Beiträge von Technox76

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    Mhh, soweit ich weiß obliegt die Wahl der Versorger und wie die Versorgung umgesetzt wird aber schon dem Hauseigentümer?

    Man liest immer wieder, dass der Vermieter eine Vorhandene Gasleitung nicht einfach rückbauen darf, da man da auch den Kostenfaktor im Auge hat. Zudem greift der neue Vermieter in einen bestehenden Mietvertrag ein. Ein Elektrischer Durchlauferhitzer ist laut Verbraucherzentrale ein KOSTENFRESSER, und im gegensatz zu Gas, zum Nachteil des Mieters. Er darf dies nur tun, wenn eine neue Gasleitung im falle einer undichten stelle zb. für ihn einen zu hohen Kostenfaktor bedeuten würde..... Unsere Gasleitung hätte im Zuge der Zusammenlegung der Wohnungen unter uns, nur an anderer stelle verlegt werden müssen, was laut Klempner, welcher wohl schon lange mit dem Vermieter zusammen arbeitet, gar kein Stress gewesen wäre.

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    Ja, vorbehalten ist immer gut. In dem Fall wahrscheinlich besonders.

    Na ja, wenn du jetzt schon beim Tausch eines Durchlauferhitzers in Panik gerätst, wie soll das erst werden wenn wirklich saniert wird?

    Es wurde kein Durchlauferhitzer getauscht, sondern es wurde von Gastherme auf Elektrischen Durchlaferhitzer Umgestellt. Die Wohnung entspricht weitgehend dem zeitgemäßen Stand, was eine Sanierung angeht

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    Schon möglich, aber was Handwerker so den langen Tag erzählen darauf würde ich keine 20% geben.



    Es war einer vom NETZBETREIBER, kein Handwerker.... Gleiche aussage kam auch vom Schornsteinfeger und anderen, die oft mit Vermieterwillkür zu tun haben. Selbiges sagt auch mein Bauchgefühl.

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    Dann mach dich halt bei deinem örtlichen Mieterverein schlau. Das kostet erst mal nicht so viel, und einen groben Eindruck hat man dann schon erst mal.

    Schon gemacht....... Gespräch mit Anwalt per Telefon gehabt.... geschildert und nach 2 Minuten abgewürgt. einziger Kommentar war..... "schreiben sie ihrem Vermieter einfach, dass der Rückbau und die Umstellung unwirtschaftlich ist" Auf diese Erkenntnis bin ich vorher schon gekommen, allerdings ohne 70 euro zu bezahlen. Deutschland ist eben kein Rechtsstaat, denn dann gäbe es solche kacke nicht.

    Hallo Gemeinde,

    Im März diesen Jahres 2019, verkaufte meine alte Vermieterin ihr Haus, und wir bekamen einen neuen Vermieter samt angeschlossener Wohnungsverwaltung.

    Kontakt gab es nur einmal im Treppenhaus, als die Übergabe abgewickelt worden ist. Vollmacht von der Wohnungsverwaltung ist bis heute nicht vorliegend.

    Mitte März begannen dann in den unteren beiden Etagen, die zusammenlegung der Wohnungen zu Etagenwohnungen (wir wohnen unterm Dach in einer relativ modernen Etagenwohnung, welche der Vater der Vermieterin vor seinem Tod Saniert hatte). Die Bauarbeiten gehen schleppend vorran. Mal wird eine Woche gearbeitet, dann wieder 2 Wochen Funkstille.... dann ist mal wieder 3 Tage ein Elektriker da, oder ein Klempner, und dann wieder Ruhe. Das Haus sieht aus wie eine Baustelle und der Dreck zieht seither umher und auch in unsere Wohnung.

    Dann am 14.06.2019 erhielten wir einen Brief von der Verwaltung, von welcher wir immer noch keine Vollmacht haben, dass am 20.06.2019 unsere Gastherme, samt Gasleitung entfernt werden soll. Eine Email meinerseits, führte dazu, dass die Dame von der Verwaltung am vor Tag der Demontage noch einmal bei mir angerufen hat, und mir sagte, dass im Falle einer Verweigerung meinerseits, die Gasleitung auch Ohne öffnung der Wohnung, bis zur Wohnung demotiert wird. Für mich hätte dies den Verlust von Warmwasser, und Kochmöglichkeit nach sich gezogen, da wir auch einen Gasherd hatten. Also machte ich die Tür auf.

