Laut Mietvertrag sind die Mieter verpflichtet, einmal in der Woche die Flure und öffentlichen Zugänge zu putzen und während ihrer Abwesenheit für Ersatz (z.B. Nachbarn) zu sorgen.
Ich habe im Internet einen Gerichtsbeschluss gefunden:
Kein Mieter wird besonders wild darauf sein, in regelmäßigem Turnus das Treppenhaus und die Flure zu kehren und zu putzen. Doch dieser, meist in der Hausordnung festgelegte Gemeinschaftsdienst, erspart zumindest die Kosten für Putzfrau oder Reinigungsfirma. Ein Vermieter kann dies nicht eigenmächtig ändern. Dieser Meinung ist das Amtsgericht Frankfurt/Oder.
In einem Zivilprozess war es darum gegangen, dass ein Vermieter plötzlich und ohne Rücksprache mit den Mietern eine Firma mit dem Putzen beauftragt hatte. Die Kosten dafür wollte er anschließend auf die Hausbewohner umlegen. Die weigerten sich und verwiesen darauf, dass der Mietvertrag nicht geändert worden sei und man sie glatt übergangen habe. Eine Bezahlung komme deswegen nicht in Frage. Das Amtsgericht schloss sich der Ansicht an. Es gebe nicht nur eine Pflicht des Mieters zum Treppenhausputz, sondern auch ein Recht darauf, dies selbst zu tun
AG Frankfurt/Oder, 2.2C 1295/96 Quelle: Focus Online
Das heißt für mich, ich muss diese Dienstleistung nicht akzeptieren und kann selber putzen! Sehe ich das so richtig?
Ich habe heute die Putzfrau gefragt, was genau sie reinigt! Ihr Chef, unser Vermieter, dem zufällig die Reinigungsfirma gehört!!! hat ihr die Treppen (4 Etagen mit jeweils 16 Treppenstufen und zwei Plattformen, das Geländer und die Türrahmen) in Auftrag gegeben. Fliesen und Fenster werden nicht geputzt. Das ganze passiert einmal wöchentlich! Arbeitszeit ca. 1 1/2 Stunden!
Heute wurde auch der Keller geputzt, den wir bisher immer im zwei monatigen Wechsel gereinigt haben.