Vermieter zahlt Kaution nicht

  • Hallo liebes Forum,

    folgendes Anliegen beschäftigt mich: Zum 01. April sind wir aus der Wohnung ausgezogen. Übergabe verlief reibungslos, der Vermieter meldete keine Mängel an, alles gut. Kaution sollte in Kürze zurückgezahlt werden.

    Inzwischen sind 4 Monate vergangen. Zwischendrin vertröstete der Vermieter immer wieder, er warte noch auf diverse Abrechnungen. Dann hieß es, alles liege beim Notar und dieser lasse sich so viel Zeit. So ging das immer weiter, bis uns irgendwann schon mal die Hälfte der Kaution angeboten wurde, bis der Notar durch ist. Der Rest sollte dann "sicherlich in der nächsten Woche kommen". Wir haben das Angebot angenommen, die Hälfte der Kaution also erhalten - inzwischen ist aber auch das zwei Monate her. Der Rest kam bisher nicht.

    Mittlerweile reagiert der Vermieter nicht mehr auf Anrufe und Nachrichten.

    Im Netz liest man, dass Vermieter bis zu 12 Monaten die Kaution einbehalten dürfen, wenn noch Abrechnungen offen sind. Vorher hätte man kaum rechtliche Handhabe. Ist das korrekt? Wie würdet ihr in diesem Fall weiter vorgehen?

    Bin für Ratschläge dankbar :)

    Liebe Grüße

  • Im Netz liest man, dass Vermieter bis zu 12 Monaten die Kaution einbehalten dürfen, wenn noch Abrechnungen offen sind.

    Das bezieht sich auf die Nebenkostenabrechnung, falls eine Nachzahlung zu erwarten ist.

    Wie würdet ihr in diesem Fall weiter vorgehen?

    Typisch ist dann eine Mahnung und dann Mahnbescheid und dann Klage. Ist eh merkwürdige, das man für eine Kaution einen Notar benötigt.

  • Ich möchte auf die Nebenkostenabrechnung ein wenig genauer eingehen, dass es keine Mißverständnisse gibt. Ein Vermieter hat laut Gesetz 12 Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Diese Zeit wird aber nicht ab dem Auszugsdatum gerechnet, sondern ab Ende des Abrechnungszeitraums. Also nehmen wir an, dr Abrechnungszeitraum wäre gleich dem Kalenderjahr, dann hat der Vermieter für das Jahr 2019 bis zum 31.12.2020 Zeit mit der Abrechnung. Vorher lohnt sich ein Mahnbesched nicht, weil der Vermieter noch nicht zu spät dran ist.

    Der Vermieter darf einen Teil der Abrechnung bis zur Fertigstellung oder spätestens bis Ende der Frist behalten. Allerdings nur, sofern eine Nachzahlung zu erwarten ist. Solltet ihr in den Jahren zuvor immer ein Guthaben bekommen haben, kann es anders aussehen.

    Ich würde weiterhin versuchen, den Vermieter zu kontaktieren, um zumindest eine Auskunft zu bekommen. Auch warum ein Notar nötig ist, das ist komisch.

  • Vielen Dank für eure Antworten :) Das hilft mir doch schon mal weiter...

    Generell wäre es für mich jetzt auch kein Beinbruch, wenn ich die Kaution erst im Dezember erhielte. Mich ärgert nur, dass es dann nicht kommuniziert wird, sondern man seit Monaten von Woche zu Woche vertröstet wird. Und jetzt plötzlich gar keine Reaktionen mehr kommen. Das Verhältnis war eigentlich immer gut, insofern verstehe ich das nicht so wirklich...

    Ob Nachzahlungen zu erwarten sind, kann ich auch nicht so richtig beurteilen. Gab solche und solche Jahre. Wenn Nachzahlungen fällig waren, dann aber eher geringe (im paar-Euro-Bereich). Würde eher tippen, dass keine Nachzahlungen anfallen dürften.

    Bzgl. Mahnschreiben: Setzt man so etwas selbst auf oder muss das von einem Anwalt kommen? Sollte es tatsächlich mal zu einer Klage kommen, wird die ja eh anwaltlich durchgeführt werden müssen...

    Ich warte nun also noch weiter ab und probiere weitere Kontaktversuche.

    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von comeback (5. August 2019 um 09:14)

  • Bzgl. Mahnschreiben: Setzt man so etwas selbst auf oder muss das von einem Anwalt kommen?

    Einen Brief zwecks Mahnung kann man selber aufsetzen. Und das sollte man auch tun, denn unter Umständen kann es sein, dass du die Anwaltkosten nicht ersetzt bekommen kannst sondern selber tragen muss.

    Sollte es tatsächlich mal zu einer Klage kommen, wird die ja eh anwaltlich durchgeführt werden müssen...

    Müssen nicht. Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Aber wenn man keine Erfahrung in den Dingen hat, sollte man sich helfen lassen. Es gibt einige Formalitäten zu beachten, ohne derer man die Klage schnell verlieren kann.

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