Hallo zusammen.
Folgende Situation: vor etwas mehr als 6 Jahren habe ich eine Wohnung bezogen. Da die Parkplatzsituation schlecht war, habe ich nach einem Stellplatz gefragt. Dieser sollte 20€ extra kosten. So weit, so gut. Da ich damals kurz vor Ende einer Umschulung war und (leider) das OK der Arge zum Umzug brauchte, wurde (mündlich, unter Zeugen) vereinbart, die 20€ auf die Miete aufzuschlagen und den Stellplatz nicht schriftlich im Vertrag zu erwähnen.
Über 6 Jahre war alles in Ordnung. Vor kurzem trat eine Nachbarin dann eine Lawine los. Auf unserem Hof sind noch mehrere Garagen, vor die sie sich stellte, egal wie. Dann hat sie sich aufgeregt, weil sie mehrfach gebeten wurde, ihr Auto vernünftig zu parken. Lange Rede, kurzer Sinn: sie hat sich beim Vermieter beschwert und jetzt soll ich meinen Wagen auch nicht mehr auf dem Stellplatz abstellen. Durch Wechsel der Hausverwaltung weiss natürlich keiner was von der Absprache. Die Miete entsprechend zu kürzen will die Verwaltung auch nicht.
Jetzt die Frage: Wenn ich von den beiden, die damals bei Vertragsunterzeichnung dabei waren eine entsprechende Erklärung in Schriftform bekomme, kann ich dann auf die weitere Nutzung des Stellplatzes bestehen? Oder halt entsprechend bei Verweigerung durch den Vermieter auf Kürzung der Miete bestehen?