Beiträge von Sirius19

    Vielen Dank für die schnelle Antwort, Fruggel ! :)

    Die längere Kündigungsfrist akzeptieren wir, das ist keine Katastrofe.

    Viel wichtiger ist uns der Zustand der Wohnung, in der seit 10 Jahren nichts gemacht wurde und in der jetz keine normale Schönheitsrenovierung ausreicht.

    "Ob jedoch alle Klauseln wirksam sind, so wie sie im Vertrag formuliert sind, muss man sich im Detail anschauen"

    Ich bin auch sicher, dass in dem damaligen Vordruck

    "Mietvertrag des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins e.V. Version 4/2006 (ohne Gewähr für künftige Rechtsentwicklung)"

    aus heutiger Sicht einiges nicht mehr gültig ist.

    Wir werden deshalb die Monate abwarten und hoffen, dass wir uns einvernehmlich trennen.

    Erst, wenn doch gestritten wird, werden wir die Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Ich habe 2010 einen 2-Wohnunghaus gekauft mit einer bis 06.2012 befristet vermieteten Wohnung.

    Zweite Wohnung wurde seitdem von uns als Ferienwohnung benutzt.

    Nach 06.2012 haben wir mündlich einen unbefristeten Vertrag mit 6-Monatigen Kündigungsfrist für den Vermieter vereinbart.

    Jetzt wollen wir auf Eigenbedarf zum 31.06.2020 kündigen.

    Oder ist die Kündigungsfrist 8-9 Monate ?

    In dem ursprunglichen Mietvertrag gibts es viele Regelungen, z.B. auch zu Schönheitsreparaturen beim Auszug.

    Gelten die immer noch ?

    Oder gilt noch alles aus dem von mir übernommenen befristeten Mietvertrag ?

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