Beiträge von wosik

    So, der Vermieter hat sich auch nach meinem Fristschreiben nicht gemeldet. Nun hat er sich auch nach 10 Monaten nicht gerührt und ich habe nächste Woche einen Termin bei meiner Anwältin, die mich damals auch schon beraten hat.

    Ich habe einen interessanten aktuellen Artikel gefunden, da geht es um die Auskunktspflicht des Vermieters. Das wird sicher auch noch Thema werden.

    https://sc9fb58716270cd79.jimcontent.com/download/versi…n%20Kaution.pdf

    Ich habe mir eben nochmal die Betriebskostenabrechnung von 2012 angeschaut und es gab dort keine Belehrung bezüglich eines Widersspruchs etc. Von daher halte ich es für nicht geklärt, ob wir nicht doch gegen diese Erhöhung vorgehen können...

    Na ja, aufgefallen ist es uns selbstverständlich sofort damals. Aber da die Erhöhung bezüglich der Summe korrekt war, gab es noch keine Informationen was die 3 Monatsfrist angeht. Deshalb wurde auch kein Widerspruch eingelegt....

    Bisher hat das Haus aber diese Summe von 2012 noch nicht bezahlt, da es viele Unstimmigkeiten gab. Erst jetzt hat die Hausverwaltung das Thema wieder aufgenommen und fordert die Summe ein. Ich denke, da bleibt uns nichts weiter übrig als zu bezahlen, da Widerspruchsfrist versäumt....

    Laut Fax, ist die Hausverwaltung im August 2012 vom Finanzamt informiert worden, dass es eine erhebliche Grundsteuererhöhung auch rückwirkend gibt. Darüber sind wir nicht informiert worden, sondern sind im Dezember 2013 vor vollendete Tatsachen gestellt worden, als wir die Abrechnung für 2012 bekommen haben. Damit scheint die Erhöhung laut diesem Forum anscheinend doch nicht rechtens zu sein.

    Das Problem ist wohl in der Tat, dass wir keinen Widerspruch eingelegt haben. Keine Ahnung, ob dadurch das ganze dann rechtens geworden ist...wahrscheinlich.

    Ich stolpere immer noch über den Begriff "rückwirkend" . Die Betriebskostenabrechnung von 2012 haben wir Ende 2013 bekommen (also fristgerecht) und dort hatten wir dann die stark erhöhte Grundsteuer, die Mitte 2012 vom Finanzamt erhöht wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich in diesem Fall gar nicht um eine rückwirkende Erhöhung handelt.

    Die Erhöhung ist rechtens. Es handelt sich um ein altes Bauernhaus, welches 2011 komplett kernsaniert und modernisiert wurde und unter Denkmalschutz steht. Zusätlich sehr großes Grundstück....es wohnen hier 10 Mieter und wir haben zb 112qm und müssen nun knapp 600€ im Jahr Grundsteuer zahle. Vorher war dieses Gebäude falsch eingestuft worden und wir mussten nur 140€ an Grundsteuer zahlen.

    Den Text unten hatte ich gefunden. Aber das bezieht sich wohl nur auf eine Nachzahlung. In unserem Fall haben wir einfach die Betriebskostenabrechnung von 2012 im Dezember 2013 bekommen und mussten durch die neue Grundsteuer 500€ mehr bezahlen als sonst. Fairer wäre es natürlich gewesen, wenn man uns schon 2012 davon in Kennnis gesetzt hätte von der Erhöhung, damit wir zumindest 2013 unsere Betriebskosten anpassen hätten können.

    Häufiger Streitpunkt sind Erhöhungen und Nachforderungen aufgrund einer rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer.


    Insoweit hat die Mietrechtsreform 2001 nun weitere Klarheit gebracht:
    Mit der Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter nur solche Erhöhungen rückwirkend geltend machen, die nicht älter als ein Jahr sind, genauer: nur die Erhöhungen, soweit sie seit Beginn des der Abrechnung vorausgegangenen Kalenderjahres angefallen sind (§ 560 Abs 2 BGB) . Zusätzlich muß der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nachdem er von der Erhöhung der Kosten erfahren hat, den Mieter entsprechend unterrichten. Ansonsten kann deswegen keine Erhöhung verlangt werden.

