Durch schneller einziehenden Mieter Mietvertragsrücktritt

  • Hallo,

    als ein vernünftig klingender Mieter mit positiver Schufa schloss ich als Vermieter wegen guter Vertrauensbasis mit ihm einen Mietvertrag für 1.11. ab unter der Vorrausetzung bzw. war das sogar dem Interessenten sein eigenes Angebot, dass er die halbe Kautionsleistung schon bezahlt hat bei Abschluss und den Kautionsrest die andere Hälfte zum 15.10. zahlt, da ich eigentlich Mieter für sofort suche und nicht erst in 2,5 Monaten.

    Jetzt kann ich mir September ohne Zahlung gar nicht leisten und hätte starke Interessenten, die teils mehr Freunde sind, die die komplette Kaution sofort bezahlen und der Einzug bereits zum 1.9. stattfindet so, dass ich abgesichert bin und glücklicher mit meinen Freunden als Mieter.

    Kann ich den bereits beiderseiten unterschriebenen ursprünglichen Vertrag, der auch mit halber Kaution bereits gedeckt ist und der Mieter keinen Aufhebungsvertrag machen möchte sondern einziehen will aber wie genannt erst zum 1.11. nochmal kündigen?

  • Kann ich den bereits beiderseiten unterschriebenen ursprünglichen Vertrag, der auch mit halber Kaution bereits gedeckt ist und der Mieter keinen Aufhebungsvertrag machen möchte sondern einziehen will aber wie genannt erst zum 1.11. nochmal kündigen?

    Nein. Außer Du hast einen wasserdichten und rechtlich zulässigen Grund. Was vor Vertragsbeginn allerdings so gut wie unmöglich ist.

  • Nein, Verträge sind einzuhalten. Aus den von dir genannten Gründen kannst du nicht kündigen.

    Du kannst deinem Mieter aber jederzeit einen Aufhebungsvertrag anbieten. Vielleicht auch mit einer kleinen Bonuszahlung, damit er darauf eingeht.Wenn du dir die Situation eigentlich nicht leisten kannst, hast du daran ja sehr großes Interesse.

    Vermietest du möbliert innerhalb deiner eigenen Wohnung? Wenn Ja, hast du ein erleichtertes Kündigungsrecht mit kurzer Frist. Darauf könntest du ihn auch hinweisen, d.h. du würdest ihm ohnehin sobald wie möglich kündigen, sodass er sehr kurzfristig wieder umziehen muss. Um diesen Aufwand zu vermeiden, bietest du ihm den Aufhebungsvertrag an. Die meisten werden das annehmen, denn sie bringen sich in eine schwierigere Position, dann genau zum Ende der Kündigungsfrist eine andere Wohnung zu finden als jetzt, wo bis 01.11. noch viel Zeit ist.

    Wenn du nicht möbliert vermietest, wird es allerdings dünn. Dann bist du deutlich stärker auf sein Wohlwollen angewiesen, weil dann statt 15 Tage zum Monatsende 6 Monate als Kündigungsfrist stehen.

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