Dubioses Gebaren in Sachen Nebenkosten

  • Hallo Leute,

    ein bekannter Herr im fortgeschrittenen Alter bewohnt seit ca. 3 Jahren eine Mietwohnung in einem 30-Parteien-Haus.
    Beim letzten Treffen ging es um die Konditionen des Mietvertrags, und einige sehr merkwürdige Umstände wurden dabei kommuniziert.
    1. Das 30-Parteien-Haus wird von einer Hausverwaltung verwaltet, die von der WEG beauftragt ist, die aus einem einzigen Eigentümer besteht. So gesehen also keine WEG. Einem Eigentümer gehört die ganze Hütte.
    2. Die Netto-Kaltmiete beträgt 617 €, Nebenkosten betragen 340 €, gesamt 957 €, laut Mietvertrag.
    3. Nachträglich zum Mietvertrag kam die Forderung nach einer pauschalen Zahlung von zusätzlichen 50 € für die Einbauküche.
    3. Tatsächlich gezahlt werden vom Protagonisten alles außer die 70 € Behindertenzuschlag; eine Einforderung der Hausverwaltung oder des Vermieters/Eigentümers gab es für diese eigentlich fehlenden 70 € nicht.
    4. Zudem werden Hausmeisterkosten in Höhe von knapp 30.000 € im Jahr abgerechnet. Diese Kosten und die Positionen der Hausmeistertätigkeiten, die diesen Betrag verursachen sollen, konnten bisher nicht belegt werden.

    Soviel zum Szenario, das doch Stirnrunzeln bei mir und beim Bekannten verursacht.
    Was meint ihr dazu, das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen in diesem Haus ?!

  • Hallo,

    klingt wirklich sehr viel. Alleine die 30.000 Euro für einen Hausmeisten in einem 30 Parteien Haushalt, macht 1000 Euro pro Partei.

    Behindertenzuschlag ist ja auch cool. Den würde ich auch nicht bezahlen. Man sollte der Forderung aber dennoch widersprechen.

    Der der Mieter allerdings schon 3 Jahre dort wohnt, ist auch merkwürdig, dass es erst jetzt auffällt.

    Wievielen Leuten die WEG gehört ist völlig irrelevant. Es bleibt eine WEG, die eben nur aus einer Person besteht.

    Gruß
    H H

  • Hallo NFSNDJ,

    "ein bekannter Herr im fortgeschrittenen Alter bewohnt seit ca. 3 Jahren eine Mietwohnung in einem 30-Parteien-Haus."
    - Er hat also bereits einen Mietvertrag.

    "Beim letzten Treffen ..."
    - Mieter mit Vermieter?

    "ging es um die Konditionen des Mietvertrags,"
    - bestehende MV sind nachträglich eigentlich kaum zu ändern, höchstens zu ergänzem in beiderseitigem Einvernehmen.

    "einige sehr merkwürdige Umstände wurden dabei kommuniziert.
    1. Das 30-Parteien-Haus wird von einer Hausverwaltung verwaltet, die von der WEG beauftragt ist, die aus einem einzigen Eigentümer besteht. So gesehen also keine WEG. Einem Eigentümer gehört die ganze Hütte."
    - Ist das rechtswidrig?

    "2. Die Netto-Kaltmiete beträgt 617 €, Nebenkosten betragen 340 €, gesamt 957 €, laut Mietvertrag."
    - Ziemlich hoch, die NK. Wie ist denn die Abrechnung hierüber vereinbart?

    "3. Nachträglich zum Mietvertrag kam die Forderung nach einer pauschalen Zahlung von zusätzlichen 50 € für die Einbauküche."
    - Fordern kann man viel... Rechtsgrundlage?

    "3. Tatsächlich gezahlt werden vom Protagonisten alles außer die 70 € Behindertenzuschlag; eine Einforderung der Hausverwaltung oder des Vermieters/Eigentümers gab es für diese eigentlich fehlenden 70 € nicht."
    - Nun, wenn der Protagonist sie freiwillig zahlt...ß

    "4. Zudem werden Hausmeisterkosten in Höhe von knapp 30.000 € im Jahr abgerechnet. Diese Kosten und die Positionen der Hausmeistertätigkeiten, die diesen Betrag verursachen sollen, konnten bisher nicht belegt werden."
    - Der Mieter hat aber Recht auf Einsichtnahme.

    "Soviel zum Szenario, das doch Stirnrunzeln bei mir und beim Bekannten verursacht.
    Was meint ihr dazu, das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen in diesem Haus ?!"
    - Weshalb?

