Mietvertrag nach Einzug

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation stellt sich bei mir dar.
    Ich bin zum 01.02 in meine neue Wohnung eingezogen. Bereits im November hatte ich eine Mietselbstauskunft ausgefüllt bei der mir vom Hausmeister zugesichert hat, dass sich die Miete auf 300€ belaufen wird.
    Ich habe vor dem Einzug keinen Mietvertrag unterschrieben, sondern mir wurde vom Hausmeister gesagt, dass die Hausverwaltung öfter länger brauche.
    Jetzt zahle ich seit Einzug regelmäßig 300€ auf das Konto der Hausverwaltung.
    Mitte Mai wurde mir nun ein Mietvertrag zugesendet. In diesem Mietvertrag ist nun eine Kaltmiete von 240€ und Nebenkosten von 100€ veranschlagt. Die Gesamtmiete würde sich somit um 40€ erhöhen.
    Für mich stellt sich jetzt die Frage:
    Bin ich überhaupt noch verpflichtet einen Mietvertrag zu unterschrieben? oder ist ein mündlicher Mietvertrag durch konkludentes Handeln entstanden und ich kann den Mietvertrag dankend ablehnen?

    Viele Dank für Ihre Hilfe.
    Freundliche Grüße,
    Westfale

  • Hallo,

    ein Mietvertrag kann auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. Das heißt, der Vermieter macht Dir ein Angebot und Du nimmst dieses an.

    Das Problem ist hier aber, dass der Hausmeister nicht dein Vermieter ist und Dir gar keinen Mietpreis zusichern kann.

    Hat Dir denn der Vermieter denn jemals einen Preis mitgeteilt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Eigentümer hat eine Hausverwaltung engagiert und diese beschäftigt eine weitere Hausverwaltung die alle Belange vor Ort erledigt. Dies umfasst den Mieterwechsel inklusive Schlüsselübergabe. Dazu muss mann sagen, dass in dem Haus primär Studenten Wohnen und es eine sehr hohe Fluktuation an Mietern gibt.
    Ein direkter Kontakt mit der Firma die mir den Mietvertrag zugeschickt hat bestand bis zum eingehendes Brief, 3 Monate nach Einzug, nicht.

  • Zitat

    Ein direkter Kontakt mit der Firma die mir den Mietvertrag zugeschickt hat bestand bis zum eingehendes Brief, 3 Monate nach Einzug, nicht.

    Das ist schlecht. Dein erster Schritt sollte sein, die Verwaltung mit deinem Problem zu konfrontieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen dank erst einmal für deine Rückmeldung. Ich habe mit der Verwaltung schon gesprochen. Der Mehrwert der daraus resultiert ist allerdings überschaubar. Diese beharren natürlich auch auf den 340€, die ich wiederum nicht zahlen möchte.
    Für mich scheint es nicht rechtens nach 3 Monaten in dieser Weise die Miete zu erhöhen.

    Des Weiteren ist mir schleierhaft wieso es ein Problem seien sollte, das der Hausverwalter B vor Ort alle Regelungen getroffen hat. Dieser wurde nun einmal Weisungsbefugt von der Hausverwaltung A und hat dementsprechend eine Vollmacht. Oder bin ich dabei auf dem Holzweg? Die Rechtswirkung müsste die Gleiche sein.

    Viele Grüße,
    Westfale

  • .
    Bin ich überhaupt noch verpflichtet einen Mietvertrag zu unterschrieben? oder ist ein mündlicher Mietvertrag durch konkludentes Handeln entstanden und ich kann den Mietvertrag dankend ablehnen?


    Da dir und auch dem Hausmeister bewusst war, dass noch ein schriftlicher Mietvertrag folgen wird, ist der mündliche vom Hausmeister nur "Geschwätz". Du solltest also tunlichst die fehlende Miete nachzahlen, sonst kommt die fristlose Kündigung wegen der fehlenden Miete spätestens, wenn 2 Monatsmieten erreicht sind.

  • Zitat

    Dieser wurde nun einmal Weisungsbefugt von der Hausverwaltung A und hat dementsprechend eine Vollmacht.

    Mit wem hattest Du denn nun Kontakt? Mit dem Hausverwalter vor Ort oder dem Hausmeister?
    Hast Du die Vollmacht gesehen? Womit ist der Hausverwalter/Hausmeister denn bevollmächtigt? Es kommt hier ganz konkret auf die Art der Vollmacht an (Generalvollmacht oder Artvollmacht).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
    Es gab eine mündliche Absprache und keinen Mietvertrag?
    Außerdem gab es noch nie eine Beschwerde des Vermieters. Er hat die 300€ also bisher schweigend angenommen für 4 Monate.

  • Deine Situation wäre eine andere, wenn Du dich vorher mit dem Vermieter auf die 300 € geeinigt hättest und nicht mit dem Hausmeister.
    Ansonsten auch nochmal die Frage nach der Vollmacht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
    Es gab eine mündliche Absprache und keinen Mietvertrag?
    Außerdem gab es noch nie eine Beschwerde des Vermieters. Er hat die 300€ also bisher schweigend angenommen für 4 Monate.

    Eigentlich bezahlst du ja nur 240€ Kaltmiete. Ehrlich gesagt würde ich wegen 40€/Monat kein Faß aufmachen. Klar kann man sich darum streiten wie ein Kesselflicker, aber ich kann nicht sehen, das das besonders Sinn macht. Möglicherweise resultieren diese Mehrkosten auch aus verändeten Nebenkosten und sind im nächsten Jahr wieder anders, so what.
    Ich denke mal beiderseitige Aussagen !!auch vom vom Hausmeister!!:rolleyes:dürften schwer nachzuvollziehen sein, geschweige denn zu beweisen. Wie gesagt, ich denke trotzdem nicht, das es sich dafür lohnt, aber wenn man sonst keine Hobbys hat.

  • Merke (Lebenserfahrung): Man unterschreibt den Mietvertrag vor Einzug!

    Da der Hausmeister Dir anscheinend den Schlüssel übergeben hat, handelt er evtl. im Namen der Hausverwaltung. Aber: Wie willst Du die 300 EUR beweisen? Da steht nachher Wort gegen Wort. Willste es wg. 40 EUR auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (den sich die Hausverwaltung -schätze ich mal- eher leisten kann wie Du).

    Sprich doch den Hausmeister nochmal an wegen der Sache. Vielleicht kann er sich hier erinnern und er klärt das Thema. Wenn er allerdings partielle Amnesie hat wird es schwer...

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