Kommentar eines Laien:
In einem sehr ähnlichen Fall (gleiche Konstellation, fast gleiche Wohnungsgrößen, nur der Mietvertrag lief bereits 8 Jahre) haben die Mieter aktuell Recht bekommen und die Eigenbedarfskündigung war unwirksam. Die Mieter bleiben jetzt wohnen, bis die Tochter des Vermieters wirklich Bedarf hat (z.B. Heirat, Nachwuchs).