Hallo Zusammen,
kann man bei einer Indexmiete durch einen Zusatz diese nach oben begrenzen? Gibt es dazu irgendwo textliche Vorlagen?
So in etwa "Sofern die Steigerung mehr als 3% beträgt, dann beträgt die Erhöhung 3%."
Hallo Zusammen,
kann man bei einer Indexmiete durch einen Zusatz diese nach oben begrenzen? Gibt es dazu irgendwo textliche Vorlagen?
So in etwa "Sofern die Steigerung mehr als 3% beträgt, dann beträgt die Erhöhung 3%."
1. Frage:
Soweit ist das vorgehen klar, nur: Wie muss die Klägerseite in diesem Fall heißen?
Im Mietervertrag steht:
"Vermieter: Herr A und B" (Brüder)
"Adresse: die Adresse von A"
"vertreten durch: A"
unterschrieben hat auch nur A (es läuft in diesem Fall also alles schriftlich über A; B will seine Ruhe haben)
Was muss nun in der Klage stehen als Kläger (Vermieter)?
Herr A, Adresse A und Herr B, Adresse B
oder
Herr A+B, Adresse A
unterschreiben werden die Klage natürlich A und B
2. Frage:
Um nicht nur die offene Miete eintreiben zu können sondern auch für zukünftige Mieten direkt einen Vollstreckungsbescheid zu haben: Wie schreib ich dass mit der zukünftigen Miete in den Beantragungen?
Darf er schon.
Nur nachher abrechnen mit den Mietern wird natürlich schwer wenn er keinen Zwischenzähler hat. Ich würde den VM hier direkt mal darauf hinweisen, dann weiß er das Ärger droht wenn er es nicht regelt.
Also gehe ruhig voll gegen an. Der Vermieter läuft dann zum Grundeigentümerverband oder zum Anwalt und dort wird ihm gesagt, dass er die Miete doch gleich ein wenig mehr erhöhen sollte, Zusätzlich kann er noch die Erhöhung wegen der Dämmung der hinteren Fassade geltend machen.
Am Ende kriegst eine Erhöhung, die sicher viel höher liegt und hast zukünftig einen Vermieter, der sich rechtlich bestens beraten lässt. Sehr clever!
Gruß
H H
Da hat er vollkommen recht. Frage: Was will der Mieter hier? Die Erhöhung nach der langen Zeit ist ein Witz. Wenn er es zurückweist könnte er Glück haben (wenn der Vermieter hier nicht weitergeht sondern aufgibt) oder Pech (wenn es kommt wie oben beschrieben). Ist wie Roulette spielen.
Ich würde die geringe Erhöhung zahlen und gut ist.
Punkt 4 ist m.E. mindestens mal grenzwertig.
"In einwandfreien Zustand versetzen" und gerade das Parkett abschleifen. Da hilft m.E. auch das "im Allgemeinen" nicht. Schon gar nicht bei 4 Jahren. Wer bitte schleift Parkett nach 4 Jahren ab - m.E. viel zu kurz.
Bei Beschädigungen ist natürlich Mieter in der Pflicht. Aber m.E. nicht bei normaler Abnutzung:
"
So z.B. ein Urteil des AG Bergisch Gladbach vom 20.09.1994, Az: 61 C 260/94. Auch das LG Köln urteilte für den Mieter und sah eine formularmäßige Mietvertragsklausel, die dem Mieter die Pflicht zum Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens auferlegen wollte, als zu weitgehend an und lehnte einen vom Vermieter geltend gemachten Anspruch auf Zahlung der Kosten hierfür ab ( LG Köln, Urteil vom 09.01.1992, Az: 6 S 121/91, ebenfalls zustimmend: AG Brühl, Urteil vom 24.01.1991, Az: 11 C 219/90 ).
Das heißt also, dass eine mietvertragliche Klausel, die dem Mieter im Rahmen der Vornahme von Schönheitsreparaturen das Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens in der Mietwohnung auferlegen will, in aller Regel unwirksam ist. Eine derartige Überwälzung der Erhaltungspflicht auf den Mieter, ohne dass dieser ein mangelndes Verschulden oder eine mangelnde Notwendigkeit einwenden kann, ist unbillig und verstößt gegen Treu und Glauben ( AG Münster, Urteil vom 28.06.2002, Az: 3 C 1206/02 ), da grundsätzlich dem Vermieter die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache obliegt. Der Mieter muss auch nicht die Kosten tragen, wenn der Vermieter den Parkett zum Ende der Mietzeit selbst abschleifen und versiegeln lassen will."
M.E. ist damit zumindest die Parkettklausel ungültig. Ob damit alles ungültig wird??? Es gibt aber da ja auch Urteile die längere Fristen als die alten 3,5 und 7 Jahre bei den Tapeten sehen....
Ich bin auch Vermieter und versuche gar nicht mehr bei alten Mietverträgen da was zu verlangen. Da ist mir das (Prozess)Risiko viel zu hoch mittlerweile.
