PKW Stellplatz

  • Hallo zusammen.

    Folgende Situation: vor etwas mehr als 6 Jahren habe ich eine Wohnung bezogen. Da die Parkplatzsituation schlecht war, habe ich nach einem Stellplatz gefragt. Dieser sollte 20€ extra kosten. So weit, so gut. Da ich damals kurz vor Ende einer Umschulung war und (leider) das OK der Arge zum Umzug brauchte, wurde (mündlich, unter Zeugen) vereinbart, die 20€ auf die Miete aufzuschlagen und den Stellplatz nicht schriftlich im Vertrag zu erwähnen.

    Über 6 Jahre war alles in Ordnung. Vor kurzem trat eine Nachbarin dann eine Lawine los. Auf unserem Hof sind noch mehrere Garagen, vor die sie sich stellte, egal wie. Dann hat sie sich aufgeregt, weil sie mehrfach gebeten wurde, ihr Auto vernünftig zu parken. Lange Rede, kurzer Sinn: sie hat sich beim Vermieter beschwert und jetzt soll ich meinen Wagen auch nicht mehr auf dem Stellplatz abstellen. Durch Wechsel der Hausverwaltung weiss natürlich keiner was von der Absprache. Die Miete entsprechend zu kürzen will die Verwaltung auch nicht.

    Jetzt die Frage: Wenn ich von den beiden, die damals bei Vertragsunterzeichnung dabei waren eine entsprechende Erklärung in Schriftform bekomme, kann ich dann auf die weitere Nutzung des Stellplatzes bestehen? Oder halt entsprechend bei Verweigerung durch den Vermieter auf Kürzung der Miete bestehen?

  • Die Sache ist nicht ganz so einfach zu beantworten.

    Es stellt sich die Frage, ob der Stellplatz mit der Wohnung verknüpft ist, dann wäre der Stellplatz gemäß § 566 BGB übergegangen.

    Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der alte Vermieter noch Vertragspartner und entsprechend Ansprechpartner.

  • @darkshadow

    Laut den Informationen hat nicht der Vermieter gewechselt, sondern die Hausverwaltung. Und die Absprache über den Parkplatz geschah mit der vorherigen Hausverwaltung. Der Vermieter wußte davon also offenbar nichts.

  • Danke erstmal für die Antwort.

    Wer der Eigentümer ist, weiß ich leider nicht. Sonst würde ich mich an den direkt wenden.

    Aber ich habe keinen neuen Mietvertrag mit Wechsel der Verwaltung bekommen. Gilt dann nicht der Mietvertrag, wie er damals unterschrieben wurde inklusive der mündlichen Nebenabrede?

    Der Stellplatz ist ja so gesehen mit der Wohnung verknüpft. Also müsste dann theoretisch der Mietvertrag entweder neu ausgehandelt werden oder der Zusatz schriftlich aufgehoben werden. Die Frage ist dann aber, ob das so einfach ist, weil der Vertrag ja nicht mit der jetzigen Verwaltung abgeschlossen wurde.

  • Gilt dann nicht der Mietvertrag, wie er damals unterschrieben wurde inklusive der mündlichen Nebenabrede?

    Dein Mietvertrag gilt weiter, egal ob nun die Hausverwaltung gewechselt hat oder der Vermieter. Für dich ändert sich also nichts.

    Das Problem ist eben nur, dass es bezüglich des Parkplatzes nichts schriftliches gibt. Wie gesagt, mündlich ist auch gültig. Aber im Streitfall hat man das Problem des Nachweises.

    Es kann daher durchaus helfen, wenn du die alte Hausverwaltung kontaktierst, sofern diese noch erreichbar ist, und dich erkundigst, ob es möglich wäre, dass du rückwirkend noch irgend etwas Schriftliches zur Vereinbarung bekommen kannst.

  • Danke Fruggel.

    Von der alten Hausverwaltung ist leider niemand zu erreichen. Weder telefonisch noch schriftlich. Und da die ihren einzigen Standort nach Berlin verlegt haben, ist das etwas ungünstig, da hinzufahren.

    Was ich jedoch habe sind wie gesagt 2 Leute, die bei Vertragsabschluss dabei waren und mir das ganze auch schriftlich bestätigen können.

    Dann werde ich mir die beiden Aussagen schriftlich geben lassen und die Hausverwaltung damit informieren, dass ich auf Weiterführung des Mietvertrages zu den alten Bedingungen bestehe, was auch den Stellplatz beinhaltet. Schließlich ist dieser Stellplatz seit über 20 Jahren immer wieder vermietet. Und auf einmal soll es keiner mehr sein.

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