Rückzahlung der Kaution

  • Hallo,

    ich bin Mitte 2015 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe Ende 2016 in einem Schreiben, in dem ich meinem Vermieter meine Bankverbindung für die Rückzahlung meines Guthabens bei der Nebenkostenabrechnung mitgeteilt habe, um Rückzahlung der Kaution gebeten. Die Kaution habe ich bisher nicht zurückerhalten. Ich hatte die Sache aus den Augen verloren und nun etwas von der 3-jährigen Verjährungsfrist gelesen. Habe ich noch eine Chance, die Kaution zurückzuerhalten?

    Vielen Dank und viele Grüße

    tropi

  • Eine theoretische Chance besteht. Ganz allgemein die Information, dass die Rückzahlung der Kaution der gesetzlichen Verjährung unterliegt. Die Frage ist nur, wann beginnt diese Frist zu laufen. Oftmals ist dies mit dem Erhalt der letzten Nebenkostenabrechnung der Fall, und zwar aus dem Grund, weil der Vermieter die Kaution (oder einen Teil davon) für eine mögliche Nachzahlung an Nebenkosten zurückbehalten darf.

    Nehmen wir an, du hättest die Nebenkostenabrechnung 2016 bekommen, dann würde die Verjährung nach dem 31.12.2019 eintreten. Aber ob das für dein Vertragsverhältnis auch gilt, kann ich dir nicht versprechen. Da müßtest du im Zweifel einen Anwalt fragen.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann kann ich ja noch hoffen und werde meinen Vermieter nochmal um Rückzahlung der Kaution bitten.

    Viele Grüße

    tropi

  • Ich habe die selbe Frage. Bei mir im Vertrag steht 2015. Und es ist schon 2019. Hoffentlich bekomme ich das Geld zurück...Hat jemand darüber Erfahrungen?

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