Hallo AJ1900,
vielen Dank für die Antwort.
Ich glaube, du hast aber teilweise an meiner Frage vorbei geantwortet.
Die war ja unter anderem, ob es zulässig ist, einen Betrag zu fordern, der über der Begrenzung der Kleinreparaturklausel von 80€ liegt (wie z.B. 200€ für die Jalousie) und ob der Vermieter überhaupt etwas beanstanden kann, was nicht in der Kleinreparaturklausel erwähnt wird (Türen). Eine mutwillige Zerstörung liegt ebenfalls nicht vor. Das kann ich versichern.
Es wird da ja auch unterschieden, ob ich die Schäden mutwillig verursacht habe oder nicht. Ich bin mir nicht bewusst, Gegenstände unsachgemäß behandelt zu haben. Wie ich oben schon geschrieben habe, weiß ich nicht genau, wie alt diese Wohnung schon ist. Ich habe jetzt mal 10-15 Jahre als Beispiel gewählt. Sie könnte allerdings schon wesentlich älter sein. Irgendwann geben Dinge einfach ihren Geist auf. Klar ist es gut möglich, dass eine Jalousie am Anfang noch in Ordnung ist und innerhalb von 4,5 Jahren dann mal irgendwann die Schnur reißt, zumal das eher dünne, mickrige Schnüre waren. Durch den alltäglichen Gebrauch nutzt sich so etwas einfach ab. Stellt sich immer noch die Frage, ob man dann direkt eine neue Jalousie kaufen muss.
Es kommt übrigens kein Handwerker, nur um die Jalousie zu reparieren. Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt der Hausmeister im Auftrag der Firma, bei der er angestellt ist. Dieser wird ALLE genannten Mängel reparieren. Der kommt ohnehin ca. 2-3 mal die Woche vorbei. Also so wirklich abgebrochen hat sich der Vermieter da vermutlich keinen. Evtl. bin ich da auch ein bisschen blauäugig. Ich weiß nicht genau, wie so ein Prozess der Auftragsbeschaffung an den Hausmeister von statten geht.
Nun denn. Schönes Wochenende und frohe Feiertage.