Mietaufhebungsvertrag wurde geändert - ist Abfindung sicher

  • Guten Abend,

    ein Kumpel von mir hat mich um Hilfe gebeten, aber leider hab ich davon keine Ahnung. Er möchte nur wissen ob die Abfindung sicher ist. Schreibe die wichtigen abschnitte vom Mietaufhebungsvertrag

    § 1. Die Parteien vereinbaren dass das Präambel bezeichnete Wohnraummietverhältnis über die oben genannte Wohnung in der ... nebst dem dazugehörigen Kellerraum zum 31.03.2019 beendet ist.

    § 2. Der Mieter verpflichtet sich die bezeichnete Wohnung neben dem dazugehörigen Kellerraum vollständig besenrein und geräumt unter Rückgabe sämtlicher Schlüssel an den Vermieter bis spätestens zum 01.04.2019 zurückgegeben.

    § 3. Der Mieter zahlt bis zum Ende des Mietverhältnisses zum 31.03.2018 oder im Falle des vorzeitigen Auszuges bis zum Ende des Monats in dem der Auszug fällt die vertraglich vereinbarte Grundmiete in Höhe von ... + Nebenkostenvorauszahlung ... mithin eine Gesamtmiete in Höhe von ... gemäß dem vorbezeichneten Mietvertrag weiter.

    § 4. Sollte der Mieter nicht bis spätestens zum 01.04.2018 das Mietobjekt vollständig geräumt an den Vermieter unter Rückgabe sämtlicher Schlüssel herausgegeben haben, schuldet diese eine monatliche Nutzungsentschädigung bis zur tatsächlichen Herausgabe der Dietsache in Höhe von monatlich ...

    § 5. Der Vermieter zahlt dem mieter als Abstandszahlung für den freiwilligen auszug einen betrag in höhe von 1500€ die zahlung erfolgt Zug um Zug gegen Herausgabe der vollständig geräumten und besenreinen Wohnung durch den Mieter an den Vermieter. Sollte der Mieter nicht spätestens zum 01.04.2019 die Wohnung entsprechend unter § 3 dieser Vereinbarung vollständig geräumt unter Rückgabe sämtlicher Schlüssel an den Vermieter herausgegeben haben, entfällt der Anspruch auf die Abstandszahlung.

    § 9. Sofern der Mieter vereinbarungsgemäß bis spätestens zum 01.04.2019 das Mietobjekt vollständig geräumt und besenrein an den Vermieter herausgibt verzichtet der Vermieter auf die Nachzahlungen der Betriebskostenabrechnung in den Jahren ...

    Auf die Erstattung von eventuell entstehenden Guthabenbeträgen in den Betriebskostenabrechnung für die Jahre ... verzichtet der Mieter auf jeden Fall.

    § 10. Falls einzelne Bestimmungen oder Vereinbarungen dieses Aufhebungsvertrages unwirksam sein sollten oder dieser Aufhebungsvertrages Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen ist für die ergänzende auslesung zunächst der Inhalt des Mietvertrags heranzuziehen oder hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen.


    § 1 Änderung

    Die Parteien vereinbaren dass das Mietverhältnis bis zum 30.04.2019 verlängert wird. Die anderen Bestandteile des Vertrages bleiben unberührt. Stadt, 10.03.2019

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    Das waren die wichtigen Abschnitte. Was meinen sie? Muss der Kumpel irgendwie sorgen machen, dass er die Abfindung bzw Abstandszahlung nicht bekommt? Weil er wird erst im nächsten Monat ausziehen. Diesen Monat schafft er es nicht.

    Hab auch achon gesehen, dass unter Punkt 4 und 5 das Jahr 2018 steht. Ich denke der Vermieter hat einen Tippfehler gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von hemdbart (13. März 2019 um 00:18)

  • Eine eindeutige Antwort ist hier nicht möglich, denn weder kennen wir die Umstände des Vertragsschluss die zur Auslegung wichtig ist, noch ist der Wortlaut eindeutig genug.

    Es ist eine Argumentation möglich in die Richtung, dass die anderen Klauseln unberührt bleiben im Sinne des Wortlautes, dann würde ein Anspruch auf Abfindung entfallen. Auch ist eine Argumentation möglich, in der sich das unberührt auf Sinn und Zweck der Klauseln bezieht und damit eine Abfindung für einen Auszug stattfindet, weil man keinen richtigen Kündigungsgrund hat.