    Als Gasersatz wurde dann ein elektrischer Durchlauferhitzer angeschlossen, und meine Argumente, dass dies unsere Kosten in die Höhe treibt, (7 cent Gas vs 30 cent Stom je Kw/h) wurden belächelt. Einigung nicht möglich.

    Nun war diese Woche noch ein Monteur des Netzbetreibers im Haus, und hatte Auftrag, den letzten Gaszähler im Keller, an welchem die Gasheizung hängt, zu Demontieren. Nach Aufklärung von meiner Frau, rief er erst den Vermieter, und dann die Verwaltung an, und keiner wollte den Auftrag erteilt haben. Wie wir dann erfahren haben, Gab es für unseren Gaszähler, welcher von der Wand geflext worden ist, nicht einmal beim Netzbetreiber einen Auftrag. Die Aussage des Monteur war..... die wollen sie hier aus dem Haus haben.

    Das nächste ist..... das alte Abgasrohr unserer nicht mehr vorhandenen Gasetagenheizung, wird momentan nur von einer Plastiktüte abgedeckt, und diese soll verhindern, dass es uns in den Flur regnet, sollte es regnen. Ein Anruf beim Örtlichen Schornsteinfeger ergab, dass auch dieser nicht unterrichtet worden ist.

    Ich habe jetzt eine Mail an die Verwaltung und cc an den Vermieter geschrieben, und eine minderung der Miete ab kommenden Monat angekündigt, mit dem Vorbehalt, von meinem Rückbahaltungsrecht gebrauch zu machen, sollte unser Gasanschluss nicht in den Urzustand zurück versetzt werden, denn nach meinen Recherchen ist hier die Rechslage eindeutig, zudem wurden nullinger Fristen gewahrt. Zugleich behalte ich mir vor, einen Strafantrag zu stellen, da ich in dem Argument.... "sollten sie nicht öffnen, bauen wir die Gasleitung auch ohne ihr zutun zurück" eine erpressung mit empfindlichem Übel nach § 253 StGB sehe, da wir dann kein Warmwasser und Kochmöglichkeit mehr gehabt hätten.... Zeit um bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, war ebenso vorher leider nicht mehr gegeben, und zudem lagen die Nerven blank.

    Das nur erst einmal zu dem was passiert ist, und welche Schritte ich mir überlegt habe. Ich habe keine Mietrechtsschutz, und bin daher echt auf hilfe angewiesen.

    Gibt es noch Schritte die man gehen kann, an die ich noch nicht gedacht habe ? Wenn jemanden noch das ein oder andere einfällt, bin ich darüber sehr Dankbar.

    Hey, ich habe gerade einen ähnlichen fall, unser Haus ist verkauft worden, und nun hat man uns mit einem vorlauf von gerade einmal 4 Tagen, die Gasttherme entfernt und einen Elektrischen Durchlauferhitzer untergejubelt...... JUHU an die Betrieskosten. Man erpresste uns mit den Worten.... wenn sie nicht den Zugang gewähren, dann wird die Gasleitung bis zu ihrer Wohnung auch ohne sie entfernt, also öffnete ich einstweilen, weil ich sonst kein warm Wasser mehr gehabt hätte, und kochen hätte ich ab dem Abend dann auch nicht mehr gekonnt, da alles mit Gas betrieben worden ist. Du musst deinem Vermieter nicht die Tür aufmachen in diesem Fall, denn seit 1.1.2019, muss er es ein viertel Jahr vorher ankündigen.....

    Zum 1.1.2019 ist das Modernisierungsrecht durch das Mietrechtsanpassungsgesetz (BGBl. I 2018, Seite 2648) in einigen Punkten verändert worden

    Der Vermieter muss Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform ankündigen (§ 555 c Abs. 1 BGB). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:

    1. die Art und den geplanten Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen,
    2. den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,
    3. den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.

    https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblae…-als-mieter.htm


    Bleib standhaft und lass dir diese scheiße nicht bieten......


    Informiere dich auch zum Thema Mietminderung nach § 536 BGB und Zurückbehaltungsrecht der Miete.

    Viel Erfolg wünsche ich dir.

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