Hallo,
wir wohnen seit Jahrzehnten in einen drei-Parteien-Haus mit einem großen Garten. Die Hausmeisterarbeiten hat meine Frau als Gartenliebhaberin freiwillig erledigt, dafür bekam sie von der Vermieterin stillschweigend einen Mieterlass und keine Mieterhöhungen. Nach deren Tod wollen die Erben nun einen Hausmeisterservice einstellen und die Kosten auf die Umlagen legen. Sinn des Ganzen ist unsere, zugegeben niedrige Miete, auf das Niveau der anderen Mieten im Haus zu erhöhen. Meine Frage lautet, wie könnte es anders sein, dürfen die das? Hat jemand in dieser Hinsicht Erfahrungen gemacht? Für Eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus.
Francisco ![]()
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