Beiträge von 0815Mieter0815

    Bei den Zinsrechnern für Mietkaution könnte man keinen Zinssatz vorgeben.

    Deswegen dachte ich das die Rechner mit realistischen Zinsen arbeiten.

    Und was ist mit der dauer der Verzinsung, wenn ein Vermieter die Kaution fast 1 Jahr zurück hält? Gilt da nur die Mietdauer für die Verzinsung oder die dauer die der Vermieter das Geld hat?

    Einen wunderschönen guten Abend.

    Nach 4 Monaten hat es die Firma welche unsere Mietwohnung verwaltet hat, nun endlich geschaft uns mitzuteilen, wieviel Kaution wir zurück erhalten.

    Leider ist da bei der Verzinnsung nichts bei rum gekommen. Also muss ich wohl einen Nachweis üder die tatsächlichen Zinnserträge anfordern.

    Ich gebe euch mal ein paar Daten

    Mietkaution 2145€

    Einzugstermin 01.05.2013

    Auszugstermin 31.07.2019

    Zinsen: 13,10€

    Wenn ich das ganze nun mit den vielen Zinnsrechnern für Mietkaution im Netz vergleiche, da komme ich auf ganz andere Zahlen.

    Was denkt ihr wie hoch sollten die Zinsen tatsächlich sein? Und bis wann muss das Geld verzinst werden? Nimmt man da den Auszugstermin oder nehme ich da in etwa den Zeitraum der Rückzahlung? In 4 Monaten kommt da zwar nicht so viel rum aber Geld ist Geld und es gibt ja durchaus Firmen, die sich da noch mehr Zeit lassen.

    Noch mal ich.

    Wie schaut das in dem von mir angehängtem Vertrag mit der Renovierung aus?

    Ich meine beschädigte Tapete wird erneuert und wir streichen die Wohnung, ich bin das so gewohnt und werde das auch Zukünftig so handhaben.

    Aber ich möchte halt gerne wissen, welche arbeiten ich den nun tatsächlich machen muss und welche nicht, damit ich die entsprechenden Waffen zur

    Hand habe, sollten arbeiten gefordert werden, die ich nicht machen muss.

    Dann kann ich sagen, guck mal, die arbeiten muss ich nicht machen und ich habe schon diese Arbeiten erledigt, obwohl ich diese eigentlich auch nicht erledigen muss.

    Ich danke dir für deine Mühen

    Ok. Danke für deine leider doch schlechte Nachricht. Potentielle Nachmieter haben wir sogar schon. Aber ich möchte mich nicht zu 100% darauf verlassen, das diese dann auch sofort einziehen können. Die haben ja auch Fristen an die sie sich halten müssen.

    Aber wird schon. :thumbup:

    Guten Tag in die Runde.

    Wir haben letzten Monat (23.04.2019) ein Schreiben zwecks Mieterhöhung (gestiegener Verbraucherpreisindex) erhalten.

    Nun ist es so, das wir eh umziehen möchten und auch schon eine Wohnung gefunden haben, welche wir bald beziehen können. Passt ja bestens. Morgen unterschreiben wir den neuen Mietvertrag.

    Überprüft mal bitte meine Rechnung:

    Sonderkündigung nach BGB § 561 bis ende Mai zum Vermieter, von da an noch 2 Monate.

    Also muß ich noch Juni und Juli die Miete der alten Wohnung begleichen.

    Stimmt das so?

    Dann die Frage Nummer 2:

    Insbesondere kann der Vollmachtnehmer: 3. Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge abschließen und kündigen...

    Das Haus gehört Firma 1, welche eine Verwaltervollmacht mit Firma 2 vereinbart hat.

    Also geht meine Kündigung an die bevollmächtigte Firma oder?

    ICH DANKE SCHONMAL FÜR EURE ZEIT!!!

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