    Man sollte den Vertrag nochmal ändern um eine Klausel, wonach die Abfindung erhalten bleibt um sicher zu gehen. Die Reaktion des Vermieters wird auch zeigen, ob er die Abfindung weiterhin zahlen möchte.

    Nach meinen Verständnis (die meinen empfinden und nicht der Rechtslage entspricht) entfällt der Anspruch, Sinn und Zweck des Vertrages und der darin enthaltenden Abfindung war es, dass der Mieter zu einem bestimmten Zeitpunkt die Wohnung übergibt. Dieser Termin kann aufgrund von Gründen die im Bereich des Mieter liegen nicht eingehalten werden, damit entfällt grundsätzlich die Grundlage für die Zahlung einer Abfindung.

    Aber wie gesagt, da fehlen halt die konkreten Umstände.

  • Nach meiner Auffassung ist es eindeutig, dass die Abfindung nicht gezahlt werden muss.

    Grund: In der Änderung der Vertragslaufzeit auf den 30.04. wurde nur allein dieses Datum geändert, und es steht dabei, dass die anderen Punkte unberührt bleiben. Somit bleibt es also auch unberührt, dass der Vermieter die Abfindung nur unter der Bedingung zahlt, wenn die Wohnung bis 1.04. ordnugsgemäß zurück gegeben wird. Das lässt sich auch nicht in irgend einer Weise umdeuten, denn der Vermieter wollte ja einen Anreiz zur Einhaltung des Datum geben.

    Wenn dein Kumpel die Abfindung bekommen will, bleibt ihm nichts anderes übrig als den 1.04. irgend wie einzuhalten.

  • Ich finde das auch eindeutig. Der Vertrag war ganz klar so ausgelegt, dass die Abfindung nur gezahlt wird, wenn der 01.04. eingehalten wird. Nun bekommt der Mieter einen Monat zusätzlich Räumungsfrist, aber natürlich nicht mehr mit dem plus der pünktlichen Räumung.

  • Das heißt ja, er kriegt die Abfindung nicht, wenn nur diese Änderung bleibt. Noch was nebenbei hätte er noch einen weiteren Nachteil. Die Nachzahlungen der Betriebskosten unter Punkt 9 wären dann nicht entfallen, oder doch?

    Was sollte der Kumpel,jetzt machen? Nochmal mit dem Vermieter verhandeln und alle Datum die nach Punkt 1 stehen auf 1 Monat hochrechnen?

    Also bei Punkt 2, 4, 5 und 9 wäre der 01.05.2019 und bei Punkt 3 den 30.04.2019,

    Nach meiner Auffassung ist es eindeutig, dass die Abfindung nicht gezahlt werden muss.

    Grund: In der Änderung der Vertragslaufzeit auf den 30.04. wurde nur allein dieses Datum geändert, und es steht dabei, dass die anderen Punkte unberührt bleiben. Somit bleibt es also auch unberührt, dass der Vermieter die Abfindung nur unter der Bedingung zahlt, wenn die Wohnung bis 1.04. ordnugsgemäß zurück gegeben wird. Das lässt sich auch nicht in irgend einer Weise umdeuten, denn der Vermieter wollte ja einen Anreiz zur Einhaltung des Datum geben.

    Wenn dein Kumpel die Abfindung bekommen will, bleibt ihm nichts anderes übrig als den 1.04. irgend wie einzuhalten.

    Unter Punkt 3 steht ja auch ein Datum mit dem Mietverhältnis, wie unter Punkt 1. Aber nur Punkt 1 wurde angepasst, wie kann dann Punkt 3 noch gültig sein?

    Eine eindeutige Antwort ist hier nicht möglich, denn weder kennen wir die Umstände des Vertragsschluss die zur Auslegung wichtig ist, noch ist der Wortlaut eindeutig genug.

    Es ist eine Argumentation möglich in die Richtung, dass die anderen Klauseln unberührt bleiben im Sinne des Wortlautes, dann würde ein Anspruch auf Abfindung entfallen. Auch ist eine Argumentation möglich, in der sich das unberührt auf Sinn und Zweck der Klauseln bezieht und damit eine Abfindung für einen Auszug stattfindet, weil man keinen richtigen Kündigungsgrund hat.

