Treppenhausreinigung

  • Hallo, wir, 9 Mietparteien, haben seit kurzem einen neuen Vermieter. Vor dem Verkauf wurde das Treppenhaus wöchentlich von einer jungen Frau geputzt, die pro Mietpartei 11€ bekommen hat, also 100€ im Monat.

    Der neue Vermieter besitzt eine Reinigungsfirma, die nun die wöchentliche Reinigung übernimmt, Er fordert dafür pro Mietpartei 39€ monatlich, also insgesamt 351€. Dieses 39€ sollen nun in angepassten Nebenkosten an ihn überwiesen werden!

    Keiner der Mieter ist mit dem Preis einverstanden! Müssen wir das akzeptieren oder können wir ab sofort das Treppenhaus wieder selber putzen?

    Danke für adäquate Informationen!

  • 39€/Monat sind schon saftig. Der neue Betriebskostenspiegel gibt hier einen Richtwert von 0,17 €/m²/Monat an. Das könntet Ihr mal für Eure Wohnung nachrechnen.

    Letztendlich sind das aber keine verbindlichen Werte, da man hierbei auch den Umfang der Reinigungsarbeiten berücksichtigen muss.

    Vielleicht waren die 11€ auch einfach nur günstig?

    Theoretisch müsste man dem Vermieter hier einen Wucher nachweisen. Hierbei könnte Euch dann ein Fachanwalt für Mietrecht oder der Mieterverein weiterhelfen.

    Vorab sollte man aber mal prüfen, was hinsichtlich der Treppenhausreinigung überhaupt vertraglich vereinbart ist.

    Steht dort geschrieben, dass die Mieter selbst putzen, wird es für den Vermieter schwer, dieses als Betriebskosten umzulegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Laut Mietvertrag sind die Mieter verpflichtet, einmal in der Woche die Flure und öffentlichen Zugänge zu putzen und während ihrer Abwesenheit für Ersatz (z.B. Nachbarn) zu sorgen.

    Ich habe im Internet einen Gerichtsbeschluss gefunden:

    Kein Mieter wird besonders wild darauf sein, in regelmäßigem Turnus das Treppenhaus und die Flure zu kehren und zu putzen. Doch dieser, meist in der Hausordnung festgelegte Gemeinschaftsdienst, erspart zumindest die Kosten für Putzfrau oder Reinigungsfirma. Ein Vermieter kann dies nicht eigenmächtig ändern. Dieser Meinung ist das Amtsgericht Frankfurt/Oder.
    In einem Zivilprozess war es darum gegangen, dass ein Vermieter plötzlich und ohne Rücksprache mit den Mietern eine Firma mit dem Putzen beauftragt hatte. Die Kosten dafür wollte er anschließend auf die Hausbewohner umlegen. Die weigerten sich und verwiesen darauf, dass der Mietvertrag nicht geändert worden sei und man sie glatt übergangen habe. Eine Bezahlung komme deswegen nicht in Frage. Das Amtsgericht schloss sich der Ansicht an. Es gebe nicht nur eine Pflicht des Mieters zum Treppenhausputz, sondern auch ein Recht darauf, dies selbst zu tun

    AG Frankfurt/Oder, 2.2C 1295/96 Quelle: Focus Online

    Das heißt für mich, ich muss diese Dienstleistung nicht akzeptieren und kann selber putzen! Sehe ich das so richtig?


    Ich habe heute die Putzfrau gefragt, was genau sie reinigt! Ihr Chef, unser Vermieter, dem zufällig die Reinigungsfirma gehört!!! hat ihr die Treppen (4 Etagen mit jeweils 16 Treppenstufen und zwei Plattformen, das Geländer und die Türrahmen) in Auftrag gegeben. Fliesen und Fenster werden nicht geputzt. Das ganze passiert einmal wöchentlich! Arbeitszeit ca. 1 1/2 Stunden!

    Heute wurde auch der Keller geputzt, den wir bisher immer im zwei monatigen Wechsel gereinigt haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (1. Oktober 2019 um 21:09) aus folgendem Grund: Beiträge zusammen gefügt

  • Das heißt für mich, ich muss diese Dienstleistung nicht akzeptieren und kann selber putzen! Sehe ich das so richtig?

    Wir dürfen hier deinen Mietvertrag nicht prüfen oder bewerten. Dazu musst du im Zweifel einen Anwalt fragen.

    Aber wie Leipziger82 schon erklärt hat, können die Kosten im Normalfall nicht umgelegt werden, wenn vereinbart ist, dass die Mieter die Treppenhausreinigung erledigen sollen. Denn dann haben die Mieter auch ein Recht dazu, das selber zu machen. So ist es jedenfall üblicherweise, abhängig davon, wie es im Vertrag genau formuliert ist.

  • Fraglich ist hier jedoch, ob diese Klausel abgedungen worden ist, als doch eine Reinigungskraft beauftragt worden ist.

    Das ist aber im Einzelfall zu klären.

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