Hallo zusammen,
folgende Situation stellt sich bei mir dar.
Ich bin zum 01.02 in meine neue Wohnung eingezogen. Bereits im November hatte ich eine Mietselbstauskunft ausgefüllt bei der mir vom Hausmeister zugesichert hat, dass sich die Miete auf 300€ belaufen wird.
Ich habe vor dem Einzug keinen Mietvertrag unterschrieben, sondern mir wurde vom Hausmeister gesagt, dass die Hausverwaltung öfter länger brauche.
Jetzt zahle ich seit Einzug regelmäßig 300€ auf das Konto der Hausverwaltung.
Mitte Mai wurde mir nun ein Mietvertrag zugesendet. In diesem Mietvertrag ist nun eine Kaltmiete von 240€ und Nebenkosten von 100€ veranschlagt. Die Gesamtmiete würde sich somit um 40€ erhöhen.
Für mich stellt sich jetzt die Frage:
Bin ich überhaupt noch verpflichtet einen Mietvertrag zu unterschrieben? oder ist ein mündlicher Mietvertrag durch konkludentes Handeln entstanden und ich kann den Mietvertrag dankend ablehnen?
Viele Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße,
Westfale