Rückzahlung der Kaution

  • Einen wunderschönen guten Abend.

    Nach 4 Monaten hat es die Firma welche unsere Mietwohnung verwaltet hat, nun endlich geschaft uns mitzuteilen, wieviel Kaution wir zurück erhalten.

    Leider ist da bei der Verzinnsung nichts bei rum gekommen. Also muss ich wohl einen Nachweis üder die tatsächlichen Zinnserträge anfordern.

    Ich gebe euch mal ein paar Daten

    Mietkaution 2145€

    Einzugstermin 01.05.2013

    Auszugstermin 31.07.2019

    Zinsen: 13,10€

    Wenn ich das ganze nun mit den vielen Zinnsrechnern für Mietkaution im Netz vergleiche, da komme ich auf ganz andere Zahlen.

    Was denkt ihr wie hoch sollten die Zinsen tatsächlich sein? Und bis wann muss das Geld verzinst werden? Nimmt man da den Auszugstermin oder nehme ich da in etwa den Zeitraum der Rückzahlung? In 4 Monaten kommt da zwar nicht so viel rum aber Geld ist Geld und es gibt ja durchaus Firmen, die sich da noch mehr Zeit lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von 0815Mieter0815 (29. November 2019 um 20:50)

  • Hallo,

    Wenn ich das ganze nun mit den vielen Zinnsrechnern für Mietkaution im Netz vergleiche

    Dann hast du dort mit einem viel zu hohen Zinssatz gerechnet. Die Guthaben Zinsen sind sehr weit unten leider. Viel mehr als durchschnittlich 0,1% kannst du nicht erwarten. Insofern sind die von dir genannten Zinsen realistisch.

    Deine Erwartungen an die Zinsen sind zu hoch. Es lohnt sich nicht, deswegen irgend etwas in die Wege zu leiten. Du kannst den Nachweis anfordern, aber ich habe keinen Zweifel, dass dieser die Zahlen nur bestätigt.

  • Bei den Zinsrechnern für Mietkaution könnte man keinen Zinssatz vorgeben.

    Deswegen dachte ich das die Rechner mit realistischen Zinsen arbeiten.

    Und was ist mit der dauer der Verzinsung, wenn ein Vermieter die Kaution fast 1 Jahr zurück hält? Gilt da nur die Mietdauer für die Verzinsung oder die dauer die der Vermieter das Geld hat?

  • Deswegen dachte ich das die Rechner mit realistischen Zinsen arbeiten.

    Viele Webseiten werden leider nicht weiter entwickelt und behalten den Stand von vorherigen Jahren. Daher taugen nicht alle Zinsrechner etwas. Man sollte solche Zinsrechner bevorzugen, bei denen man den Zinssatz entweder angezeigt bekommt zur Kontrolle oder selber eingeben kann.

    Gilt da nur die Mietdauer für die Verzinsung oder die dauer die der Vermieter das Geld hat?

    Es gilt der Zeitpunkt der Rückerstattung der Kaution.

    Lass dir gern einen Nachweis der Zinserträge geben.

    Übrigens, ein Vermieter muss laut Gesetz die Kaution insolvenzsicher auf einem Treuhandkonto anlegen. Bei diesem ist dann der Mieter auch vermerkt, der Eigentümer des Geldes ist. Und so würde die Bank dann ohnehin eine Steuerbescheinigung für die Kapitalertragssteuer ausgeben, welche der Mieter für seine Steuererklärung verwenden kann. Wenn man den Freibetrag von 801€ bzw 1602€ bei Ehepaaren noch nicht anderweitig ausgeschöpft hat, würde man diese Steuer zurück bekommen. Klar macht das bei den heutigen Zinsen quasi nichts aus, ist nicht der Rede Wert, aber für meine Mieter halte ich da Ordnung.

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