Kündigung Sterbefall - Kaution - Betriebskosten

  • Hallöchen zusammen.

    Kurze Fragen:

    Meine Mutter ist im Juli 2018 verstorben . Wohnung zum 31.10 gekündigt. Übergabe und Schlüsselabgabe ohne Mängel ergolgte am 15.10 schon, da ich am 28.10.18 Entbindungstermin hatte und das erledigt haben wollte.

    Nun warte ich seitdem auf 990 Euro Kaution plus eben die Betriebskostenabrechnung.

    Meine Mutter hatte Fernwärme, also Warmwasser und Heizung separat über den Anbieter. Genau wie Strom.

    Sie zahlte meist um die 30-40 Euro im Jahr an Betriebskosten nach. Mehr nie.

    Nun habe ich gelesen das es dann eben nicht so üblich ist, die komplette Kaution einzuhalten, wenn keine riesen Nachzahlung zu erwarten ist, und auch keine Mängel an der Wohnung waren.

    Was nun? Von bekannten Mietern dort habe ich gehört das immer im Juli die Abrechnungen kommen. So lange nun noch warten? Sind ja nun auch schon etliche Monate seit Übergabe vergangen.

    Vielen dank im Voraus

  • Es ist richtig, dass der Vermieter einen Großteil der Kaution nach der Rückgabe der Wohnung zurück erstatten muss, sofern er nicht Schäden zu verrechnen hat. Nur einen Teil darf er einbehalten für eine eventuelle Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung.

    Allerdings ist inzwischen so viel Zeit vergangen, dass es nur noch 2 Monate sind, bis aut deinen Infos die Abrechnung kommen soll. Falls der Vermieter auf deine Aufforderung der Rückzahlung nicht regieren sollte, müßtest du gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, und dann ist es eh schon fast Juli. Ich würde an deiner Stelle daher nun noch abwarten. Auf die Zeit kommt es jetzt auch nicht mehr an.

    Sofern das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, hat der Vermieter laut Gesetz noch bis 31.12.2019 Zeit mit der Zustellung der Abrechnung. Du könntest also eventuell mal nachfragen beim Vermieter, wann die Abrechnung zu erwarten ist. Dann kannst du entscheiden ob du noch wartest oder einen Teil der Kaution forderst.

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