Umfang der Gebäude-/Treppenhausreinigung durch Reinigungsfirma

  • Hallo zusammen,

    in unserer Mietwohnung (Haus mit 8 Wohnungen, 2 pro Etage) wohnen wir im 3. OG ( ganz oben). Über der Treppe ist eine Dachschräge mit Dachfenster. Dort sammelt sich mittlerweile allerlei Dreck und Ungeziefer (Staub, Spinnen, Spinnenweben, Fliegen). Generell tummelt sich relativ viel Ungeziefer im Treppenhaus (z.B. Spinnen im Türrahmen und an der Decke)

    In unseren Nebenkosten ist eine Gebäudereinigung enthalten. Diese wird auch wöchentlich Dienstags durchgeführt - an der genannten Situation ändert das aber nichts.

    Ich habe dahingehend bereits mit der Hausverwaltung telefoniert, diese sagte dann jedoch, die "Reinigungsfirma sei nur mit dem Wischen der Treppen beauftragt".

    Inwiefern ist diese Aussage haltbar? Was gehört zu einem üblichen Umfang bei der Treppenhaus/Gebäudereinigung?

    Vielen Dank schon mal für die Unterstützung!

  • Was gehört zu einem üblichen Umfang bei der Treppenhaus/Gebäudereinigung?

    Das wird von der Hausverwaltung mit der Reinigungsfirma vereinbart. Ich würde Fotos machen und Hausverwaltung und Vermieter damit versorgen. Vielleicht tut sich ja was.

  • Das wird von der Hausverwaltung mit der Reinigungsfirma vereinbart. Ich würde Fotos machen und Hausverwaltung und Vermieter damit versorgen. Vielleicht tut sich ja was.

    Aber es gibt doch bestimmt irgendwie einen Maßstab dafür - quasi was so der "übliche Umfang" der Reinigung ist?

    Aber ja, davon abgesehen, werde ich der Hausverwaltung mal ein paar Bilder schicken.

  • einen Maßstab dafür - quasi was so der "übliche Umfang" der Reinigung ist?

    Nein. Einen solchen allgemein üblichen Umfang gibt es nicht. Wie Köbes schon schrieb ist das Vereinbarungssache, in welchem Umfang die Firma beauftragt wurde.

    Aber darüber musst du dir eigentlich keine Gedanken machen, was die Firma betrifft. Dieser Bereich muss schon sehr schlimm aussehen, wenn sich dort auch Ungeziefer sammelt. Und so darf man die Hausverwaltung auch darum bitten, diese Bereiche separat sauber machen zu lassen, zumindet als unregelmäßige Aktion je nach Bedarf. Dein Argument ist, dass der Eigentümer dadurch ja keinen Nachteil hat, da die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können.

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