Beiträge von Westfale

    Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
    Es gab eine mündliche Absprache und keinen Mietvertrag?
    Außerdem gab es noch nie eine Beschwerde des Vermieters. Er hat die 300€ also bisher schweigend angenommen für 4 Monate.

    Vielen dank erst einmal für deine Rückmeldung. Ich habe mit der Verwaltung schon gesprochen. Der Mehrwert der daraus resultiert ist allerdings überschaubar. Diese beharren natürlich auch auf den 340€, die ich wiederum nicht zahlen möchte.
    Für mich scheint es nicht rechtens nach 3 Monaten in dieser Weise die Miete zu erhöhen.

    Des Weiteren ist mir schleierhaft wieso es ein Problem seien sollte, das der Hausverwalter B vor Ort alle Regelungen getroffen hat. Dieser wurde nun einmal Weisungsbefugt von der Hausverwaltung A und hat dementsprechend eine Vollmacht. Oder bin ich dabei auf dem Holzweg? Die Rechtswirkung müsste die Gleiche sein.

    Viele Grüße,
    Westfale

    Der Eigentümer hat eine Hausverwaltung engagiert und diese beschäftigt eine weitere Hausverwaltung die alle Belange vor Ort erledigt. Dies umfasst den Mieterwechsel inklusive Schlüsselübergabe. Dazu muss mann sagen, dass in dem Haus primär Studenten Wohnen und es eine sehr hohe Fluktuation an Mietern gibt.
    Ein direkter Kontakt mit der Firma die mir den Mietvertrag zugeschickt hat bestand bis zum eingehendes Brief, 3 Monate nach Einzug, nicht.

    Hallo zusammen,

    folgende Situation stellt sich bei mir dar.
    Ich bin zum 01.02 in meine neue Wohnung eingezogen. Bereits im November hatte ich eine Mietselbstauskunft ausgefüllt bei der mir vom Hausmeister zugesichert hat, dass sich die Miete auf 300€ belaufen wird.
    Ich habe vor dem Einzug keinen Mietvertrag unterschrieben, sondern mir wurde vom Hausmeister gesagt, dass die Hausverwaltung öfter länger brauche.
    Jetzt zahle ich seit Einzug regelmäßig 300€ auf das Konto der Hausverwaltung.
    Mitte Mai wurde mir nun ein Mietvertrag zugesendet. In diesem Mietvertrag ist nun eine Kaltmiete von 240€ und Nebenkosten von 100€ veranschlagt. Die Gesamtmiete würde sich somit um 40€ erhöhen.
    Für mich stellt sich jetzt die Frage:
    Bin ich überhaupt noch verpflichtet einen Mietvertrag zu unterschrieben? oder ist ein mündlicher Mietvertrag durch konkludentes Handeln entstanden und ich kann den Mietvertrag dankend ablehnen?

    Viele Dank für Ihre Hilfe.
    Freundliche Grüße,
    Westfale

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