  • Hallo H,

    vielen Dank für Deine Antwort.
    Ja, hört sich schon nicht ganz koscher an, oder ?

    Wie verhält es sich denn mit den rechtlichen Grundlagen in Bezug auf diese Umstände, konkret:
    1. Belegbarkeit der Leistungen des Hausmeisters - muss der Mieter solche Kosten bezahlen, wenn sie nicht nachgewiesen werden können ?
    2. Nachträgliches Einfordern von zusätzlichen Nebenkosten wie beim Beispiel Küchenpauschale. Wie verhält sich das, wenn das erst nach Zeichnung des Mietvertrags quasi als Addendum zum Hauptmietvertrag gefordert wird, hat der Mieter dem nach zu kommen ?
    3. Ist grundsätzlich eine Pauschale für Behinderte überhaupt zulässig ? Ich kenne das von Mietverträgen normalerweise so, dass es höchstens drei Positionen gibt, Kaltmiete, Betriebskosten und separate Heizkosten. Sonst ist alles entweder in den Betriebskosten oder der Kaltmiete inbegriffen. Diese Aufteilung wie oben erwähnt ist verwirrend.
    4. Wie verhält es sich denn mit dem Verhältnis Mieter-Hausverwaltung-Eigentümer ? Die Hausverwaltung übernimmt in diesem Fall auch die Vermittlung der Immobilien dieses Hauses, sie muss also vertretungsberechtigt sein wenn sie Mietverträge abschließt, da ja sonst nur der Eigentümer einen Mietvertrag abschließen kann, ist das korrekt ? Kann man sich da eine Vollmacht vorlegen lassen ?

    Aufgefallen ist das schon vorher, nur jetzt platzt dem langsam der Kragen und einzelne Mieter tun sich zusammen um zu prüfen, was da Sache ist.

  • Hallo Berny,

    schön dass Du auch antwortest.
    Die Fragen, die zu meinen Punkten stellst, sind die, die mich hierher gebracht haben.
    Ich habe die Situation beschrieben, und erhoffe mir einige Einschätzunge, Erfahrungswerte oder konkrete rechtliche Infos, die mit diesen Umständen in Verbindung stehen.

  • Hallo H,

    vielen Dank für Deine Antwort.
    Ja, hört sich schon nicht ganz koscher an, oder ?

    Wie verhält es sich denn mit den rechtlichen Grundlagen in Bezug auf diese Umstände, konkret:
    1. Belegbarkeit der Leistungen des Hausmeisters - muss der Mieter solche Kosten bezahlen, wenn sie nicht nachgewiesen werden können ?
    2. Nachträgliches Einfordern von zusätzlichen Nebenkosten wie beim Beispiel Küchenpauschale. Wie verhält sich das, wenn das erst nach Zeichnung des Mietvertrags quasi als Addendum zum Hauptmietvertrag gefordert wird, hat der Mieter dem nach zu kommen ?
    3. Ist grundsätzlich eine Pauschale für Behinderte überhaupt zulässig ? Ich kenne das von Mietverträgen normalerweise so, dass es höchstens drei Positionen gibt, Kaltmiete, Betriebskosten und separate Heizkosten. Sonst ist alles entweder in den Betriebskosten oder der Kaltmiete inbegriffen. Diese Aufteilung wie oben erwähnt ist verwirrend.
    4. Wie verhält es sich denn mit dem Verhältnis Mieter-Hausverwaltung-Eigentümer ? Die Hausverwaltung übernimmt in diesem Fall auch die Vermittlung der Immobilien dieses Hauses, sie muss also vertretungsberechtigt sein wenn sie Mietverträge abschließt, da ja sonst nur der Eigentümer einen Mietvertrag abschließen kann, ist das korrekt ? Kann man sich da eine Vollmacht vorlegen lassen ?

    Aufgefallen ist das schon vorher, nur jetzt platzt dem langsam der Kragen und einzelne Mieter tun sich zusammen um zu prüfen, was da Sache ist.

    Hallo,

    1. ohne Nachweis müssen die Mieter die Kosten nicht zahlen. Allerdings müssen Sie das auch formgerecht ankündigen. Ich kann mir ohnehin nicht vorstellen, dass man Hausmeistertätigkeiten im Wert von 30.000 Euro bei einem 30 Parteinhaus belegen kann. Reparaturen müssen bei der Tätigkeit rausgerechnet werden, da diese nicht umlagefähig sind.

    2.Nachträglich kann man fordern, was man will. Wenn der Mieter eine entsprechende Vereinbarung unterschreibt, dann wäre diese auch gültig. Wenn der Mieter nicht zustimmt, dann kommt keine wirksame Vereinbarung zustande. Wenn der Mieter allerdings schon 3 Jahre bezahlt hat, wäre das sicher als Zustimmung zu werten.