    Man sollte den Vertrag nochmal ändern um eine Klausel, wonach die Abfindung erhalten bleibt um sicher zu gehen. Die Reaktion des Vermieters wird auch zeigen, ob er die Abfindung weiterhin zahlen möchte.

    Nach meinen Verständnis (die meinen empfinden und nicht der Rechtslage entspricht) entfällt der Anspruch, Sinn und Zweck des Vertrages und der darin enthaltenden Abfindung war es, dass der Mieter zu einem bestimmten Zeitpunkt die Wohnung übergibt. Dieser Termin kann aufgrund von Gründen die im Bereich des Mieter liegen nicht eingehalten werden, damit entfällt grundsätzlich die Grundlage für die Zahlung einer Abfindung.

    Aber wie gesagt, da fehlen halt die konkreten Umstände.

    Was benötigen sie, damit sie es verstehen? Der Kumpel hat nur normalen Mietvertrag und der Vermieter versucht seit Jahren alle Mieter loszuwerden, weil die Häuser in Luxuswohnungen umbauen möchte.

    2 Mal editiert, zuletzt von hemdbart (13. März 2019 um 11:05)

  • Das heißt ja, er kriegt die Abfindung nicht, wenn nur diese Änderung bleibt. Noch was nebenbei hätte er noch einen weiteren Nachteil. Die Nachzahlungen der Betriebskosten unter Punkt 9 wären dann nicht entfallen,

    Richtig, die Nachzahlung ist dann auch nicht entfallen und muss geleistet werden, denn Punkt 9 hängt auch vom 1.4. ab als Bedingung. Dein Kumpel verliert als mehr als die Abfindung, wenn er den 1.4. nicht einhält.

    Unter Punkt 3 steht ja auch ein Datum mit dem Mietverhältnis, wie unter Punkt 1. Aber nur Punkt 1 wurde angepasst, wie kann dann Punkt 3 noch gültig sein?

    Natürlich ist das noch gültig. Und das ergibt sich dann aus dem Mietvertrag. Denn dort ist ja geregelt, dass eine Miete zu zahlen ist.

    Was sollte der Kumpel,jetzt machen? Nochmal mit dem Vermieter verhandeln

    Das kann dein Kumpel natürlich versuchen. Er sollte sich aber keine Chancen ausrechnen. Ich als Vermieter würde mich darauf nicht einlassen. Dein Kumpel hat eine sehr faire Vereinbarung. Wenn er die nicht einhält, dann ist es ein Nachteil, den er sich selbst geschaffen hat. Noch ist Zeit, dass er irgend etwas organisiert, um bis zum 1.4. die Wohnung zurück zu geben. Für die 1500€ kann er zur Not auch ein paar Tage in ein Gasthaus zur Überbrückung.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (13. März 2019 um 11:55)

  • Was sollte der Kumpel,jetzt machen? Nochmal mit dem Vermieter verhandeln und alle Datum die nach Punkt 1 stehen auf 1 Monat hochrechnen?

    Das sollte er tun, darauf einlassen muss sich der Vermieter nicht.

    Wenn man bedenkt, dass der Vermieter gar kein Kündigungsgrund hat oder eventuell bekommt (Eigenbedarf für eine Person die nicht geschützt ist, Verkürzung der Kündigungsfrist oder andere Gründe, die erst später eintreffen), so bleibt der Grundgedanke des Vertrages bestehen, der Mieter zieht nur gegen eine Zahlung des Geldes aus, weil es im übrigen keinen Kündigungsgrund gibt.

    Das ist aber eine mögliche Auslegung.

    Hier von eindeutig zu sprechen finde ich verfehlt. Gerade mit dem Hintergrund das es keinerlei Ansatzpunkte für eine rechtmäßige Kündigung gibt. Sowas ist immer Auslegungsbedürftig und die Auslegung richtet sich nach dem objektiven Dritten in der Situation des Empfängers, da wir aber nicht in dieser Situation sind, können wir es nicht entsprechend auslegen.

    @TS

    Bitte kein Fullqoutes oder mehrere Beiträge hintereinander.

