Hallo,
folgender Sachverhalt bei dem ich mir hier Hilfe erhoffe. Wir haben heute den Briefkasten aufgemacht und es kam ein Brief der Hausverwaltung mit einer Forderung über Nebenkosten aus dem Jahr 2006 vom 25.10.2007. Nach Rücksprache mit meiner Partnerin (da ich selbst zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in der Wohnung lebte) kam diese Abrechnung wohl damals, und erschien ihr in der Höhe von 495,28 € als zu hoch für eine 36 qm Wohnung. Sie legte darauf hin, leider nur telefonisch allerdings mit Zeugen zu diesem Gespräch, Widerspruch ein, mit der Bitte um eine genaue Aufschlüsselung der Kosten. Allerdings kam von da an keinerlei Resonanz Seitens der Hausverwaltung. Weder in mündlicher noch in schriftlicher Form.
Nun kommt heute ein Brief an der sofort als letzte außergerichtliche Mahnung deklariert ist, was ich persönlich für Säbelrasseln halte, da nachweislich keinerlei Mahnungen oder Kontaktaufnahmen stattgefunden haben. Meine Frage nun: Ist es überhaupt noch rechtens nach 3 Jahren die Nebenkosten noch einzufordern, und muss ich mit einem Verfahren rechnen? Brief kam angeblich am 9.12 schon an mit Frist 17.12. Haben den Brief allerdings erst heute in den Händen gehalten.
Vielen Dank für eure Mühen, für schnelle Antworten wäre ich/wir dankbar.