Unangekündigte Modernisierung inklusive Chaos

  • Hallo, ich bin grad etwas am Ende und weiß nicht genau, wie ich weiter vorgehen soll.

    Mein Vermieter hat mich letzten Samstag angerufen, da meine die letzte von zwei verbliebenen Wohnungen im Haus ist, die noch nicht Modernisiert bzw. saniert wurde.
    Es handelt sich um eine 2 zimmer Wohnung + bad mit ~44m²

    Er hat mich nie schriftlich kontaktiert, ich kenne nur eine grobe Liste die er am Telefon überschlagen hat:
    - Der Geyser wird durch eine art Boiler ersetzt, mit einher geht eine Modernisierung der Heizung. Aktuell gibt es einen Heizkörper der mit Gas betrieben wird, das ganze soll durch irgendein System ersetzt werden. Insgesamt sollen 3 Heizkörper hinein kommen, einer ins Schlafzimmer, 2 in Wohnzimmer/Küche.
    - Die Wasserrohre in der Küche sollen ersetzt werden

    - Das Bad soll komplett erneuert werden. Alles soll raus, und neu rein.

    - Damit einher geht die Verlegung von einem Waschbecken. Die Wohnung war Ursprünglich anders geschnitten und wurde in den 80ern irgendwie neu aufgeteilt. Im Badezimmer war wegen einer Badewanne kein Platz für ein Waschbecken, darum hängt dieses an der Badezimmerwand Richtung Schlafzimmer. Beim Umbau des Badezimmers soll dieser Umstand beseitigt, und das Waschbecken ins Badezimmer verlegt werden.

    Das sind nur die Dinge, von denen ich bisher weiß.

    Mit einher ging die Frage, ob ich am folgenden Donnerstag Zeit hab, weil dann die ersten Handwerker kommen.
    Auf die Nachfrage, wieso das ganze erst so spät angekündigt wird, kam nur die Antwort: "Ich hab letzte Woche versucht bei ihnen zu klingeln, aber sie waren nicht da."

    Ich dacht ich Fall vom Stuhl.

    Ich studiere, bin mitten in der Prüfungsphase, und jetzt einen Haufen Handwerker hier zu haben, war das letzte, was ich will. In der anderen betroffenen Wohnung lebt ein Flüchtling, er ist nicht lange hier und kann nicht so gut Deutsch. Ich glaub er hat sich etwas überrumpeln lassen und hat zugestimmt, sodass die Arbeiten anstatt bei mir zuerst bei ihm starten (die Wohnungen haben den selben Schnitt).

    Daraufhin habe ich ihn noch am Telefon dazu aufgefordert, mir das ganze schriftlich zu geben, und sich danach mit mir über einen Termin klar zu werden. Im laufe der Woche ist bisher weder noch geschehen. Eine schriftliche Notiz über den womöglichen zukünftigen Mietpreis bekam ich auch nicht.

    Jetzt hab ich natürlich die Sorge, das er irgendwann einfach so mit den Handwerkern vor der Tür steht, oder das Bad in Schutt und Asche liegt, wenn ich von der Arbeit wiederkomme, weil er sich selbst Zugang zur Wohnung verschafft hat. Beides würde ich im zutrauen. Beides wäre für mich unzumutbar. Hier sind viele Möbel, Teppiche, etc, was ja alles irgendwie zur Seite gerückt oder in Sicherheit vor Staub und Dreck gebracht werden muss. Darüber hinaus stell ich es mir auch schwer vor, auf einer Baustelle zu Wohnen, wenn hier in jedem Zimmer gearbeitet wird und ich nicht viel Platz habe, um dem ganzen zu entkommen.

    Zum Hintergrund: Ich lebe hier im 5ten Jahr, bin zum Studienstart eingezogen und hab jetzt noch ein Semester vor mir. Ich wusste darüber bescheid, das solche Sanierungen irgendwann in der Zukunft anstehen, aber mir gegenüber wurde immer geäußert, dass dies eh erst nach meinem Auszug geschehen wird. Ich werde hier auch nicht länger als bis Ende 2019/Januar 2020 Wohnen bleiben.

    Ich wäre über Tipps und Ratschläge für ein mögliches Vorgehen sehr Dankbar!
    Mein Ziel ist es nicht unbedingt mich komplett Quer zu stellen, ich versteh ja, das er die Wohnung für seine Augen fit machen will.
    Womit ich ein Problem habe, ist dass das ganze grad scheinbar komplett über meinen Kopf hinweg passiert, und ihm total egal zu sein scheint, das in der Wohnung noch ein Mensch wohnt.
    An der Stelle bin ich extra vorsichtig. Es gab da schon mal so einen Fall seitdem ich hier wohne als der alte Geyser, der hier ursprünglich war, ausgetauscht wurde. Er hat ihn ausgebaut, aber der Handwerker, der den neuen einbauen sollte, kam erst 10 Tage später und ich hatte fast zwei Wochen lang kein warmes Wasser. Das war hart an der Grenze, aber am Ende wars mir den Stress nicht wert.