  • Gerade mit dem Hintergrund das es keinerlei Ansatzpunkte für eine rechtmäßige Kündigung gibt.

    Diese Überlegung ist natürlich richtig. Vermutlich (bzw wahrscheinlich) hat der Vermieter keinen rechtsgültigen Kündigungsgrund. Der Mieter hätte sich vielleicht gar nicht auf den Aufhebungsvertrag einlassen müssen.

    Jedoch übersieh bitte nicht, dass der Aufhebungsvertrag nun mal existiert. Dieser ist Status Quo. Ein möglicher Kündigungsgrund oder nicht spielt jetzt keinerlei Rolle mehr. Und ich sehe keinen Grund, warum der Vertrag so wie er geschlossen wurde, nicht voll umfänglich gültig sein soll, und ich sehe nicht, warum dieser jetzt noch hinterfragt werden müßte.

  • Hab dem Kumpel eben alles gezeigt.

    Ich sagte zu ihm. Die Nutzer im Forum meinten du musst spätestens zum 01.04.2019 raus sein.

    Wenn nicht musst du die Nachzahlungen der Betriebskosten zahlen und kriegst keine Abfindung mehr.

    Er ist sehr gutmütig und meinte, dass der Vermieter die Abfindung trotzdem zahlen würde (aber nur so mündlich). Als der Punkt §1 Änderung vor ein paar Tagen hinzugefügt worden ist. Ich kenne ihn und ich stelle mir gespräch so vor, erstmal wurde der Punkt 1 Änderung hinzugefügt und man fragt so nebenbei kriegt man trotzdem die Abfindung.

    Vermieter sag ja kriegst das Geld. Fertig.

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    Hab zu Punkt 2 noch, was vergessen. Dieser Text fehlt noch:

    Der Mieter wird sich hierzu mit dem Vermieter spätestens zwei Wochen vor Beendigung des Mietverhältnisses für die Abstimmung eines gemeinsamen Übergabetermins in Verbindung setzen. Schönheitsreparaturen oder Renovierungen sind nicht geschuldet.

    Der Mieter ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit zu räumen. Es steht im frei, bereits vor dem 31.03.2019 auszuziehen. Das Mietverhältnis endet in diesem Fall sodann mit Ablauf des Monats in dem der Mieter das Mietobjekt vollständig geräumt und besenrein an den Vermieter zurückgibt.

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    Richtig, die Nachzahlung ist dann auch nicht entfallen und muss geleistet werden, denn Punkt 9 hängt auch vom 1.4. ab als Bedingung. Dein Kumpel verliert als mehr als die Abfindung, wenn er den 1.4. nicht einhält.

    Ich hab noch einen weiteren Nachteil gefunden. Er muss dann noch bis zum 30.04.2019 die Miete bezahlen, weil Punkt 1 wurde ja verlängert.

    Er kann nicht vorher raus, weil noch seine Freundin und Kinder dort leben. Seine Freundin wollte nie diesen Aufhebungsvertrag, aber er unterschrieb vorher, Bevor es seiner familie erzählt hatte. Seine Freundin hat sich aufgeregt vor ein paar Monaten und sie drängte ihn mit dem vermieter zu reden und jetzt wurde das Mietverhältnis bis zum 30.04.2019 verlängert. Im Mietvertrag steht nur mein Kumpel. Er hat sehr verantwortungslos gehandelt. Ich weiß nur eins, dass er ständig mit seiner Freundin streitet

  • Hallo!

    Grundsätzlicher Hinweis und bitte beachten!

    Bitte nur die betreffende Textpassage zitieren, keine Vollzitate und nicht mehrere

    Beiträge hintereinander, sondern in einen Beitrag schreiben. Der Editor ermöglicht

    auch innerhalb einer Zeitspanne Korrektur des Beitrags.

    Gruß



  • Ich hab noch einen weiteren Nachteil gefunden. Er muss dann noch bis zum 30.04.2019 die Miete bezahlen, weil Punkt 1 wurde ja verlängert.

    Ja natürlich, wenn er länger da wohnt, dann muss er auch länger Miete zahlen, dass das so ist war nie zweifelhaft, sondern ist eine Selbstverständlichkeit.

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