Ich übergebe auch nur noch unrenoviert. Das umgeht dieses Problem und ausserdem was hat man davon wenn der ausziehende Mieter da schnell mal was (mehr schlecht als recht) anstreicht und der neuer Mieter dann direkt mit anderen Farben wieder drüberstreicht.
Ausgiebig duschen und nur 10l Wasser dabei verbrauchen. Wie soll das gehen? Ich tippe bei 5 min. duschen locker mal auf 50 Liter Verbrauch.
Und Toillette verbraucht auch jede Menge.
Und was ist mit Waschmaschine?
In interpretiere den Verbrauch übrigens so: 56 cbm gesamt, davon 24 cbm Warmwasser (so steht es ja auch auf Seite 2 der Abrechnung).
Ich habe Einzelmieter die verbrauchen leicht mehr. 56 cbm würde ich als normal ansehen. Nur halt leicht weniger.
Ich sehe hier keinen Fehler bzw. sehr überhöhte Werte in der Abrechnung. Mit 1,90 EUR je Monat und qm ist es m.E. sogar sehr wenig.
Zusammen mit dem Ehemann der Vermieterin habe ich ein Übergabeprotokoll angefertigt, aus dem hervorgeht, dass sich das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand befindet (naja, bzw. in demselben Zustand, in dem ich es übernommen hatte).
Der Passus macht mich stutzig. Was genau stand in dem Protokoll drin und was genau im Protokoll bei Einzug?
Wenn im Protokoll bei Einzug weniger Mängel/Beschädigungen drinstanden als jetzt beim Auszug: Wie kann der Mieter beweisen dass die Beschädigungen nicht von ihm sind?
Kann der Mieter die beiden Protokolle hier evtl. mal hochladen?
PS: Hier wurde anscheinend nur schriftlich bisher verkehrt. Ich würde mal anrufen. Da merkt man im Allgemeinen direkt "was los ist".
Auch du hast mal wieder nicht verstanden! Im Mietvertrag steht zu diesem Thema nichts, deshalb darf nicht nach Personen sondern nach Wohnfläche abgerechnet werden, so wie es im BGB vorgegeben ist,
Ich hab ja geschrieben dass im Allgemeinen nach qm (=Wohnfläche) hier dann abgrechnet wird.
Aber das ein Richter den Passus mit dem Wasser nicht auch auf Niederschlagswasser anwendbar sieht würd ich jetzt nicht ganz ausschließen. Vor Gericht und auf hoher See....
Im Mietvertrag steht: "Wasser wird mit 3 Personen abgerechnet".
Man muss trennen zwischen Wasserverbrauch (Wasser/Abwasser) und Niederschlagwasser (ermittelt sich aus der bebauten Fläche).
Wasserverbrauch nach Personen abzurechen ergibt Sinn (wenn keine Zähler vorhanden sind). Niederschlagswasser ist eher von der Größe der Wohnung abhängig, hier verteilt man im Allgemeinen nach qm.
Den Passus im Mietvertrag würde ich eher als Wasserverbrauch auslegen. Von daher würde einer Verteilung von Niederschlagswaser nach qm gehen.
Aber, wie erwähnt, Auslegungssache. Ein Gericht kanns anders sehen.... 100% eindeutig ist die Formulierung im Mietvertrag nicht.
Wie hoch ist denn die Kleinreparaturenklausel (Einzelbetrag und Betrag pro Jahr) und wie hoch ist die Rechnung?
Beantworte dies doch bitte mal (wurde ja schon mehrmals gefragt).
Darüber kommt man evtl. einfacher raus als über das Thema Gegensprechanlage - was halt grenzwertig ist (Risiko für beide Seiten).
Eine unwirksame Quotenklausel setzt alles bzgl. Schönheitsreparaturen. Du bist also grundsätzlich wohl im Recht.
Abgesehen davon mal vom moralischen aus gesehen: In 2,5 Jahren wurde die Wohnung ja doch auch irgendwie abgenutzt. Da würde ich die 130 EUR bezahlen und gut ist.
Moralisch ein gutes Gewissen, kein Prozessrisiko bzw. Schriftverkehr der nervt hierzu, und ein Vermieter der bei der Abnahme nicht angepisst ist und sagt "jetzt seh ich mir mal alles noch genauer an".
Eigentlich eine schöne, sehr günstige Lösung die man da gefunden hat um diese nervige Thema der Endrenovierungen/Schönheitsreparaturen zu umgehen...
Naja, der vertragsgemäße Zustand ist ja anscheinend eine Duschwand. Nur: Was soll der Minderwert eines Vorhangs gg. einer Duschwand sein? Vielleicht 1% (wenn überhaupt): Haste deshalb Lust auf einen Rechtsstreit inkl. Prozessrisiko? Wohl kaum....
Welche Verträge und Nachträge gibt es denn? Bei einem Wechsel in der WG sind Nachträge sehr beliebt. Hast Du alle Nachträge?
Wie ist der genaue Wortlaut (kannste Bilder einstellen) der Nachträge die Du unterschrieben hast?
Merke (Lebenserfahrung): Man unterschreibt den Mietvertrag vor Einzug!
