Beiträge von o0Julia0o

    Danke Dir sehr! Also in dem Fall ist es so, dass in dem Anschreiben steht, dass der Vermieter das Mietobjekt(in diesem habe ich eine Wohnung gemietet) verkauft hat. Der neue Eigentümer ist aber im Grunde der alte, nur mit etwas anderer Firmenbezeichnung.

    Im Mietvertrag änderrt sich der Mietzins ein Stück & die Nebenkosten. Aber das ist ja o.k. - könnten die ja ohnehin erhöhen, oder? Ich könnte ja nicht einfach sagen: "ätsch, ich zahle nicht mehr, weil ihr mir nicht kündigen könnt".


    Das Problem, im alten Vertrag steht: "Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt werden." Somit fliege ich im Zweifel eh immer nach 3 Monaten spätestens aus der Wohnung. z.b. wenn ich den neuen Vertrag nicht unterschreiben möchte.

    Danke Dir Fruggel! Aber wenn ich nicht unterschreibe, dann kündigt mir der Vermieter sicherlich. Ich bin da seit 2014 in der Wohnung. Da ist die Kündigungsfrist ja sogar unter 9 Monaten, was ich hier so lese.

    Was wäre denn, wenn ich den Vertrag unterschreibe, muss ich dann zwangsweise wieder einen Wohnberechtigungsschrein einreichen? Mir geht es ja hauptsächlich darum, in der Wohnun bleiben zu können.

    Die Kündigungsfrist ist für den Vermieter 9 Monate, wenn mindestens acht Jahre seit Überlassung des Wohnraums an den Mieter vergangen sind

    Puh, also niemals einen Mietmangel anzeigen, da man sonst innerhalb von 9 Monaten aus der Wohnung geschmissen wird, da man unangenehm für den Vermieter ist? Mieter stehen ja überall Schlange. Also grundlose Kündigung immer nach 9 Monaten Frist möglich?

    hi, ich lebe seit vielen Jahren in einer Mietwohnung. Verstehe mich mit den Nachbarn super. Helfen uns mit Einkäufen, oder Werkzeug etc. aus. In den Sommermonaten tauschen wir uns viel aus. Den Arbeitsweg schaffe ich mit dem Rad(habe kein Auto) in einer Stunde zur Arbeit. Meine Freunde/ Familie wohnt im gleichen Dorf. Außerdem habe ich viel Arbeit in die Wohnung investiert. Viel hergerichtet. Boden machen lassen, etc. Wohnungen dort sind Mangelware. Ich möchte also unbedingt in der Wohnung bleiben.

    Jetzt legt mir mein Vermieter einen neuen Mietvertrag vor. Wo ich unterschreiben soll. Das war in den Jahren zuvor nie passiert - nur so Abschlagsanpassungen(aber ohne Unterschriftsnotwendigkeit). Damals habe ich die Wohnung bekommen, weil ich einen Wohnberechtigungsschein hatte. Anspruch auf diesen habe ich nun allerdings nicht mehr. Im neuen jetzt vorgelegtem Mietvertrag steht auch wieder, dass ein Wohnberechtigungsschein notwenigig ist. Muss ich jetzt aus der Wohnung?

    Ich sehe nur 2 Wege:

    1. Ich unterschreibe den neuen Mievertrag nicht. Dann fliege ich ja aus der Wohnung, da ich den Vertrag ja nicht unterschreibe.

    2. Ich unterschreibe den neuen Mietvertrag, dann muss ich aber einen Wohnberechtigungsschrein mit einreichen. Diesen habe ich nicht. Bringt also auch nix :(

    Bin total fertig :( Genug anderen Stress um die Ohren und jetzt noch sowas. Hab´ gar keine Kraft mehr, jetzt noch ne neue Wohnung irgendwo ganz anders zu suchen und Auto dann auch noch etc. Und alle Freunde, etc. weit weg dann :(

    Vielleicht hatte ja schon Jemand mal ein ähnliches Problem und hat irgendeinen Ausweg. Bitte hilf mir Jemand. Dankeeeeeeeee danke danke!!!!!!

    Julia


    Als Begründung für neune Mietvertrag steht, dass sich der Vermieter ändert. Der Firmenname ändert sich etwas - ist aber der gleiche Inhaber wohl.

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