Ich habe 2010 einen 2-Wohnunghaus gekauft mit einer bis 06.2012 befristet vermieteten Wohnung.
Zweite Wohnung wurde seitdem von uns als Ferienwohnung benutzt.
Nach 06.2012 haben wir mündlich einen unbefristeten Vertrag mit 6-Monatigen Kündigungsfrist für den Vermieter vereinbart.
Jetzt wollen wir auf Eigenbedarf zum 31.06.2020 kündigen.
Oder ist die Kündigungsfrist 8-9 Monate ?
In dem ursprunglichen Mietvertrag gibts es viele Regelungen, z.B. auch zu Schönheitsreparaturen beim Auszug.
Gelten die immer noch ?
Oder gilt noch alles aus dem von mir übernommenen befristeten Mietvertrag ?