    3. Gleiche, wie bei 2. Wenn es eine unterschriebene Vereinbarung gibt, dann gilt die ersteinmal. Bei einem Behindertenzuschlag kann man möglicherweise davon ausgehen, dass dieser diskriminierend und sittenwidrig ist. Damit wäre auch eine geschlossene Vereinbarung ungültig.

    4. Vermieter ist der, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Wie der Vermieter das alles mit dem Eigentümer regelt ist für den Mieter nicht so relevant. Eine Vollmacht ist da nicht erforderlich. Wenn später andere Leute, als der Vermieter an dich herantreten, kannst du natürlich verlangen, dass diese eine Vollmacht zeigen.

    Gruß
    H H

  • Zitat

    So gesehen also keine WEG. Einem Eigentümer gehört die ganze Hütte.

    Ob das eine WEG ist, oder nicht, hängt nicht mit der Anzahl der Eigentümer zusammen. Vielmehr handelt es sich um eine WEG, wenn es zu jeder Wohnung ein separates Wohnungsgrundbuch gibt.

    In diesem Zusammenhang frage ich mich, wie die jährliche WEG-Versammlung abläuft ;)

    Zitat

    Nachträglich zum Mietvertrag kam die Forderung nach einer pauschalen Zahlung von zusätzlichen 50 € für die Einbauküche.

    Was heißt denn Forderung? Gibt es hier einen Nachtrag zum Mietvertrag, bzw. irgend eine Vereinbarung? Wenn nicht, kann der Vermieter diesen Betrag nicht fordern.

    Zitat

    Tatsächlich gezahlt werden vom Protagonisten alles außer die 70 € Behindertenzuschlag

    Behindertenzuschlag? Wird hierfür dann eine entsprechende Gegenleistung erbracht? Wenn nicht, ist diese Forderung unrechtmäßig und diskriminierend.

    Zitat

    Zudem werden Hausmeisterkosten in Höhe von knapp 30.000 € im Jahr abgerechnet

    Ich würde hier mal darauf tippen, dass das gesamte Jahreseinkommen des Hausmeisters ungelegt worden ist. Das ist grundsätzlich schon rechtmäßig, allerdings müssen hier zwingend die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden (Reparaturen, Verwaltungsaufwand).

    Weiterhin könnte man sich auf eine Unwirtschaftlichkeit berufen.

    Ich würde hier erst einmal schriftlich den Kostennachweis des Hausmeisters fordern (Vertrag und Arbeitsnachweise).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Moin,

    danke für eure Antworten.

    Gegenleistung für den im Mietvertrag schriftlich geforderten Behindertenzuschlag sind anscheinend Ausstattungsmerkmale wie ebenerdig begehbare Dusche mit Sitz, entsprechende Griffe in der Badewanne, tiefere Tür und Fenstergriffe damit sie auch vom Rollstuhl aus erreichbar sind, Balkonzugang auch ebenerdig, solche Sachen. Dies wurde im Zuge einer Sanierung gemacht.
    Ist in diesem Fall dann ein Zuschlag rechtens und ist dieser Zuschlag beliebig hoch anzusetzen ?
    Der Hauptmietvertrag wurde soweit ich mich recht erinnere aber vom Mieter nicht unterschrieben, wegen diesem Zuschlag. Dort wohnen und zahlen tut er dort trotzdem so wie oben beschrieben, Kaltmiete ect. nur eben ohne den Behindertenzuschlag.

    Nachweise über die Hausmeisterleistungen konnten auf Anfrage hin nicht bzw. für den Mieter unbefriedigend dargelegt werden, er hat mir ein Blatt gezeigt auf dem das Einkommen drauf steht, aber die Leistungen wurden nicht belegt.

    Die 50 € für die Küche wurden nachträglich schriftlich vereinbart.

  • Was ist denn die Bemessungsgrundlage für solche Gegenleistungen ? Das Vorhandensein der Ausstattungsmerkmale oder zusätzliche Kosten für die Installation solcher behindertengerechter Ausstattungsmerkmale gegenüber Kosten für "normale" Ausstattung ?

    Da könnte man ja für jeden Furz einen Zuschlag berechnen, wenn es nur um das Vorhandensein geht.
    Zum Beispiel "Zuschlag für extra große Fenster und entsprechend mehr Tageslichtmenge", oder "Zuschlag für erhöhten Wohnkomfort durch Fußbodenheizung" oder "Zuschlag für besondere Schallisolierung" oder oder oder.

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