    Das ganze wird allerdings anders Aussehen, wenn am Ende für mehrere Wochen das Bad nur unvollständig zur Verfügung steht oder ähnliches. Für den Fall wäre ich gerne abgesichert und würde gerne wissen, was ich von vorneherein von ihm in der Hand haben muss, um mich darauf berufen zu können.

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    ich kenne mich ja rechtlich leider nicht aus - mein gesunder Menschenverstand sagt mir jedoch, dass der Vermieter bei Dir nicht einfach ohne Deine Zustimmung Bauarbeiten in Deiner Wohnung beginnen kann, zudem bist du in Prüfungsvorbereitung zum Studium! Wo sollst du wohnen und lernen und deine Sachen unterbringen, bei diesen Baumaßnahmen?

    PS. Ich habe auch gerade ein eigenes Thema eröffnet (Gasanschluss wird gelegt... ähnliche Probleme!).

    Dir jedenfalls viel Gelassenheit und Kraft und hoffentlich kein Chaos!

    Dein Studium geht vor!!

    LG sumsumsum

  • sumsumsum...

    das Studium interessiert den VM mal überhaupt nicht. In einem gebe ich Dir aber Recht, der VM (so kenne ich das noch vom Bau her) muss dem Mieter eine bestimmte Zeit vorher über dem Beginn und dem Umfang der Baumaßnahmen informieren . Entweder Schriftlich , oder über einen Aushang.

    Auch sollte geklärt werden, ob die Wohnung während der Baumaßnahmen, überhaupt noch als "Bewohnbar" gilt...Weil Küche fällt weg, Bad fällt weg ...


    Kontio

  • Ich werde hier auch nicht länger als bis Ende 2019/Januar 2020 Wohnen bleiben.

    Hast Du das denn mal mit dem Vermieter besprochen? Vielleicht lässt sich das verzögern? Den Vermieter auch mal darauf hinweisen, dass die Baupreise im Winter günstiger sind, als im Sommer ;)


    Das ganze wird allerdings anders Aussehen, wenn am Ende für mehrere Wochen das Bad nur unvollständig zur Verfügung steht oder ähnliches.

    Zumindest den Zeitraum sollte der Vermieter genau abstecken. Ich habe sowas in meinem Bestand auch durch. Die Sanierung (Wasserrohre & Badezimmer) hat knapp 14 Tage gedauert.

    Davon war etwas mehr als eine Woche kein WC und Dusche vorhanden.

    Ansonsten muss der Vermieter dich nicht um Erlaubnis fragen. Er muss lediglich ankündigen und Du musst den Zugang gewähren.

    Ich würde den Sachverhalt aber einfach mal einem Fachanwalt oder Mieterverein vortragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hey, ich habe gerade einen ähnlichen fall, unser Haus ist verkauft worden, und nun hat man uns mit einem vorlauf von gerade einmal 4 Tagen, die Gasttherme entfernt und einen Elektrischen Durchlauferhitzer untergejubelt...... JUHU an die Betrieskosten. Man erpresste uns mit den Worten.... wenn sie nicht den Zugang gewähren, dann wird die Gasleitung bis zu ihrer Wohnung auch ohne sie entfernt, also öffnete ich einstweilen, weil ich sonst kein warm Wasser mehr gehabt hätte, und kochen hätte ich ab dem Abend dann auch nicht mehr gekonnt, da alles mit Gas betrieben worden ist. Du musst deinem Vermieter nicht die Tür aufmachen in diesem Fall, denn seit 1.1.2019, muss er es ein viertel Jahr vorher ankündigen.....

    Zum 1.1.2019 ist das Modernisierungsrecht durch das Mietrechtsanpassungsgesetz (BGBl. I 2018, Seite 2648) in einigen Punkten verändert worden

    Der Vermieter muss Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform ankündigen (§ 555 c Abs. 1 BGB). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:

    1. die Art und den geplanten Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen,
    2. den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,
    3. den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.

    https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblae…-als-mieter.htm


    Bleib standhaft und lass dir diese scheiße nicht bieten......


    Informiere dich auch zum Thema Mietminderung nach § 536 BGB und Zurückbehaltungsrecht der Miete.

    Viel Erfolg wünsche ich dir.

