ein Abdunklungsteil, das in einer Schiene geführt und von 2 Schnüren gehalten wird. Eine Schnur davon ist gerissen, wodurch das Rollo nicht mehr richtig unten bleibt. Ich weiß jetzt auch nicht, ob man deswegen das ganze Teil austauschen und neukaufen muss, die bestehenden Schienen abmontieren und neue montieren muss usw. Eine neue Schnur hätte es sicherlich auch getan. Genauso wie das Festschrauben der Türklinke, die sich im Laufe der Zeit gelockert hat, sicherlich auch gereicht hätte. Deswegen ja auch meine Vermutung, dass er sich an mir bereichern will. Statt dem vorhandenen Teil, das man vermutlich reparieren könnte, wird einfach ein neues gekauft, das den Wert des alten sicherlich bei weitem übersteigt. Dann noch 2 Std. Arbeitsaufwand für das Wechseln dieser Jalousie (so lange?). Absichtlich habe ich nichts kaputtgemacht. Ich weiß nicht, wie lange diese Wohnung schon existiert, aber ich denke, dass in den 4,5 Jahren, in denen ich dort gewohnt habe, einfach für die Teile so nach und nach die Zeit gekommen war. Ein Duschkopf wird nach 10 oder 15 Jahren vielleicht einfach mal irgendwann undicht und rissig. Oder die Türklinke lockert sich halt mal.

    Liebe Grüße

    Hallo,

    ich habe gerade folgendes Problem: Ich hatte meinen Mietvertrag zum 30.9.2019 gekündigt. An diesem Tag fand auch die Übergabe statt.

    Der Mieter stellte Mängel fest, wies mich darauf hin, dass ich sie hätte sofort melden müssen und vermerkte sie im Übergabeprotokoll. Ich unterschrieb. Soweit so gut.

    Jetzt verlangt er für das Ersetzen einer Jalousie 175€ + MwSt. + 2 Std. Arbeitsaufwand. Abgesehen vom meiner Meinung nach viel zu hoch angesetzten Betrag, übertrifft dieser auch die Einmalzahlung von 80€, die in der Kleinreparaturklausel festgelegt wurde. Die legt, wie gesagt eine Obergrenze von einmalig 80€ und 8% Netto-Jahresmiete im Mietjahr fest, die nicht überschritten werden dürfen.

    Desweiteren sind Reparaturen an der Eingangstür (neue Drückergarnitur, neuer Schließzylinder,...) und ein neuer Duschschlauch/-kopf fällig (auch wenn nur die Klinke etwas locker war und sicherlich kein neues Schloss benötigt wurde). 73€ für eine Türklinke + noch der Arbeitsaufwand ist meiner Meinung nach auch nicht gerade günstig, wenn man bedenkt, was für eine 0815-Türklinke verbaut war. Insgesamt beschleicht mich ein bisschen das Gefühl, als wollte sich der Vermieter an mir bereichern und seine Wohnung auf meine Kosten aufmotzen.

    In der Kleinreparaturklausel ist nirgendwo etwas von Reparaturen an Türen zu lesen. Es werden genannt: Wasserzapfstellen, Druckspüler, Spülkästen, Durchlauferhitzer und Boiler, Gas- und Elektrogeräte, Heizkörper (Öfen, Herde, Radiatoren, usw.), Rollläden, Jalousien. Fensterscheiben, Lichtschalter und Steckdosen. Muss die Reparatur der Tür tatsächlich von mir bezahlt werden?

    Ich muss ehrlich gestehen, dass ich diese Schäden während meiner Mietzeit nicht gemeldet habe, was eigentlich meine Pflicht gewesen wäre. Mich hat es einfach nicht sonderlich gestört, und ich habe nicht gewusst, dass das meine Pflicht ist. Es steht natürlich im Mietvertrag, deswegen nehme ich hier die Schuld auf mich. Der Vermieter argumentiert jetzt damit, dass das Jahr, in dem der Schaden aufgetreten ist, nicht mehr nachvollzogen werden kann und somit alles von mir bezahlt werden müsste. Eine punktuelle Einmalzahlung von ca. 200€ übersteigt aber meiner Meinung nach, egal wann sie auftritt, den zulässigen Höchstpreis von 80€.

    Im Übergabeprotokoll wurde auch kein Häkchen bei "Duschschlauch" gesetzt, sondern bei "Mischbatterie".

    Wie soll ich nun vorgehen?

    Liebe Grüße

    PS: Da fällt mir gerade noch ein. Er hat mir 2 Angebote von einer Firma zukommen lassen. Das erste am 18.10.2029, das zweite am 15.11.2019.

    Dass erste Angebot kam freitags. Montags drauf habe ich ihn in einer Mail gefragt, ob er das Angebot schon bestätigt hat oder ob ich die Sachen selbst ersetzen kann. Da antwortete er, dass er die Auftragsbestätigung schon abgeschickt hätte. Eigentlich hätte er mir ja auch die Möglichkeit lassen müssen, die Dinge selbst einzukaufen und zu reparieren, oder zumindest ein eigenes Angebot einzuholen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!