Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich eines Untermietvertrages, den ich mit meiner Mitbewohnerin für eine 2er-WG vor 2 Jahren abgeschlossen habe. Dort steht unter dem Punkt "Kaution" folgendes: "Die Kaution wird 6 Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig." Diesen haben wir beide unterschrieben. Jetzt ist es so, dass meine Mitbewohnerin ausziehen möchte und auch bereits gekündigt hat, schriftlich per Einschreiben, in der sie bittet die Kaution sofort zurückzubekommen. Dabei handelt es sich um 900 Euro. Dies wäre auch kein Problem, wenn ich eine Mitbewohnerin finden würde. Das gestaltet sich allerdings recht schwierig (obwohl ich alles versuche) und ich überlege mittlerweile selbst dieses Jahr aus der Wohnung auszuziehen, da ich mir die alleinige Miete sonst nicht lange leisten kann. Kann meine Noch-Mitbewohnerin nun darauf pochen, die komplette Kaution sofort nach ihrem Auszug wieder zu bekommen oder habe ich sozusagen Zeit sie ihr in der Frist von 6 Monaten zurück zu bezahlen, so wie es im Untermietvertrag steht?
Vielen Dank schonmal für die Antworten ![]()