    Ich habe eine Frage zur Grundsteuererhöhung.

    Wir haben im Dezember 2013 unsere Betriebskostenabrechnung für 2012 bekommen und wir Mieter mussten ca 500€ mehr an Grundsteuer zahlen, da das Finanzamt festgestellt hatte, dass das Gebäude falsch eingestuft wurde. Das Schreiben vom Finanzamt ging wohl Mitte 2012 an die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung hat uns darüber aber nicht informiert, sondern es einfach ohne Erklärung im Dezember 2013 mit der Betriebskostenabrechnung für 2012 geltend gemacht. War das rechtlich so korrekt ?

    ich hatte was von einer 3 Monatsfrist gelesen, nach Bekanntgabe der Erhöhung. Das trifft aber wahrscheinlich nur zu, wenn es sich um eine Nachzahlung gehandelt hätte, richtig ?

    Danke und Gruß

    Wurde die Grundsteuer rückwirkend erhöht oder Nachforderungen fällig, darf der Vermieter diese nur in der Nebenkostenabrechnung geltend machen, wenn sie nicht länger als ein Jahr seit Beginn des Abrechnungszeitraumes zurückliegen. Außerdem muss er den Mieter spätestens 3 Monate, nachdem er von der Erhöhung erfahren hat, darüber informieren.

    Darf der Vermieter Grundsteuer berechnen?

    Damit stellt sich immer noch die Frage, ob eine drastische Erhöhung der Grundsteuer grundsätzlich den Mietern innerhalb von 3 Monaten mitgeteilt werden muss, auch wenn die Betriebskostenabrechnung nur das abgelaufene Jahr betrifft, also Betriebskostenabrechnung 2012 die 2013 zugestellt wird.

    In meinem Fall gibt es aber noch einen weiteren Punkt. Die Erklärung haben wir erst im Februar 2014 bekommen, im Dezember 2013 wurde der Posten Grundsteuer ohne jegliche Erklärung einfach erhöht und damit aus meiner Sicht unwirksam. :)

    Er hat es wohl schon 2012 erfahren. Aber die andere Frage habe ich mir auch schon gestellt. Gilt diese 3 Monatsfrist nur für rückwirkende Zahlungen, oder muss bei der Erhöhung der Grundsteuer grundsätzlich der Mieter nach 3 Monaten informiert werden?

    Hallo,

    ich wollte Euch mal fragen, ob ihr den Sachverhalt ähnlich einschätzt. Wir haben Ende Dezember 2013 die Betriebskostenabrechnung für 2012 bekommen und die Grundsteuer hat sich 2012 von knapp 1500€ (2011) auf 6000€ (2012) erhöht, da das Haus und Grundstück seit 2010 falsch eingestuft wurde. Diese Erhöhung wurde übrigens in der Betriebskostenabrechnung nicht erläutert, der Posten wurde ohne Erklärung einfach erhöht. Das bedeutet, dass wir für 2012 knapp 440€ (umgelegt) mehr an Grundsteuer zahlen müssen als im Jahr 2011. Soweit so gut. Erst nach Beschwerden von uns Mietern, wurde uns 2 Monate später die Erhöhung schriftlich erläutert und die Erhöhung vom Finanzamt zugeschickt. Gleichzeitig wurde uns mitgeteilt, dass wir nur für das Jahr 2012 die Nachzahlung begleichen müssen, da unser Vermieter so nett war, für 2010 und 2011 die Kosten selber zu tragen.

    Nun bin ich der Meinung, dass für 2010 und 2011 der Vermieter verpflichtet war die Kosten selber zu tragen und auch für das Jahr 2012 wir eigentlich nicht aufkommen müssen, da uns nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntgabe der Erhöhung schriftlich Bescheid gegegeben wurde.

    Wie seht ihr das?

    Danke für Eure Hilfe :)

    Gruß
    wosik

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