Hallo,
ich bin Mitte 2015 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe Ende 2016 in einem Schreiben, in dem ich meinem Vermieter meine Bankverbindung für die Rückzahlung meines Guthabens bei der Nebenkostenabrechnung mitgeteilt habe, um Rückzahlung der Kaution gebeten. Die Kaution habe ich bisher nicht zurückerhalten. Ich hatte die Sache aus den Augen verloren und nun etwas von der 3-jährigen Verjährungsfrist gelesen. Habe ich noch eine Chance, die Kaution zurückzuerhalten?
Vielen Dank und viele Grüße
tropi