Da der Hausmeister Dir anscheinend den Schlüssel übergeben hat, handelt er evtl. im Namen der Hausverwaltung. Aber: Wie willst Du die 300 EUR beweisen? Da steht nachher Wort gegen Wort. Willste es wg. 40 EUR auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (den sich die Hausverwaltung -schätze ich mal- eher leisten kann wie Du).
Sprich doch den Hausmeister nochmal an wegen der Sache. Vielleicht kann er sich hier erinnern und er klärt das Thema. Wenn er allerdings partielle Amnesie hat wird es schwer...
Biste schon drin in der Wohnung? Wenn nicht würde ich erstmal den Betrag ganz normal zahlen und dann erst nach Einzug diesen zurückfordern. Wenn Du das Thema jetzt schon vor Einzug zurückforderst haste sonst nachher gar keine Wohnung.... (auch wenn der Vermieter dann wohl schadenersatzpflichtig ist - extrem nervig wird es dann so oder so, da ist es deutlich angenehmer das Thema erst nach Einzug loszutreten...)
Eine Rechtsschutzversicherung hast Du? Die 150 EUR + UST muss er zurückzahlen. Aber ich nehme an dafür brauchste einen Anwalt der ihn "bearbeitet"...
Ein beschädigter Fliesenspiegel verhindert jetzt doch nicht wirklich die Nutzung.
Oder wie kaputt ist der? Für mich hört sich das an, als wenn hier nur kleine Beschädigungen der Oberfläche vorliegen - also nichts wirklich weltbewegendes.
Bis die Versicherung zahlt (bzw. ist es überhaupt schon klar das Sie zahlt?) und dann der Fliesenleger kommt dauert doch Wochen (normalerweise).
Ich würde die Küche jetzt einbauen lassen und gut ist erstmal. Wenn dann der Fliesenleger kommt muss halt vorher die Versicherung den (teilweisen) Abbau bezahlen - glaube kaum dass dies ein wirklich großer Akt ist.
Und Mietminderung? Ein kleiner optischer Schaden - schätze mal 2-3% wenn überhaupt. Wegen der paar EUR hätte ich keine Lust mich zu streiten...
Eine Rechtschutzversicherung (inkl. Miete!) solltest Du unbedingt jetzt sofort abschließen. Schaue mal nach entsprechenden Tests im Internet (google). Auch wenn jede Versicherung eine Wartezeit hat - sowas sollte man grundsätzlich haben und wer weiß wie lange es dauert bis hier der Vermieter sich schriftlich äußert bzw. ankündigt. Vielleich ist bis dahin die Wartefrist in der Versicherung ja schon vorbei...
Aber am Ende des Tages wirst Du eine Modernisierung wohl eh -auch mit Anwalt- nur verzögern können und nicht verhindern.
Da hier der Vermieter eine hohe (bis 100%) Erhöhung der Miete angesprochen hat: Du solltest Dich dann auch eh erstmal fragen - will ich die Wohnung - wenn dann auch renoviert - noch zu diesem Preis? Wenn Du hier direkt jetzt schon sagst: Nein, zu teuer - dann such Dir jetzt schon direkt eine neue Wohnung. Spart Zeit/Geld/Nerven.
Es handelt sich um freifinanzierten Wohnraum, wo ja, soweit hab ich es bereits herausgefunden, ein Mietspiegel keine Gültigkeit hat.
Hä? Der Mietspiegel gilt doch gerade für frei finanzierten Wohnraum. Handelt es sich hier evtl. um öffentlich geförderten Wohnraum? Da würde auch die Begründung zu passen mit der Erhöhung von Kosten, Löhne usw..
Der genaue Wortlaut des Erhöhungsschreibens würde helfen (kannste den vielleicht als Bild hochladen?).
Aber adhoc würde ich sagen: Von Deiner Beschreibung her hat der Vermieter hier wohl schonmal einiges richtig gemacht - ob es im gesamten reicht kann man nur sehen wenn das gesamte Schreiben vom Vermieter hier eingestellt wird.
Wir werden uns dann wohl einen Anwalt nehmen müssen. Der neue Vermieter meinte am Telefon, dass er nur die Kosten übernehmen würde, wenn wir zum 01.09 schon ausziehen. Die Investoren wollen das Grundstück nur kaufen, wenn wir raus sind, sagt er.
Der Vermieter hat anscheinend ja schon angeboten die 4.000 EUR zu übernehmen. Da würde ich jetzt mal nachverhandeln und mit 10.000 EUR anfangen. Da scheint man sich aber einigen zu können. Und das sollte man hier dann auch tun, denn - ja- die nächste Kündigung wird "sitzen" und der Mieter hier dann gar kein Geld mehr bekommen...
Schreib ihm (Brief) du verrechnest die 400 EUR bei der nächsten Miete und gut ist. bei der Überwiesung dann im Text einfach: Miete und NK-Vorauszahlung xxx EUR abzgl. Guthaben NK-Abrechnung 2014 400 EUR"
Ups, sorry - Beitrag war schon alt...
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