  • Zum 1.1.2019 ist das Modernisierungsrecht durch das Mietrechtsanpassungsgesetz (BGBl. I 2018, Seite 2648) in einigen Punkten verändert worden

    Ja, es hat sich einiges geändert zum 1.1.19. Aber nicht die von dir nachfolgend aufgeführten Punkte. Diese gelten schon sehr lange.

    und Zurückbehaltungsrecht der Miete.

    Ein Zurückbehaltungsrecht für die Miete sieht das Gesetz nicht vor. So etwas sollte man keinesfalls tun, weil man sonst zurecht die Kündigung bekommen kann.

    Bitte nichts im Alleingang machen, wenn man sich nicht zu 100% sicher ist, was man tut. Im Zweifel lieber kurz mit einem Anwalt Rücksprache halten!

  • @Technox76

    Bitte die Zitatfunktion korrekt benutzen. Nicht innerhalb des Zitates antworten, sondern darunter.

    Außerdem bezog sich die Aussage von Fruggel darauf, dass man kein Zurückbehaltungsrecht, nur wegen einer verspäteten Ankündigung hat.

    Das ganze wird allerdings anders Aussehen, wenn am Ende für mehrere Wochen das Bad nur unvollständig zur Verfügung steht oder ähnliches. Für den Fall wäre ich gerne abgesichert und würde gerne wissen, was ich von vorneherein von ihm in der Hand haben muss, um mich darauf berufen zu können.

    § 555d BGB gibt ein Weigerungsrecht des Mieters zur Duldung zur Hand bei sogenannten Härtefällen. Die sind im Einzelfall zu prüfen und können nicht pauschal beantwortet werden. Sollte aber ein Härtefall vorliegen, kannst du die Duldung der Maßnahmen verweigern. Der Vermieter darf nicht ohne deine Erlaubnis in die Wohnung, er muss auf eine Duldung klagen.

    Auch ich kann nur dazu raten ein Anwalt hinzuzuziehen.

  • Vielen Dank für die vielen Antworten!

    bei mir hat sich die Woche nichts getan, trotz mehrerer Hinweise darauf bekam ich immer noch nichts schriftlich.

    Ich werde Anfang nächster Woche den örtlichen Mieterverein aufsuchen, die Sache wird immer verzwickter.

    Ganz aktuell hab ich auch herausgefunden, das die Zeit selbst ein Faktor ist. in einem Monat lebe ich seit 5 Jahren hier, und meine Kündigungsfrist von Vermieter Seite aus würde sich von 3 auf 6 Monate erweitern, was sich dann auch mit meiner Verweilabsicht hier decken würde.

    Ich hoffe immer noch, dass das ganze nicht eskaliert und es nicht zu starren Fronten kommt. Es gab die Jahre eigentlich nie große Probleme, aber am Ende will ich halt auch nicht beschissen werden. oder das irgendwelche Sachschäden an meinem Mobiliar entstehen, wenn er plötzlich doch mit Handwerkern vor der Tür steht und hier eine Baustelle draus macht..

  • wenn er plötzlich doch mit Handwerkern vor der Tür steht und hier eine Baustelle draus macht.

    Modernisierungsmaßnahmen muss man als Mieter dulden, keine Frage. Aber das bedeutet keineswegs, dass wenn der Vermieter bzw. die Handwerker mal eben so "plötzlich" vor der Tür stehen, man diese dann herein lassen muss. Den Privatbereich deiner Wohnung hat auch ein Vermieter zu respektieren, indem man dir eine Ankündigung gibt und Termine abspricht.

    Sollte also wirklich jemand unverhofft und unangekündigt vor der Tür stehen, kannst du den Zutritt vereigern und darauf verweisen, dass Termine mit dir abgesprochen werden müssen. Das gilt nicht nur für Modernisierungsmaßnahmen, sondern auch bei einfachen Reparaturen.

    Darkshadow hat oben bereits auf §555d Abs.2 BGB aufmerksam gemacht. Aber aufgrund deiner Antwort (die etwas verzweifelt klingt) möchte ich nochmal tiefer darauf eingehen. Hiernach gibt der Gesetzgeber einem Mieter die Möglichkeit, die Umbauten zumindest zu verzögern, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würden und die Baumaßnahmen auch so umfangreich sind, dass sie eine echte Beeinträchtigung darstellen. Und wenn man sich aktuell kurz vor der Prüfungsphase befindet, wo eine solche Störung das bestehen der Prüfung gefährden könnte, kann dies je nach den Umständen durchaus als Härtefall gelten.

    Genau genommen kannst du etwas entspannter sein und brauchst erst mal nichts machen. Es liegt zuerst am Vermieter, entsprechende Informationen zu geben bzw. Termine abzusprechen. Dann reicht es immer noch, dir zu überlegen, wie du drauf reagierst.

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