Hallo,
ich hoffe, hier auf Erfahrungen und Infos von euch, ob folgender Grund für eine Eigenbedarfskündigung ausreichend ist im folgenden fiktiven Fall:
Die erwachsene Tochter der Vermieters bewohnt eine 40m²-Wohnung. Im gleichen Haus vermietet er noch eine 70m²-Wohnung, vermietet seit ca. 3 Jahren.
Die Tochter möchte sich nun vergrößern, da sie öfter Besuch hat und gern ein weiteres Zimmer zum Schlafen hätte.
Deshalb würde der Vermieter/Vater ihr gerne die 70m²-Wohnung vermieten und den aktuellen Mietern wegen Eigenbedarf kündigen.
Ist der Wunsch der Tochter nach einer größeren Wohnung im selben Haus und der Verwandschaftsgrad zum Vermieter ein ausreichender Grund für eine Eigenbedarfskündigung?