Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    mir liegt jetzt der Mietvertrag für die neue Wohnung vor.
    In dem Mietvertrag wird nicht die Wohnfläche in qm angegeben. Es werden nur die einzelnen Räume aufgezählt. Als Zusatz wurde niedergeschrieben... "Eine Wohnfläche ist nicht vereinbart, der räumliche Umfang der Wohnung ergibt sich aus der Angabe der vermieteten Räume, ohne dass es auf deren Flächenmaß ankommt."
    Mir stellt sich jetzt die Fragen, welcher Nachteil ergibt sich dadurch für mich als Mieter bezüglich einer möglichen Mietserhöhung und der Berechnung der Betriebskosten?

    Vielleicht hat jemand von euch diesbezüglich Erfahrungen.

    Liebe Grüße

  • Spätestens bei der Heizkostenabrechnung ist die Nennung der beheizten Wohnfläche (also ohne Balkon/Terrasse) zu nennen. Wenn noch weitere Betriebskosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden, dann auch hier. Der Vermieter geht wohl davon aus, dass ihm die Wohnfläche nicht genau bekannt ist und er will sich vor einer Mietminderung schützen.

    Bei einer Mieterhöhung wiederum muss die Wohnfläche auch genannt werden, denn die richtet sich nicht an der Zahl der Zimmer.

  • Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
    Im Umkehrschluss bedeutet das doch allerdings, dass der Schutz vor einer Mietminderung für den Vermieter spätestens dann hinfällig ist, wenn ich die erste Heizkostenabrechnung erhalte!?

  • Die “neue Wohnung“ ist nicht rein zufällig die alte WG-Wohnung, also die mit 24 Euro/qm obwohl es keine Quadratmeterangabe gibt, dem Raum ohne Heizung und dem nicht begehbahren Aufstieg ohne Geländer?

  • So einfach geht das leider nicht. Sollte die Wohnung tatsächlich um mindestens 10% kleiner als in der Heizkostenabrechnung sein, dann wäre ein Anwalt längere Zeit damit beschäftigt, um die tatsächliche Größe als Maßstab durchzusetzen. Fragen Sie vor Unterschrift doch, ob Sie die Zimmer ausmessen dürfen wegen der Aufstellung der Möbel in Küche und den anderen Zimmern.

  • Wenn ich den Vermieter um einen Grundriss der Wohnung bitten würde, dann hätte ich doch theoretisch ein Beleg vom Vermieter für die Größe der Wohnfläche und könnte dann im Fall, dass sie nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt als Nachweis einsetzen. Oder werden Grundrisse rechtlich gesehen nicht als Beleg für die Wohnfläche angesehen?

    Paulchen Müller ... nein, es handelt sich hierbei nicht um ein WG-Wohnung. Es ist eine Wohnung in einem Neubau welcher erst im Mai fertig gestellt wird.

  • Ich hatte doch schon geschrieben, dass die Sache nicht so einfach ist. Nur was im Mietvertrag vereinbart ist, gilt als zugesicherte Eigenschaft, auf die du als Mieter ein Anrecht hast. Du bekommst doch die vereinbarten Zimmer und hast doch schon bei der Besichtigung einschätzen können, ob deine Möbel dort passen. Alles andere muss man entweder im Vorfeld oder nach Einzug mit einem Anwalt für Mietrecht regeln.

  • Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
    Im Umkehrschluss bedeutet das doch allerdings, dass der Schutz vor einer Mietminderung für den Vermieter spätestens dann hinfällig ist, wenn ich die erste Heizkostenabrechnung erhalte!?

    Es geht lediglich darum, ob dir eine Wohnfläche im MV. zugesichert wurde. Wenn nicht, kannst du dich darauf auch nicht berufen. Das hat aber nichts mit der Abrechnung für Heizung usw. zu tun, die muß natürlich trotzdem stimmen.

  • Wenn ich den Vermieter um einen Grundriss der Wohnung bitten würde, dann hätte ich doch theoretisch ein Beleg vom Vermieter für die Größe der Wohnfläche und könnte dann im Fall, dass sie nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt als Nachweis einsetzen. Oder werden Grundrisse rechtlich gesehen nicht als Beleg für die Wohnfläche angesehen?

    Nein, kannst du nicht, weil dir im MV keine Wohnfläche zugesichert wurde.

  • Hallo daunen84,
    eine so beschriebene Wohnung würde ich nicht anmieten.
    Um (evtl. absehbare) Probleme von vornherein zu vermeiden, werden in vielen Mietvertragsvorlagen die Grössen der Wohnungen mit xx m² vereinbart. (xx steht für eine Zahl.)

  • Wenn ich den Vermieter um einen Grundriss der Wohnung bitten würde, dann hätte ich doch theoretisch ein Beleg vom Vermieter für die Größe der Wohnfläche und könnte dann im Fall, dass sie nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt als Nachweis einsetzen. Oder werden Grundrisse rechtlich gesehen nicht als Beleg für die Wohnfläche angesehen?

    Paulchen Müller ... nein, es handelt sich hierbei nicht um ein WG-Wohnung. Es ist eine Wohnung in einem Neubau welcher erst im Mai fertig gestellt wird.

    Wie ist das denn gemeint?

    Du willst die Fläche selbst ausrechnen, wenn du die Wohnung anmietest, willst dann aber eine Mietminderung durchsetzen, wenn die Fläche in der NK-Abrechnung größer angegeben wurde. Das kannst du ja mal einem Richter erklären.

    Manche Leute haben ein Rechtsverständnis, dass sich einem die Haare sträuben. Wegen Mietern wie dir, sind Vermieter vorsichtig, mit der Angabe der Wohnfläche.

    Gruß
    H H

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